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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

6.6 Gewinnverbände AVZ9, AVZ10 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ5, KAVZ5 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ9, KAVZ10 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-<br />

Rentenversicherungen nach dem AltZertG<br />

zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in 2006<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Tarife 1RG, 3RG<br />

Tarif 2RG<br />

0,05%<br />

1,45%<br />

0,6%<br />

1,45%<br />

Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 4,5‰<br />

11.-20. Jahr: 2,0‰<br />

21.-30. Jahr: 1,5‰<br />

ab 31. Jahr: 1,5‰<br />

1.-10. Jahr: 2,0‰<br />

11.-20. Jahr: 0,5‰<br />

21.-30. Jahr: 0,5‰<br />

ab 31. Jahr: 0,5‰<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [5]<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

(konventionelles) Deckungskapital<br />

einschließlich verzinslich<br />

angesammeltem Guthaben<br />

(jedoch nicht fondsgebundenem<br />

Guthaben) <strong>der</strong><br />

Leistungen aus <strong>der</strong> laufenden<br />

Überschussbeteiligung<br />

für jedes Jahr <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, bei Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

o<strong>der</strong> Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />

ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung bei Tarif<br />

1RG und Umrechnung in Anteileinheiten zum<br />

jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift <strong>der</strong> Versicherung<br />

bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />

Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />

nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />

sei denn, die Verlängerung <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />

Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />

verwendet.<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />

Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, <strong>der</strong><br />

mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt, zum<br />

an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung von<br />

jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist auch<br />

die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich.<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung (anteilig<br />

für nicht ganzzahlige Versicherungsjahre);<br />

bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />

Rentenbeginn werden reduzierte<br />

Leistungen fällig.<br />

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