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BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica

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Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen 81<br />

Rechtlich sind die Möglichkeiten zur Begrenzung der Verkehrsgeschwindigkeiten in Deutschland in<br />

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier werden Geschwindigkeitsbegrenzungen nach<br />

aktueller Auslegung an HVS nur im begründeten Ausnahmefall, wie z.B. bei besonderer Gefahrenlage<br />

zugelassen. Trotz vielfacher Forderungen aus Fachkreisen kann aktuell auch in zentralen städtischen<br />

Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion keine<br />

weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 20 km/h angeordnet werden. Die<br />

Auslegungspraxis des § 45 ist auf der Ebene der Genehmigungsbehörden nicht einheitlich. So werden<br />

nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf HVS in Berlin zugelassen, während sie in Frankfurt<br />

am Main im August 2012 wieder untersagt wurden.<br />

Dabei werden in der fachlichen und politischen Diskussion folgende Argumente gegen bzw. für Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />

auf HVS angeführt:<br />

Gegen eine Einführung von Tempo 30 auf HVS wird angeführt, dass auf diesen Straßen rund 2/3<br />

des Gesamtverkehrs abgewickelt wird und deshalb keine Reduzierung der Verkehrsleistung möglich<br />

ist. Wie hoch die Reduzierung der Verkehrsleistung durch Tempo 30 ist, oder ob eine<br />

Entschleunigung des Verkehrs zu einer den Verkehrsfluss fördernden Verstetigung führen kann, ist<br />

in der Fachwelt jedoch umstritten. Belastbare Untersuchungen, die eine deutliche Reduzierung der<br />

Verkehrsleistung belegen, liegen nicht vor.<br />

Als Argumente für Geschwindigkeitsreduzierungen auch auf HVS werden insbesondere mehr Sicherheit<br />

und mehr Lebensqualität in den Städten genannt. So gehen Unfalluntersuchungen in Tempo-30-Zonen,<br />

die mittlerweile in einer Vielzahl von deutschen Städten durchgeführt wurden, davon<br />

aus, dass die Unfallzahlen um 15 bis 40 Prozent sinken, bei Fußgängern und Radfahrern sogar um<br />

rund 70 Prozent. Der Grund liegt in den deutlich höheren Bremswegen bei höheren Geschwindigkeiten:<br />

Bei Tempo 30 steht ein Auto nach 13 bis 15 Metern – bei 50 km/h endet nach dieser Distanz<br />

die Reaktionszeit; der eigentliche Bremsweg endet erst nach weiteren rund 14 Metern.<br />

Hinzu kommt das Argument höherer Lebensqualität durch weniger Lärm. In Berlin gilt, wie beschrieben,<br />

auf einigen HVS aus Lärmschutzgründen Tempo 30. So senkt Tempo 30 im Vergleich zu<br />

Tempo 50 auf HVS den Lärmpegel um 2 bis 3 Dezibel, was circa einer halbierten Verkehrsmenge<br />

entsprechen würde.<br />

Darüber hinaus wird verkehrlich mit der Stärkung der Nahmobilität argumentiert. So kann Tempo<br />

30 der deutlich wachsenden Bedeutung des Fahrradverkehrs Rechnung tragen. Die Stadt Köln<br />

konnte nach eigenen Erhebungen bei den Radfahrern 2011 einen Zuwachs von zehn Prozent verzeichnen.<br />

Da Tempo 30 grundsätzlich auch ohne größere Umbaumaßnahmen realisiert werden<br />

kann, konnten die Bedingungen für Radfahrer und die wachsende Zahl von E-Bikern flächenhaft<br />

deutlich aufgewertet und verbessert werden.<br />

Des Weiteren wird argumentiert, dass sich Nutzungskonkurrenzen in innerstädtischen Straßenräumen<br />

bei Tempo 30 abbauen lassen, weil Radverkehr und MIV den zur Verfügung stehenden Raum<br />

gemeinsam nutzen und schmalere Fahrspuren realisierbar sind, so dass räumliche Synergiegewinne<br />

für die weiteren Verkehrsteilnehmer erreicht werden.<br />

Entwicklungsdimensionen <strong>BMVBS</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong> Nr. 07/<strong>2013</strong>

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