BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica
BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica
BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen 121<br />
allem geeignet an HVS deren Straßenraum für vormals höhere Frequenzen ausgerichtet war (wie<br />
z.B. Mainzer Straße in Saarbrücken). Bei Veranstaltungen bzw. temporären Stilllegungen von Bundesfernstraßen<br />
ist zu beachten, dass die Nutzung einer Bundesfernstraße für verkehrs-fremde<br />
Zwecke, die zugleich die temporäre Sperrung der Bundesfernstraße für den fließenden Verkehr<br />
bedingt, eine straßenrechtliche Sondernutzung ist und damit grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 8<br />
FStrG bedarf (Anmerkung: eine nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung erforderliche Erlaubnis<br />
oder Ausnahmegenehmigung ist dabei vorrangig; ebenso ist eine Sondernutzungserlaubnis entbehrlich,<br />
wenn es sich bei den Veranstaltungen um öffentliche Versammlungen oder öffentliche<br />
Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes handelt, da dann das Versammlungsgesetz als spezielleres<br />
Gesetz vorgeht). Sondernutzungen dürfen dabei jedenfalls nicht in einem solchen Maße<br />
eingeräumt werden, dass sie die Ausübung des Gemeingebrauchs an den in Betracht kommenden<br />
Abschnitten der Verkehrsflächen insgesamt schlechthin unmöglich machen oder dauernd beeinträchtigen,<br />
da dies im Ergebnis zu einer (Teil- oder Voll-)Entwidmung führen würde. Dauerhafte<br />
Umnutzungen bedürfen ebenfalls einer vorherigen Entwidmung der Bundesfernstraße.<br />
10.3.6 Fördermanagement<br />
Die fachspezifische Förderlogik von Förderinstrumenten steht häufig noch nicht im Einklang mit den<br />
integrierten Entwicklungsansprüchen. Eine typische Problemkonstellation besteht dort, wo zwar<br />
städtebaulich integrierte Gesamtmaßnahmen umgesetzt werden sollen und auch Fördermittel zur<br />
Verfügung stehen, diese aber noch in der jeweiligen Systematik der einzelnen Förderprogramme<br />
abgewickelt werden. Im Zusammenhang mit den HVS wird hier vor allem auf die Förderrichtlinien<br />
der Länder zur Umsetzung der Gemeindeverkehrsfinanzierungsförderung hingewiesen, insbesondere<br />
beim grundlegenden Umbau oder dem Neubau von Straßenbahnen / Stadtbahnen. Ein typischer<br />
Konflikt besteht hier in der dann zumeist geforderten Anlage von separaten Gleiskörpern mit hoher<br />
Trennwirkung und häufig auch städtebaulich schwierigen Wirkungen (vgl. Forschungsprogramm<br />
Stadtverkehr (FoPS) des BBSR/<strong>BMVBS</strong>). Sofern hier seitens der Länder keine Zugeständnisse gemacht<br />
werden, ist es im Sinne eines integrierten Gesamtmanagements wichtig, hier zumindest<br />
nach kleinteiligen und städtebaulich akzeptablen Lösungen zu suchen. Dies gilt auch für die häufig<br />
wünschenswerte Neuorganisation des Straßenraums und eine Neuaufteilung der zukünftigen Verkehrsflächen<br />
zwischen MIV, ÖPNV, Parken, Radfahren und Fußgängern sowie den anderen Nutzungsansprüchen.<br />
Ein weiterer Aspekt, der die Integration verschiedener Förderprogramme und Akteure erfordert, ist<br />
die Einbeziehung der Förderung von Bestandsinvestitionen an den Gebäuden der Eigentümer sowie<br />
weiterer Bereiche wie Bildung und Arbeitsmarkt. Gute Beispiele liefern hier unter anderem die<br />
Maßnahmen im Förderprogramm Soziale Stadt – Investitionen im Quartier.<br />
Die umfassende Berücksichtigung insbesondere von HVS-relevanten Problemen in Planungs- und<br />
Projektabläufen muss gleichwertig in einem integrierten Finanzierungs- und Fördermanagement<br />
eingegliedert werden, um die verfügbaren Mittel zu bündeln und bedarfsgerechte Lösungsansätze<br />
zu ermöglichen. Die Wirkung dieses integrierten Finanzierungskonzepts wird aktuell im Rahmen der<br />
Schlussfolgerungen <strong>BMVBS</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong> Nr. 07/<strong>2013</strong>