BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica
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Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen 127<br />
Dem Nutzen von Abrissmaßnahmen, z.B. durch Wegfall eines negativ ausstrahlenden verwahrlosten<br />
Gebäudes (im Sinne der Beseitigung eines „Schandflecks“) oder der Schaffung einer Grünfläche<br />
anstelle des Gebäudes steht der Nutzen des möglichen Erhalts desselben Gebäudes gegenüber,<br />
z.B. durch den Erhalt eines stadtbildprägenden Gebäudes, dem Erhalt einer geschlossen Stadtkante,<br />
durch die Lärmschutzfunktion für angrenzende hinterliegende Bebauung oder dem langfristigen<br />
Erhalt von Wohnflächen in zentralen innerstädtischen Lagen. Die Abwägung sollte möglichst umfassend<br />
die jeweiligen Wirkungen und Folgen betrachten und im Kontext der jeweiligen HVS beurteilt<br />
werden. Hinzu kommt die zeitliche Perspektive der Betrachtung. Auch im Rahmen der Fallstudien<br />
konnten Fälle aufgezeigt werden, die – unterstützt durch eine entsprechende Aktivierungsstrategie<br />
– erst nach einer längeren Abwartephase des Leerstands auch in schwachen Märkten wieder in die<br />
Nutzung gebracht werden konnten. Hieraus kann gefolgert werden, dass in den Fällen, in denen ein<br />
Rückzug/ bzw. Abriss von Gebäuden zur Diskussion steht (an denen dies nicht zwangsläufig durch<br />
eine Gefährdungslage erforderlich ist) und an denen der Nutzen einer Abrissmaßnahme nicht eindeutig<br />
den Nutzen des Erhalts überwiegt, eine Abwartestrategie und damit eine Zurückstellung der<br />
Entscheidung sinnvoll ist. Damit verknüpft werden sollten gleichzeitig Bausteine und Maßnahmen<br />
im Sinne der beschriebenen integrierten Entwicklungsstrategien für HVS.<br />
Kommunen sollten darüber hinaus ressortübergreifende Arbeitsprozesse unterstützen, um integrierte<br />
HVS-Prozesse zu ermöglichen, wie dies beispielsweise in Leipzig im Rahmen der AG Gebäude<br />
praktiziert wird. Zentrale Ressorts sind dabei Stadtplanung, Stadtentwicklung und Denkmalschutz,<br />
Verkehr, Tiefbau, Wohnen und Soziales/ Jugend.<br />
In den Städten sollten Gestaltungsbeiräte eingerichtet werden, die sich ergänzend zu ihren bisherigen<br />
Tätigkeitsfeldern mit Blick auf baukulturelle Qualitäten auch mit der HVS-Problematik befassen.<br />
In diesem Zusammenhang sollten Verfahren zur baukulturellen Qualitätssicherung an HVS<br />
erarbeitet werden. Eine Orientierung könnten hier unter anderem die derzeit laufenden ExWoSt-<br />
Modellvorhaben „Kommunale Kompetenz Baukultur“ liefern.<br />
Schlüsselaktivitäten für eine Aufwertung der HVS sind die Information, Aktivierung und Mitwirkung<br />
der Eigentümer, Bewohner, Händler und Gewerbetreibenden. Die zunehmende Bedeutung von immobilienwirtschaftlichen<br />
Schwierigkeiten und der negativen städtebaulichen Folgewirkungen verlangt<br />
nach einer aktiven Rolle der Kommune in Bezug auf die Ansprache der Immobilieneigentümer.<br />
Dies bedeutet keineswegs auch eine weitgehende Übernahme der Verantwortung für die Entwicklung<br />
der Immobilien. Ohne eine auf die Eigentümer bezogene Strategie dürfte aber in Zukunft<br />
nur noch in wenigen Fällen eine Aufwertung von HVS gelingen.<br />
In den Kommunalverwaltungen sollte langfristig die Einbindung der Akteure vor Ort, z.B. die Ansprache<br />
und Aktivierung von Eigentümern, Gespräche und Befragungen mit und von Bewohnern<br />
und Geschäftstreibenden als selbstverständlicher Bestandteil der HVS-Entwicklungsprozesse erfolgen<br />
(„Mainstreaming“ der Aufgabe). Die entsprechenden per-sonellen Kapazitäten und Ressourcen<br />
sind im Sinne der zeitlichen Verfügbarkeit als auch der erforderlichen Kompetenzen sicherzustellen.<br />
In diesem Sinne sollten bei den Kommunen für HVS ortsangepasste Instrumente zur Sensibilisierung,<br />
Partizipation und Mitwirkung auch von privaten Akteuren entwickelt werden. Dabei kann auf<br />
ein breites Spektrum an bereits mit Erfolg erprobten Instrumenten und Verfahrensweisen zurück-<br />
Empfehlungen <strong>BMVBS</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong> Nr. 07/<strong>2013</strong>