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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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der recht gut mit den GS zusammenarbeitet und die Effekte insgesamt positiv beurteilt.<br />

Die Erfahrungen von Klienten mit der Beratung von GS sind vielfältig. Einige wiesen<br />

ausdrücklich auf die freundliche Atmosphäre im Beratungsgespräch hin und bemerkten<br />

zudem positiv, dass sich der Berater Zeit für das Gespräch nahm. Andere berichteten,<br />

dass sie eine Telefonnummer erhalten haben und damit fortgeschickt worden seien.<br />

9.1.2 Verfahrensbeschleunigung<br />

Der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Einrichtung der GS insbesondere auch eine<br />

Beschleunigung von Rehabilitationsverfahren. Tatsächlich nehmen zwei Drittel der GS<br />

(66%) eine deutlich verkürzte Zeit der Zuständigkeitsklärung wahr, während 14% einen<br />

solchen Effekt nicht feststellen. Jeweils eine relative Mehrheit von 43% bzw. von 39%<br />

stellt außerdem fest, dass sich die Wartezeit auf Beratung bzw. die Bearbeitungs- und<br />

Untersuchungszeit deutlich verkürzt habe. Der Anteil der GS, der solche Feststellungen<br />

als unzutreffend qualifiziert, liegt bei gut einem Drittel (35%) bzw. über einem Viertel<br />

(27%). Bei einem Aspekt von Verfahrensbeschleunigung, nämlich der deutlich verkürzten<br />

Wartezeit zwischen Maßnahmen, überwiegt die negative Beurteilung. Während<br />

nur 26% hier eine Verkürzung sehen, kann die relative Mehrheit von 39% der GS keinen<br />

solchen Effekt wahrnehmen. Anmerkungen der GS zum Thema Verfahrensbeschleunigung<br />

waren:<br />

„Servicestelle hat wenig Einfluss auf die Beschleunigung des Verfahrens (keine eigene<br />

Entscheidungsbefugnis – nur Erinnerungsanrufe möglich).“ (GS in Bayern)<br />

„Die Beginn- und Aufnahmetermine der Reha-<strong>Institut</strong>ionen, wie z.B. Kliniken etc. sind<br />

vom Wirken der <strong>Servicestellen</strong> bzw. dem SGB IX nicht/bestenfalls bedingt berührt –<br />

Wartezeiten auf bzw. zwischen Maßnahmen sind unverändert Kapazitäts- und Strukturund<br />

Saison abhängig.“ (GS in Hamburg)<br />

Abbildung 111<br />

Wirkungen der GS II - Verfahrensbeschleunigung<br />

Wirkungen der GS<br />

Welche der folgenden positiven Effekte haben Sie im Rahmen Ihrer<br />

Tätigkeit feststellen können?<br />

trifft zu trifft nicht zu N<br />

Verfahrensbeschleunigung<br />

deutl. verkürzte Zeit d.<br />

Zuständigkeitsklär.<br />

66%<br />

14%<br />

333<br />

Wartezeit auf Beratung<br />

hat sich deutl. verkürzt<br />

43%<br />

35%<br />

328<br />

deutl. verkürzte Bearbeit.- u.<br />

Untersuchungszeit<br />

39%<br />

27%<br />

310<br />

Wartezeit zw. Maßnahmen<br />

hat sich deutl. verkürzt<br />

26%<br />

39%<br />

300<br />

<strong>ISG</strong> 2004<br />

Differenz zu 100% = teils/teils<br />

Die Verkürzung von Bearbeitungs- und Untersuchungszeiten liegt nach Ansicht der GS<br />

nur zum Teil in ihrem Verantwortungs- und Einflussbereich. Die Wartezeit zwischen<br />

Maßnamen kann von einer GS nur dann beeinflusst werden, sofern die Aufgaben der<br />

Begleitung sowie der Koordinierung und Vermittlung wahrgenommen werden. Dies ist<br />

aber nur selten der Fall.<br />

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