04.10.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

11.2 Beitragsfreie Versicherungen mit Ausnahme <strong>der</strong> aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreien,<br />

(ohne Versicherungen <strong>der</strong> ehemaligen „die individuale <strong>Lebensversicherung</strong> AG“)<br />

Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Versicherungen <strong>der</strong> Aktiven:<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Verträge mit Beginnjahr ab 1995<br />

(ausgenommen Versicherungen<br />

mit Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

mit<br />

Auflagedatum „BUZVB(10.94)“)<br />

188<br />

jährliche Berufsunfähigkeitsrente für jedes beitragsfreie volle Versicherungsjahr;<br />

für die bis 2002 begonnenen beitragsfreien Versicherungsjahre<br />

2%, für in 2003 o<strong>der</strong> 2004 begonnene beitragsfreie<br />

Versicherungsjahre 1%, für die ab 2005 begonnenen beitragsfreien<br />

Versicherungsjahre 0,5%<br />

übrige Verträge 1/10 des Prozentsatzes für beitragspflichtige Versicherungen<br />

(ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> modifizierten Werte für die wJ-, zb-,<br />

zi-, FJ-, NJ-, LJ-, AJ-, BJ- und M-Tarife) bezogen auf die Jahresrente<br />

für jedes beitragsfreie Versicherungsjahr<br />

Versicherungen <strong>der</strong> Berufsunfähigen,<br />

sofern keine Berufsunfähigkeitsrente<br />

gezahlt wird:<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Verträge mit Beginn von 1995 bis<br />

30.6.2000 (ausgenommen Versicherungen<br />

mit Bedingungen für<br />

die Berufsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung mit Auflagedatum<br />

„BUZVB (10.94)“)<br />

übrige Verträge<br />

Versicherungen <strong>der</strong> Berufsunfähigen,<br />

sofern eine Berufsunfähigkeitsrente<br />

gezahlt wird:<br />

Jährl. Zins-Überschussanteile<br />

Verträge mit Beginn ab 1.1.2007<br />

Verträge mit Beginn ab 1.1.2004<br />

bis Ende 2006<br />

Verträge mit Beginn ab 1.7.2000<br />

bis Ende 2003<br />

Verträge mit Beginn von 1995<br />

bis 30.6.2000 (ausgenommen<br />

Versicherungen mit Bedingungen<br />

für die Berufsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung mit Auflagedatum<br />

„BUZVB (10.94)“)<br />

sonstige FI-, NI-, FLI-, RNI-, RSIund<br />

KI-Verträge<br />

übrige Verträge<br />

Bezugsgröße ist die jährliche Beitragsbefreiungsrente; die nachstehenden<br />

Überschussanteil-Sätze gelten für jedes volle Versicherungsjahr,<br />

in dem als Leistung aus <strong>der</strong> BUZV nur die Beitragsbefreiung<br />

gewährt wurde<br />

10%; für die bis 2002 begonnenen Versicherungsjahre gilt ein<br />

Satz von 20%<br />

12%; für die bis 2002 begonnenen Versicherungsjahre gilt ein<br />

Satz von 25%<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben [5]<br />

1,95%<br />

1,45%<br />

0,85% (0,80%)<br />

0,10% (0,05%)<br />

0,60% (0,55%)<br />

1,10% (1,05%)<br />

Schluss-Überschussanteil grundsätzlich bei Ablauf<br />

<strong>der</strong> Versicherungsdauer <strong>der</strong> BUZV (bei Versicherungsbeginn<br />

ab 2005 anteilig für bei Ablauf<br />

<strong>der</strong> Versicherungsdauer <strong>der</strong> BUZV unvollendete<br />

Versicherungsjahre), bei vorzeitiger Beendigung<br />

<strong>der</strong> BUZV werden gegebenenfalls reduzierte<br />

Leistungen fällig, mindestens jedoch <strong>der</strong> in<br />

1989 erreichte Wert; <strong>der</strong> Schluss-Überschussanteil<br />

<strong>der</strong> BUZV wird bei Versicherungen, die als<br />

Basisversorgung im Sinne des Alterseinkünftegesetzes<br />

mit För<strong>der</strong>ung nach § 10 Absatz 1 Nr.<br />

2 b) in Verbindung mit § 22 Nr. 1 a) aa) EStG in<br />

<strong>der</strong> Fassung ab 2005 angeboten werden, nicht<br />

ausgezahlt son<strong>der</strong>n dem Überschussguthaben<br />

bzw. Deckungskapital <strong>der</strong> Hauptversicherung<br />

zugeschlagen und verrentet, bei Tod <strong>der</strong> versicherten<br />

Person während <strong>der</strong> Aufschubzeit wird<br />

bei diesen Verträgen – sofern sie nicht im Rahmen<br />

einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen<br />

werden – kein Schlussüberschussanteil<br />

fällig.<br />

Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />

erstmalig nachdem die Rente<br />

für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />

jährliche Rentenerhöhungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!