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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile bei<br />

Dynamikerhöhungen, soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- beitragspflichtige Versicherungen<br />

Gewinnverband FLGT1<br />

Gewinnverbände FLGT2,<br />

FLGTK2<br />

- beitragsfreie Versicherungen<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Gewinnverbände FLGR1,<br />

FLGT1<br />

Gewinnverbände FLGR2,<br />

FLGT2, FLGRK2, FLGTK2<br />

Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />

vor 2005 und Renten mit<br />

Zahlungsbeginn vor 2005 aus<br />

Überschussguthaben <strong>der</strong> Gewinnverbände<br />

FLGR2, FLGT2,<br />

FLGRK2, FLGTK2<br />

Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />

ab 1.1.2005 und Renten<br />

mit Zahlungsbeginn ab<br />

1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />

<strong>der</strong> Gewinnverbände<br />

FLGR2, FLGT2, FLGRK2,<br />

FLGTK2<br />

160<br />

Beitragszahlungsdauer <strong>der</strong> Dynamikerhöhung<br />

Männer Frauen<br />

bis 8 Jahre: 0,6% 0,4%<br />

9 bis 13 Jahre: 0,4% 0,3%<br />

ab 14 Jahre: 0,2% 0,2%<br />

Männer Frauen<br />

30% 15%<br />

0%<br />

0%<br />

0,25% (0,20%)<br />

0,25% (0,20%) für Renten mit<br />

Zahlungsbeginn vor 2005 aus<br />

dem Überschussguthaben <strong>der</strong><br />

Hauptversicherung, sonst 0,85%<br />

(0,80%)<br />

0,55% (0,50%) für Renten mit<br />

Zahlungsbeginn ab 1.1.2005 aus<br />

dem Überschussguthaben <strong>der</strong><br />

Hauptversicherung, sonst 1,15%<br />

(1,10%)<br />

Jahresbeitrag <strong>der</strong> Dynamikerhöhung<br />

ohne Beiträge für<br />

Zusatzversicherungen<br />

jährlicher Risikobeitrag <strong>der</strong><br />

Dynamikerhöhung<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Versicherungsjahres nach Rentenbeginn,<br />

im Regelfall zum einen Teil zur Bildung eines<br />

Rentenzuschlags, <strong>der</strong> mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

einsetzt, zum an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich<br />

zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />

alternativ ist auch die alleinige Bildung von<br />

Rentenerhöhungen möglich.

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