14.01.2014 Aufrufe

BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica

BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica

BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen 82<br />

Darüber hinaus beeinflusst auch die aktuelle Diskussion über die Folgen des demografischen Wandels<br />

die Entschleunigungs-Debatte. Ausgehend von der Prognose, dass in 2030 rund 50% mehr<br />

Senioren am Straßenverkehr teilnehmen werden als heute, wird Entschleunigung im Straßenverkehr<br />

als Chance formuliert, Teilhabe und Verkehrssicherheit von und für ältere Verkehrsteilnehmer<br />

trotz signifikant längerer Reaktionszeiten dieser Personengruppe verbessern zu können.<br />

Anforderungen bei Umweltqualität, Nutzungs- und Flächenkonkurrenzen<br />

Aus den gestiegenen Anforderungen an Umweltqualität und Gesundheitsschutz entsteht in den<br />

Städten und Kommunen im Bereich der HVS aktuell ein hoher Handlungsdruck. Mit der Einführung<br />

von Lärmaktions- und Luftreinhalteplänen werden aktuell bereits in über 40 Städten und Ballungsräumen<br />

Umweltzonen etabliert und ca. 650 Lärmaktionspläne geprüft oder bereits aufgelegt. Zu<br />

den am häufigsten umgesetzten Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehören neben Schadstoffbegrenzungen<br />

für den MIV auch LKW-Fahrverbote und Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo<br />

30/40.<br />

Bei LKW-Fahrverboten ist allerdings zu beachten, dass straßenwegerechtlich eine nachträgliche<br />

Beschränkung einer bereits gewidmeten Straße auf bestimmte Fahrzeugarten der betroffenen Straße<br />

nur dann möglich ist, wenn die Beschränkung auf dem Verkehrsweg als solchen zurückgeht, d.<br />

h. auf seine objektive oder ihm vom Baulastträger zugedachte Verkehrsbedeutung, auf seine technische<br />

Beschaffenheit oder ganz allgemein auf seine Eignung nur für eine bestimmte Benutzung.<br />

Eine Teileinziehung von Bundesfernstraßen kommt dabei nur aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls<br />

in Betracht. Bei der gebotenen Abwägung der widerstreitenden Interessen ist die<br />

spezifische Funktion der Straße (Bundesstraße, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße) und ihre<br />

Bedeutung im Netz (DTV, Anteil Schwerlastverkehr, Ziel- und Verbindungsfunktion) in jedem Einzelfall<br />

zu beurteilen und einzubeziehen. Eine Teileinziehung würde ggf. die durch das Bundesfernstraßengesetz<br />

vorgegebene Konzeption der Bundesfernstraßen in Frage stellen. Die Straße wäre<br />

entsprechend abzustufen. Im Übrigen ist zu beachten, dass bei einer Teileinziehung von Straßen<br />

„Ausnahmen“ nur im Wege von Sondernutzungserlaubnissen erteilt werden können, was ggf. Fragen<br />

im Hinblick auf die Beschilderung aufwirft (Einführung einer Sondernutzungsplakette?).<br />

Die verkehrliche Problematik bei innerstädtischen HVS wird vor allem von den vielfältigen Flächenund<br />

Nutzungskonkurrenzen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer geprägt. Nutzungskonkurrenzen<br />

bestehen grundsätzlich zwischen allen Verkehrsarten/ Teilnehmern und den Parkplatzbedarfen<br />

für den ruhenden Verkehr, für Stadtgrün, für den Aufenthalt und für die angrenzenden Nutzungen.<br />

In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen (StVO, VwV-<br />

StVO, ODR) bislang nicht verkehrliche Nutzungsanforderungen unberücksichtigt lassen. Dem gegenüber<br />

bestehen in der konkreten Ausgestaltungsrichtlinie für Stadtstraßen (RASt 06), neben<br />

verbindlichen Regelungen für die Ausgestaltung und Dimensionierung von Fahrbahnen und Trassen<br />

für den MIV, den ÖPNV und teilweise für den Radverkehr, mittlerweile ebenso verbindliche Regelungen<br />

für die Anlage von z.B. Verweil- und Wirtschaftsflächen. Damit hat die RASt 06 unter dem<br />

Begriff der „Städtebaulichen Bemessung“ die gleichrangige Berücksichtigung dieser Nutzungs- und<br />

Flächenansprüche aufgegriffen. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die RASt für Bundesfernstraßen<br />

in der Baulast des Bundes und somit für deren Ortsdurchfahrten, die als HVS im Sinne der<br />

Entwicklungsdimensionen <strong>BMVBS</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong> Nr. 07/<strong>2013</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!