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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Überschussbeteiligung unserer Kunden<br />

Die Überschussbeteiligung unserer Kunden wird zum Teil aus <strong>der</strong> RfB dotiert, zum Teil erfolgt sie als Direktgutschrift.<br />

Nach unserem Geschäftsplan erhielten die Großlebens-, Kleinlebens-, Kollektiv-Kapital-, Vermögensbildungs-<br />

sowie Renten- und Pensionsversicherungen – wie in den Vorjahren – mit den Zins- und Ansammlungs-<br />

Überschussanteilen eine Direktgutschrift von 0,9% bei den Tarifen, bei denen eine rechnungsmäßige Verzinsung<br />

von 3,0% garantiert ist, und von 0,4% bei den Tarifen mit einem Rechnungszins von 3,5%. Die Tarife mit einem<br />

Rechnungszins von 3,25% erhielten eine Direktgutschrift von 0,65%, die Tarife mit einem Rechnungszins von 2,75%<br />

erhielten eine Direktgutschrift in Höhe von 1,3%, bei <strong>der</strong> Tarifgeneration mit einem Rechnungszins von 2,25% betrug<br />

die Direktgutschrift 1,8%. Abweichend davon betrug die Direktgutschrift bei konventionellen Rentenversicherungen<br />

und Fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Recht auf vorgezogene Teilrenten, bei denen die Deckungsrückstellung<br />

an die aktualisierten Sterbewahrscheinlichkeiten angepasst werden musste, 0,3% des maßgebenden<br />

Versicherungsnehmer-Guthabens (bei einem Rechnungszins von 3,0%) bzw. 0,05% (bei einem Rechnungszins<br />

von 3,25%). Bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 4,0% entfi el die Direktgutschrift von Zinsüberschüssen.<br />

Ferner wurden die Grund-Überschussanteile für die Risikoversicherungen unserer Tarifgenerationen mit einem<br />

Rechnungs zins von 4,0%, 3,25%, 2,75% und 2,25% sowie die Grund- und Risiko-Überschussanteile bei den<br />

Tarifen <strong>der</strong> ehemaligen „die individuale <strong>Lebensversicherung</strong> AG“ in voller Höhe als Direktgutschrift gewährt.<br />

Senkung <strong>der</strong> Überschussbeteiligung für <strong>2009</strong><br />

Geschäftsentwicklung <strong>der</strong> <strong>AachenMünchener</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> AG Lagebericht<br />

Die Finanzmarktkrise, die 2008 begann, führte nicht nur zu Aktienkursrückgängen, son<strong>der</strong>n auch zu sinkenden<br />

Anlagezinsen. Daher reduzierten wir für <strong>2009</strong> die Zinsüberschussbeteiligung, und zwar um 0,2 Prozentpunkte.<br />

Die laufende rechnerische Gesamtverzinsung belief sich <strong>2009</strong> somit auf 4,0% bis 4,2% (3,45% bei den Rententarifen,<br />

bei denen die Deckungsrückstellung wegen <strong>der</strong> Anpassung an die stärker als erwartet gestiegene Lebenserwartung<br />

zusätzlich aufgestockt wurde). Allerdings konnten wir <strong>2009</strong> für fällige Renten aus Verträgen <strong>der</strong> seit 2005<br />

vertriebenen Tarifgenerationen die Risikoüberschussanteile erhöhen. Für Berufsunfähigkeits-Versicherungen nach<br />

den Tarifen des regulierten Altbestandes erhöhten wir die Schlussüberschussanteil-Sätze für die ab <strong>2009</strong> begonnenen<br />

Versicherungsjahre abermals.<br />

Grundsätzliche Beibehaltung <strong>der</strong> Überschussbeteiligung für 2010<br />

Im Neugeschäft und dem Bestand <strong>der</strong> ab 2004 abgeschlossenen Verträge bleibt die laufende rechnerische<br />

Gesamtverzinsung <strong>der</strong> Versicherungsnehmer-Guthaben im Jahr 2010 unverän<strong>der</strong>t bei 4,2%. Für die älteren<br />

Bestände, für die diese laufende rechnerische Gesamtverzinsung bisher bei 4,0% o<strong>der</strong> 4,05% lag, wird die Zinsüberschussbeteiligung<br />

leicht erhöht, so dass sich 2010 ein Wert von 4,1% ergibt. Bei einem Teil <strong>der</strong> vor 2004 abgeschlossenen<br />

Verträge werden die Grund- bzw. Kostenüberschussanteile gesenkt; dabei ergibt sich – zusammen<br />

mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung beim Zinsüberschussanteil – in <strong>der</strong> Regel eine leichte Verbesserung <strong>der</strong> Überschussbeteiligung.<br />

Die für die einzelnen Abrechnungsverbände und Bestandsgruppen festgelegten Überschussanteil-Sätze für<br />

das Jahr 2010 sind auf den Seiten 105 bis 197 ausgewiesen. Darüber hinaus kann seit 2008 bei Beendigung einer<br />

Versicherung o<strong>der</strong> – bei einer Rentenversicherung – bei Beendigung ihrer Ansparzeit sowie fortlaufend während des<br />

Rentenbezugs eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig werden, wie sie § 153 Abs. 3 und 4 des neuen<br />

Versicherungsvertragsgesetzes vorsieht. Details hierzu enthält die Anlage zum Anhang dieses <strong>Geschäftsbericht</strong>s<br />

auf Seite 102.<br />

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