BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica
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Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen 86<br />
zur Verbesserung der Schadstoffsituation beinhaltet. Das Maximum der erlaubten Tagesüberschreitungen<br />
von Feinstaubgrenzwerten wird bundesweit aktuell (Stand 16.11.2011) an 47 Straßen<br />
überschritten, die Zahl variierte in den Jahren davor zwischen 102 (2006), 17 (2008) oder auch 62<br />
(2010) HVS (Umweltbundesamt 2011b). Lediglich der durch die EU ab 1.Januar 2010 zusätzlich<br />
eingeführte Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter wird mit 20 – 30 Mikrogramm<br />
pro Kubikmeter im bundesweiten Durchschnitt eingehalten. An einzelnen verkehrsintensiven<br />
HVS in Ballungsräumen kommt es jedoch auch hier zu permanenten Überschreitungen. Die<br />
kontinuierliche Informierung der Öffentlichkeit über Messungen und Belastungen ist u.a. durch das<br />
Umweltbundesamt gewährleistet.<br />
Maßnahmen der Luftreinhaltung und Lärmminderung<br />
Das Spektrum an Maßnahmen für Aktionspläne reicht von rein technischen Verordnungen über<br />
ordnungsrechtliche Regelungen bis zu Logistikkonzepten, deren Umsetzung in den Städten erst<br />
teilweise erfolgt ist. Die grundlegende Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen ist durch das<br />
<strong>BMVBS</strong>-Forschungsvorhaben 73.0334 "Wirksamkeit und Effizienz kommunaler Maßnahmen zur<br />
Einhaltung der EU-Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung“ bestätigt. Über das Ausmaß der<br />
Wirkungsfähigkeit einzelner Ansätze besteht in der Wissenschaft und Forschung noch Untersuchungsbedarf.<br />
Eine der wichtigsten, in den letzten drei Jahren eingeführte Maßnahme, ist die Umweltzone. Diesen<br />
ausgewiesenen Bereich dürfen nur Fahrzeuge passieren, die einen bestimmten Wert des Schadstoffausstoßes<br />
nicht überschreiten. Geregelt wird dies durch die Einführung von vier Schadstoffgruppen;<br />
nach vollständiger Einrichtung der Umweltzone darf nur die schadstoffärmste Gruppe<br />
verkehren. Aktuell gibt es in Deutschland 47 Umweltzonen, zu denen am 01.01.2012 vier weitere<br />
hinzukommen werden (Umweltbundesamt 2011c). Viele haben noch variierende Zulassungsbeschränkungen,<br />
wobei aktuell die erste Stufe (rote, gelbe und grüne Plakette zugelassen) 27 und die<br />
dritte Stufe (nur Grün) lediglich vier Mal vertreten ist. Der Minderungseffekt der Umweltzone ist<br />
u.a. von Witterungseinflüssen und externen Schadstoffproduzenten wie beispielsweise Industrieanlagen<br />
abhängig und daher schwer nachweisbar. Die am 01. Januar 2008 eingeführte und Anfang<br />
2010 bzgl. der Zulassung von Fahrzeugen verschärfte Umweltzone in Berlin, führte zu einer Schadstoffreduzierung<br />
gegenüber dem Jahr 20<strong>09</strong> von 40% (Rußpartikel) bzw. 6% (Stickoxide) (Umweltbundesamt<br />
2011c). Die Umweltzone in Hannover führt dagegen nach Untersuchungen lediglich zu<br />
einer Minderung von maximal 2-4% Feinstaub (FIS 2011). Laut Umweltbundesamt sind, unter dem<br />
Einfluss verschiedener Faktoren, eine Verminderung der PM 10 -Jahresbelastung um 10% und etwa<br />
25 Überschreitungstage pro Jahr weniger, möglich (FIS 2011).<br />
Weitere Maßnahmen sind Geschwindigkeitsbegrenzungen von innerorts in der Regel Tempo 50 auf<br />
Tempo 30. Durch diese Regelung kann sowohl hinsichtlich der Lärm- als auch der Schadstoffbelastung<br />
eine Verbesserung erzielt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen geschaffen worden sind.<br />
Dies will die Stadt Stuttgart gleich an zwei wichtigen HVS durch die Einführung einer Tempo 40<br />
Zone erreichen (Hohenheimer Straße und die innerstädtische B14). Über die Einführung der Tempo<br />
40-Gebote wird im Frühjahr <strong>2013</strong> endgültig entschieden.<br />
Bei Beachtung von „straßenverkehrsrechtlichen Grundlagen“, der Vermeidung von „Verdrängungseffekten“<br />
und der Berücksichtigung der „Belange des ÖPNV“, kann eine Reduzierung des Lärmmittelungspegels<br />
um 2-3 dB(A) erzielt werden (FIS 2011). Ein gleichmäßig fließender Verkehr kann zu<br />
Entwicklungsdimensionen <strong>BMVBS</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong> Nr. 07/<strong>2013</strong>