ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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der recht gut mit den GS zusammenarbeitet und die Effekte insgesamt positiv beurteilt.<br />
Die Erfahrungen von Klienten mit der Beratung von GS sind vielfältig. Einige wiesen<br />
ausdrücklich auf die freundliche Atmosphäre im Beratungsgespräch hin und bemerkten<br />
zudem positiv, dass sich der Berater Zeit für das Gespräch nahm. Andere berichteten,<br />
dass sie eine Telefonnummer erhalten haben und damit fortgeschickt worden seien.<br />
9.1.2 Verfahrensbeschleunigung<br />
Der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Einrichtung der GS insbesondere auch eine<br />
Beschleunigung von Rehabilitationsverfahren. Tatsächlich nehmen zwei Drittel der GS<br />
(66%) eine deutlich verkürzte Zeit der Zuständigkeitsklärung wahr, während 14% einen<br />
solchen Effekt nicht feststellen. Jeweils eine relative Mehrheit von 43% bzw. von 39%<br />
stellt außerdem fest, dass sich die Wartezeit auf Beratung bzw. die Bearbeitungs- und<br />
Untersuchungszeit deutlich verkürzt habe. Der Anteil der GS, der solche Feststellungen<br />
als unzutreffend qualifiziert, liegt bei gut einem Drittel (35%) bzw. über einem Viertel<br />
(27%). Bei einem Aspekt von Verfahrensbeschleunigung, nämlich der deutlich verkürzten<br />
Wartezeit zwischen Maßnahmen, überwiegt die negative Beurteilung. Während<br />
nur 26% hier eine Verkürzung sehen, kann die relative Mehrheit von 39% der GS keinen<br />
solchen Effekt wahrnehmen. Anmerkungen der GS zum Thema Verfahrensbeschleunigung<br />
waren:<br />
„Servicestelle hat wenig Einfluss auf die Beschleunigung des Verfahrens (keine eigene<br />
Entscheidungsbefugnis – nur Erinnerungsanrufe möglich).“ (GS in Bayern)<br />
„Die Beginn- und Aufnahmetermine der Reha-<strong>Institut</strong>ionen, wie z.B. Kliniken etc. sind<br />
vom Wirken der <strong>Servicestellen</strong> bzw. dem SGB IX nicht/bestenfalls bedingt berührt –<br />
Wartezeiten auf bzw. zwischen Maßnahmen sind unverändert Kapazitäts- und Strukturund<br />
Saison abhängig.“ (GS in Hamburg)<br />
Abbildung 111<br />
Wirkungen der GS II - Verfahrensbeschleunigung<br />
Wirkungen der GS<br />
Welche der folgenden positiven Effekte haben Sie im Rahmen Ihrer<br />
Tätigkeit feststellen können?<br />
trifft zu trifft nicht zu N<br />
Verfahrensbeschleunigung<br />
deutl. verkürzte Zeit d.<br />
Zuständigkeitsklär.<br />
66%<br />
14%<br />
333<br />
Wartezeit auf Beratung<br />
hat sich deutl. verkürzt<br />
43%<br />
35%<br />
328<br />
deutl. verkürzte Bearbeit.- u.<br />
Untersuchungszeit<br />
39%<br />
27%<br />
310<br />
Wartezeit zw. Maßnahmen<br />
hat sich deutl. verkürzt<br />
26%<br />
39%<br />
300<br />
<strong>ISG</strong> 2004<br />
Differenz zu 100% = teils/teils<br />
Die Verkürzung von Bearbeitungs- und Untersuchungszeiten liegt nach Ansicht der GS<br />
nur zum Teil in ihrem Verantwortungs- und Einflussbereich. Die Wartezeit zwischen<br />
Maßnamen kann von einer GS nur dann beeinflusst werden, sofern die Aufgaben der<br />
Begleitung sowie der Koordinierung und Vermittlung wahrgenommen werden. Dies ist<br />
aber nur selten der Fall.<br />
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