Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz - Bundesrat
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Drucksache 331/11<br />
Die Technikgeschichte ist Teil der Kulturgeschichte. Eine Sammlung<br />
kann daher auch nach wissenschaftlich-technischen Gesichtspunkten<br />
angelegt werden (§ 17 Abs. 1, 2. Halbsatz). Der Beginn einer technischen<br />
Entwicklung muss dabei nicht zwingend in der Vergangenheit<br />
liegen. Demnach kann eine wissenschaftlich-technische Sammlung (z.<br />
B. zur Dokumentation des Lebenswerkes eines namhaften Konstrukteurs<br />
oder zur Dokumentation der Firmengeschichte eines namhaften<br />
Waffenherstellers) auch Waffen und Munition aus unserer Zeit umfassen.<br />
Es handelt sich dabei um Waffen und Munition, deren Markt- oder<br />
Truppeneinführung nach dem 2. September 1945 begonnen hat. Die<br />
Beschränkung der Sammlung auf Waffen oder Munition eines Konstrukteurs/Unternehmens<br />
aus den letzten 20 Jahren vor der Antragstellung,<br />
deren Modellvarianten sich nur geringfügig voneinander unterscheiden,<br />
schließt es in der Regel aus, dieser Sammlung kulturhistorische Bedeutsamkeit<br />
zuzuerkennen.<br />
17.3 Eine Sammlung im Sinne des Gesetzes kann Waffen oder Munition<br />
umfassen, die<br />
17.3.1 nach rein chronologischen Gesichtspunkten geordnet oder mit Erinnerungen<br />
an berühmte Menschen oder an geschichtliche Ereignisse verknüpft<br />
sind oder einen exemplarischen Ausschnitt einer bestimmten<br />
Epoche darstellen,<br />
17.3.2 nach dem Zündungssystem (z. B. Perkussions-, Randfeuer- oder Zentralfeuerzündung)<br />
geordnet sind,<br />
17.3.3 nach dem Verschlusssystem geordnet sind,<br />
17.3.4 nach dem Ladesystem (z. B. Vorder-, Hinter-, Seitenladung) geordnet<br />
sind,<br />
17.3.5 an einem 20jährigen Produktionsprofil eines noch existierenden Waffen-<br />
oder Munitionsherstellers oder eines nicht mehr existenten Herstellers<br />
mit einem mehrjährigen Entwicklungs- und Produktionsprofil eines<br />
namhaften Waffen- oder Munitionsherstellers ausgerichtet sind (firmengeschichtliche<br />
Sammlung),<br />
17.3.6 nach geographischem Bezug (Verwendungs-, Herstellungsort, -land, -<br />
zeit) geordnet sind und sich auf ein einziges Modell oder auf verschie-