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Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz - Bundesrat

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Drucksache 331/11<br />

- 118 -<br />

folgt i.d.R. durch Mitarbeiter von Speditionen, Güterverkehrszentren<br />

oder Hafenarbeitern. Die Gefahr des unbefugten Erwerbs von Waffen/Munition<br />

beim Umladen kann nicht ausgeschlossen werden. Im Fokus<br />

dieser Gefährdung stehen nicht nur die Arbeiter, die mit der Umladung<br />

beauftragt sind, sondern primär auch Personen, die sich Zugang<br />

<strong>zum</strong> Ort der Umladung verschaffen könnten.<br />

Die Sicherheitsauflagen betreffen somit primär auch die Sicherung des<br />

Ortes, an dem die Umladung vorgenommen werden soll.<br />

Keine Umladung in diesem Sinne liegt vor, wenn die Ware beim Wechsel<br />

des Verkehrsmittels in einem verschlossenen Container verbleibt,<br />

ohne dass dieser geöffnet wird.<br />

Zwischenlagerung:<br />

In der Praxis mehren sich die Vorgänge, in denen die Behörden Kenntnis<br />

darüber erlangen, dass die Waffen/Munition während des Verbringungsvorgangs<br />

zwischengelagert werden.<br />

Die Notwendigkeit ergibt sich oftmals beim Wechsel des Verkehrsmittels,<br />

z.B. Umladen vom LKW oder Zug auf das Schiff.<br />

Die Zwischenlagerung erfolgt i.d.R. bei Speditionen, in Güterverkehrszentren<br />

oder Hafenbereichen.<br />

Bei der Zwischenlagerung finden die waffenrechtlichen Vorschriften zur<br />

Sicherung von Waffen/Munition gegen Abhandenkommen und der Verhinderung<br />

unberechtigten Zugriffs Anwendung.<br />

An den Ort der Aufbewahrung sind daher spezielle Anforderungen zu<br />

stellen. Die Sicherheitsauflagen betreffen somit primär auch die Sicherung<br />

des Ortes, an dem die Zwischenlagerung erfolgen soll.<br />

Begasung:<br />

Die Begasung dient der Schädlingsbekämpfung und ist erforderlich,<br />

wenn z.B. Waffen in Holzkisten in die USA verschifft werden sollen. Die<br />

Begasung erfolgt i.d.R. in speziellen Containern, die auf Freiflächen in<br />

den Hafenbereichen stehen. Nach dem Begasungsvorgang ist es erforderlich,<br />

dass der Container und die begaste Ware auslüften, bevor die

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