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BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica

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Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen 121<br />

allem geeignet an HVS deren Straßenraum für vormals höhere Frequenzen ausgerichtet war (wie<br />

z.B. Mainzer Straße in Saarbrücken). Bei Veranstaltungen bzw. temporären Stilllegungen von Bundesfernstraßen<br />

ist zu beachten, dass die Nutzung einer Bundesfernstraße für verkehrs-fremde<br />

Zwecke, die zugleich die temporäre Sperrung der Bundesfernstraße für den fließenden Verkehr<br />

bedingt, eine straßenrechtliche Sondernutzung ist und damit grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 8<br />

FStrG bedarf (Anmerkung: eine nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung erforderliche Erlaubnis<br />

oder Ausnahmegenehmigung ist dabei vorrangig; ebenso ist eine Sondernutzungserlaubnis entbehrlich,<br />

wenn es sich bei den Veranstaltungen um öffentliche Versammlungen oder öffentliche<br />

Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes handelt, da dann das Versammlungsgesetz als spezielleres<br />

Gesetz vorgeht). Sondernutzungen dürfen dabei jedenfalls nicht in einem solchen Maße<br />

eingeräumt werden, dass sie die Ausübung des Gemeingebrauchs an den in Betracht kommenden<br />

Abschnitten der Verkehrsflächen insgesamt schlechthin unmöglich machen oder dauernd beeinträchtigen,<br />

da dies im Ergebnis zu einer (Teil- oder Voll-)Entwidmung führen würde. Dauerhafte<br />

Umnutzungen bedürfen ebenfalls einer vorherigen Entwidmung der Bundesfernstraße.<br />

10.3.6 Fördermanagement<br />

Die fachspezifische Förderlogik von Förderinstrumenten steht häufig noch nicht im Einklang mit den<br />

integrierten Entwicklungsansprüchen. Eine typische Problemkonstellation besteht dort, wo zwar<br />

städtebaulich integrierte Gesamtmaßnahmen umgesetzt werden sollen und auch Fördermittel zur<br />

Verfügung stehen, diese aber noch in der jeweiligen Systematik der einzelnen Förderprogramme<br />

abgewickelt werden. Im Zusammenhang mit den HVS wird hier vor allem auf die Förderrichtlinien<br />

der Länder zur Umsetzung der Gemeindeverkehrsfinanzierungsförderung hingewiesen, insbesondere<br />

beim grundlegenden Umbau oder dem Neubau von Straßenbahnen / Stadtbahnen. Ein typischer<br />

Konflikt besteht hier in der dann zumeist geforderten Anlage von separaten Gleiskörpern mit hoher<br />

Trennwirkung und häufig auch städtebaulich schwierigen Wirkungen (vgl. Forschungsprogramm<br />

Stadtverkehr (FoPS) des BBSR/<strong>BMVBS</strong>). Sofern hier seitens der Länder keine Zugeständnisse gemacht<br />

werden, ist es im Sinne eines integrierten Gesamtmanagements wichtig, hier zumindest<br />

nach kleinteiligen und städtebaulich akzeptablen Lösungen zu suchen. Dies gilt auch für die häufig<br />

wünschenswerte Neuorganisation des Straßenraums und eine Neuaufteilung der zukünftigen Verkehrsflächen<br />

zwischen MIV, ÖPNV, Parken, Radfahren und Fußgängern sowie den anderen Nutzungsansprüchen.<br />

Ein weiterer Aspekt, der die Integration verschiedener Förderprogramme und Akteure erfordert, ist<br />

die Einbeziehung der Förderung von Bestandsinvestitionen an den Gebäuden der Eigentümer sowie<br />

weiterer Bereiche wie Bildung und Arbeitsmarkt. Gute Beispiele liefern hier unter anderem die<br />

Maßnahmen im Förderprogramm Soziale Stadt – Investitionen im Quartier.<br />

Die umfassende Berücksichtigung insbesondere von HVS-relevanten Problemen in Planungs- und<br />

Projektabläufen muss gleichwertig in einem integrierten Finanzierungs- und Fördermanagement<br />

eingegliedert werden, um die verfügbaren Mittel zu bündeln und bedarfsgerechte Lösungsansätze<br />

zu ermöglichen. Die Wirkung dieses integrierten Finanzierungskonzepts wird aktuell im Rahmen der<br />

Schlussfolgerungen <strong>BMVBS</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong> Nr. 07/<strong>2013</strong>

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