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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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ihre Leistungen in höherem Maße als bisher bekannt machen sollten. Es bestehe „kein<br />

Bedarf“ bzw. „das Leben geht an den <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> vorbei“, waren weitere,<br />

allerdings nur vereinzelt geäußerte Meinungen in diesem Zusammenhang.<br />

Schließlich hatten die befragten Selbsthilfegruppen und Verbände die Möglichkeit, weitere<br />

Anmerkungen mitzuteilen. Hieraus wurde zum einen deutlich, dass die GS selbst<br />

bei den Kooperationspartnern, die uns von ihnen selbst benannt wurden, nicht immer<br />

als solche bekannt sind. In einem Fall wurde erst kürzlich Kontakt zur <strong>Gemeinsame</strong>n<br />

Servicestelle aufgenommen, sodass der Fragebogen nur mit Schwierigkeiten ausgefüllt<br />

werden konnte.<br />

Des Weiteren wird darüber berichtet, dass die Zusammenarbeit mit der <strong>Gemeinsame</strong>n<br />

Servicestelle schon vorher bestand und jetzt nur auf den Rehabilitationsbereich ausgedehnt<br />

wurde. Dennoch habe sich das eigentliche Aufgabenfeld (Unterstützung der<br />

Selbsthilfe) nicht wesentlich verändert.<br />

Erwartet wird seitens eines Kooperationspartners, dass die Klienten von den <strong>Gemeinsame</strong>n<br />

<strong>Servicestellen</strong> richtig, schnell und unbürokratisch beraten werden.<br />

In den Anmerkungen der Selbsthilfegruppen und Behindertenverbände kommt vielfach<br />

eine kritische Einstellung gegenüber den GS zum Ausdruck, die allerdings teilweise im<br />

lokalen Kontext zu interpretieren sind. Einzelne Kritikpunkte beziehen sich zum einen<br />

auf eine „Unterversorgung im ländlichen Raum“ und zum andern auf eine „Überversorgung<br />

mit 6 Stellen in einer Stadt“, wobei die Überversorgung „für Verwirrung“ sorge.<br />

Die ausschließliche Kompetenz der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> in Fragen der<br />

Rechtslage bei gleichzeitig nicht ausreichender Kenntnis von Rehabilitationsangeboten<br />

und der Praxis wird ebenfalls bemängelt. Nach Aussage eines Kooperationspartners<br />

haben die <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> in einer Stadt nur etwa 20% der Klienten korrekt<br />

beraten. Und schließlich wird deutlich auf die Benachteiligung der schwerbehinderten<br />

Beschäftigten hingewiesen, deren Arbeitsplatzgestaltung vor der Einführung des<br />

SGB IX unproblematisch gewesen sei und Mitarbeiter das Erforderliche auch bekamen.<br />

Weitere Aussagen zielen darauf ab, dass es ein Fehler sei, die <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />

bei den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern anzusiedeln, falls die<br />

<strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> wirklich mit Leben gefüllt werden sollen.<br />

Schließlich beziehen sich einige Aussagen auf den geringen Bekanntheitsgrad der<br />

<strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> verbunden mit Kritik, aber auch mit entsprechenden<br />

Maßnahmevorschlägen oder Wünschen:<br />

- „Die Öffentlichkeitsarbeit der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> muss verbessert<br />

werden. Wir werden beim nächsten Runden Tisch dazu eine gemeinsame Arbeitsgruppe<br />

anregen. Schwierig ist nach wie vor die Einbeziehung der Jugendund<br />

Sozialhilfeträger.“<br />

- „Über TV-Spots sollten die <strong>Servicestellen</strong> noch viel bekannter werden.“ „Durch<br />

eigene Kompetenz aus 25-jähriger „Sozialberatung“ ist unsere SHG mehr Geber<br />

und Vermittler.“<br />

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