ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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Holstein sowie alle GS in Hamburg auf. In Baden-Württemberg und Brandenburg gibt<br />
es relativ viele GS, die eine Interessenvertretung häufig gewährleisten. Dagegen wurde<br />
Unterstützung Ratsuchender in dieser Form von vielen GS in Mecklenburg-<br />
Vorpommern und in Sachsen bisher nicht geleistet.<br />
6.4.2 Fall- und Unterstützungsmanagement im Trägervergleich<br />
Fall- und Unterstützungsmanagement wird von GS bei Krankenkassen und von GS bei<br />
Rentenversicherungsträgern gleichermaßen geleistet. Unterschiede in der Regelmäßigkeit,<br />
ergeben sich für die Aufgaben der Interessenvertretung sowie der Organisation<br />
der Hilfe und Überwachung ihrer Ausführung. Diese Leistungen werden deutlich häufiger<br />
von GS bei Krankenkassen erbracht.<br />
Abbildung 65 Unterstützung Ratsuchender nach Trägern<br />
Unterstützung Ratsuchender nach<br />
Rehabilitationsträgern<br />
Anteil der GS, die diese Unterstützung mehrmals im Monat leisten<br />
GS bei Krankenkassen<br />
GS bei Rentenvers.-trägern<br />
Begleitung/Betreuung<br />
während d. Verfahrens<br />
22%<br />
24%<br />
Beteiligung v. Selbsthilfe/<br />
Verbänden an Beratung<br />
Nachverfolgung d. Falls<br />
bis zur Entscheidung<br />
Interessenvertretung gegen.<br />
zuständ. Reha-Träger<br />
Organisation d. Hilfe,<br />
Überwachung d. Ausführung<br />
<strong>ISG</strong> 2004<br />
6%<br />
14%<br />
17%<br />
12%<br />
6%<br />
12%<br />
10%<br />
6%<br />
6.4.3 Umsetzung von Case Management-Konzepten in den <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />
Eine umfassende Information, Beratung und Unterstützung, die auf den Bedarf des<br />
Einzelfalls abgestimmt ist, wird in der Fachdiskussion als „Case Management“ bezeichnet.<br />
35 Der Prozess des Case Management umfasst die Schritte von einer Bedarfsermittlung<br />
(Assessment) über eine detaillierte Hilfeplanung bis zur Organisation<br />
und Vermittlung der Hilfeleistung, und darüber hinaus auch der weiteren Begleitung<br />
des Hilfeprozesses, um bei unsachgemäßer Leistungserbringung intervenieren und bei<br />
verändertem Hilfebedarf ein erneutes Re-Assessment durchführen zu können. Dieser<br />
umfassende Unterstützungsprozess wird unter Beteiligung der Betroffenen und ggf.<br />
seiner Vertrauenspersonen durchgeführt. Nicht in jedem Fall sind alle Elemente des<br />
Case Management erforderlich – in einfach gelagerten Fällen kann die erforderliche<br />
Leistung klar „auf der Hand“ liegen. Dagegen ist dieser Prozess in Fällen eines komplexen<br />
Hilfebedarfs erforderlich und sinnvoll, d.h. wenn der Bedarf noch unklar ist,<br />
wenn mehrere Leistungsträger zuständig sind und/ oder wenn mehrere Leistungser-<br />
35 Vgl. etwa W. R. Wendt, Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen, Freiburg<br />
1997. - M. Wissert, Ambulante Rehabilitation alter Menschen. Beratungshilfen durch das Unterstützungsmanagement,<br />
Freiburg 1996.<br />
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