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BMVBS-Online-Publikation 09/2013 - Empirica

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Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen 93<br />

Erkennbar ist aber auch: Das Thema HVS ist hoch komplex, von der Zielfindung über die Steuerungs-<br />

bis zur Umsetzungsebene bestehen Unsicherheiten. Daher ist die intensive Beschäftigung<br />

der Stadtplanung mit der städtebaulichen Integration von innerörtlichen und stark belasteten HVS<br />

dringend geboten. Aus der Perspektive der Baukultur geht es darum, die höchst unterschiedlichen<br />

funktionalen, baulichen und gestalterischen Ansprüche (Verkehr, Gewerbe, Wohnen, Stadtgesellschaft)<br />

an HVS zusammen zu betrachten, zu bewerten und in eine Planung umzusetzen bzw. diese<br />

zu realisieren. Das Ziel muss darin bestehen, die baulich-räumlichen Auswirkungen der unterschiedlichen<br />

Ansprüche aufzuzeigen und Widersprüche gegeneinander abzuwägen und zu verhandeln.<br />

Eine umfassende Auseinandersetzung mit den städtebaulichen und baukulturellen Qualitäten, sowie<br />

den Defiziten an HVS, kann den Blick für mögliche planerische und projektbezogene Ansätze über<br />

den komplexen Umbau ganzer Straßenzüge und deren Umgestaltung hinaus schärfen. So erscheint<br />

es wichtig, die platzbildenden Elemente, die vorhandenen Landmarken im Sinne wichtiger Einzelgebäude<br />

oder die besonderen Identifikationspunkte in ihrer Bedeutung zu erfassen. Sehr wichtig ist<br />

es auch, über diese Kristallisationspunkte hinaus, den städtebaulichen Wert von Raumkanten und<br />

Strukturen in Situationen zu betrachten, die z.B. von einer sehr gemischten Nutzung und heterogener<br />

Bausubstanz oder von homogener Nachkriegsbebauung geprägt sind. Auch hier bestehen<br />

städtebaulich wichtige und strukturbildende Ensembles und Stadträume.<br />

Baukulturell und städtebaulich bedeutsame Strukturen in diesem Sinne sind beispielsweise:<br />

−<br />

Maßstäbliche und ablesbare Straßen- und Platzräume sowie Bau- und Nutzungsstrukturen<br />

−<br />

Angemessene Proportionen des gesamten öffentlichen Raumes<br />

−<br />

Erkennbare Raumkanten, Tor- und Ecksituationen<br />

−<br />

Städtebauliche Dominanten und ortsbildprägende Gebäude<br />

−<br />

Freiraumstrukturen (Parks, Baumalleen und Einzelbäume, Flussläufe, usw.)<br />

−<br />

Geschichtliche Erkennbarkeit (einheitliche Struktur- und Bauelemente, z.B.: Parzellenraster,<br />

Traufkanten, Giebelstand, Fensterachsen, usw.)<br />

Elemente kommunaler baukultureller Kompetenz<br />

Während Baukultur oft auf die Produktebene der baulichen Ausgestaltung der Umwelt bezogen<br />

wird, hat der Gesetzgeber im Zuge des 2004 in Kraft getretenen Europarechts-Anpassungsgesetz<br />

Bau die Bedeutung von Baukultur im Rahmen der Bauleitplanung im § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB manifestiert:<br />

„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: die Belange<br />

der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen<br />

und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung<br />

des Orts- und Landschaftsbildes“. Damit wurde der gestalterische Auftrag der Bauleitplanung<br />

durch die Kommunen hervorgehoben. Dieser baukulturelle Anspruch bezieht sich nicht nur auf die<br />

förmlichen Planungsverfahren, sondern in einem umfassenden Sinne auf kommunales Handeln. Um<br />

das Augenmerk auf die qualitätssichernden Prozesse und Instrumente auf kommunaler Ebene bei<br />

Verwaltung und Politik zu lenken und das Bewusstsein für Baukultur zu stärken, wurde jüngst das<br />

Entwicklungsdimensionen <strong>BMVBS</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong> Nr. 07/<strong>2013</strong>

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