ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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ihre Leistungen in höherem Maße als bisher bekannt machen sollten. Es bestehe „kein<br />
Bedarf“ bzw. „das Leben geht an den <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> vorbei“, waren weitere,<br />
allerdings nur vereinzelt geäußerte Meinungen in diesem Zusammenhang.<br />
Schließlich hatten die befragten Selbsthilfegruppen und Verbände die Möglichkeit, weitere<br />
Anmerkungen mitzuteilen. Hieraus wurde zum einen deutlich, dass die GS selbst<br />
bei den Kooperationspartnern, die uns von ihnen selbst benannt wurden, nicht immer<br />
als solche bekannt sind. In einem Fall wurde erst kürzlich Kontakt zur <strong>Gemeinsame</strong>n<br />
Servicestelle aufgenommen, sodass der Fragebogen nur mit Schwierigkeiten ausgefüllt<br />
werden konnte.<br />
Des Weiteren wird darüber berichtet, dass die Zusammenarbeit mit der <strong>Gemeinsame</strong>n<br />
Servicestelle schon vorher bestand und jetzt nur auf den Rehabilitationsbereich ausgedehnt<br />
wurde. Dennoch habe sich das eigentliche Aufgabenfeld (Unterstützung der<br />
Selbsthilfe) nicht wesentlich verändert.<br />
Erwartet wird seitens eines Kooperationspartners, dass die Klienten von den <strong>Gemeinsame</strong>n<br />
<strong>Servicestellen</strong> richtig, schnell und unbürokratisch beraten werden.<br />
In den Anmerkungen der Selbsthilfegruppen und Behindertenverbände kommt vielfach<br />
eine kritische Einstellung gegenüber den GS zum Ausdruck, die allerdings teilweise im<br />
lokalen Kontext zu interpretieren sind. Einzelne Kritikpunkte beziehen sich zum einen<br />
auf eine „Unterversorgung im ländlichen Raum“ und zum andern auf eine „Überversorgung<br />
mit 6 Stellen in einer Stadt“, wobei die Überversorgung „für Verwirrung“ sorge.<br />
Die ausschließliche Kompetenz der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> in Fragen der<br />
Rechtslage bei gleichzeitig nicht ausreichender Kenntnis von Rehabilitationsangeboten<br />
und der Praxis wird ebenfalls bemängelt. Nach Aussage eines Kooperationspartners<br />
haben die <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> in einer Stadt nur etwa 20% der Klienten korrekt<br />
beraten. Und schließlich wird deutlich auf die Benachteiligung der schwerbehinderten<br />
Beschäftigten hingewiesen, deren Arbeitsplatzgestaltung vor der Einführung des<br />
SGB IX unproblematisch gewesen sei und Mitarbeiter das Erforderliche auch bekamen.<br />
Weitere Aussagen zielen darauf ab, dass es ein Fehler sei, die <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />
bei den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern anzusiedeln, falls die<br />
<strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> wirklich mit Leben gefüllt werden sollen.<br />
Schließlich beziehen sich einige Aussagen auf den geringen Bekanntheitsgrad der<br />
<strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> verbunden mit Kritik, aber auch mit entsprechenden<br />
Maßnahmevorschlägen oder Wünschen:<br />
- „Die Öffentlichkeitsarbeit der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> muss verbessert<br />
werden. Wir werden beim nächsten Runden Tisch dazu eine gemeinsame Arbeitsgruppe<br />
anregen. Schwierig ist nach wie vor die Einbeziehung der Jugendund<br />
Sozialhilfeträger.“<br />
- „Über TV-Spots sollten die <strong>Servicestellen</strong> noch viel bekannter werden.“ „Durch<br />
eigene Kompetenz aus 25-jähriger „Sozialberatung“ ist unsere SHG mehr Geber<br />
und Vermittler.“<br />
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