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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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Holstein sowie alle GS in Hamburg auf. In Baden-Württemberg und Brandenburg gibt<br />

es relativ viele GS, die eine Interessenvertretung häufig gewährleisten. Dagegen wurde<br />

Unterstützung Ratsuchender in dieser Form von vielen GS in Mecklenburg-<br />

Vorpommern und in Sachsen bisher nicht geleistet.<br />

6.4.2 Fall- und Unterstützungsmanagement im Trägervergleich<br />

Fall- und Unterstützungsmanagement wird von GS bei Krankenkassen und von GS bei<br />

Rentenversicherungsträgern gleichermaßen geleistet. Unterschiede in der Regelmäßigkeit,<br />

ergeben sich für die Aufgaben der Interessenvertretung sowie der Organisation<br />

der Hilfe und Überwachung ihrer Ausführung. Diese Leistungen werden deutlich häufiger<br />

von GS bei Krankenkassen erbracht.<br />

Abbildung 65 Unterstützung Ratsuchender nach Trägern<br />

Unterstützung Ratsuchender nach<br />

Rehabilitationsträgern<br />

Anteil der GS, die diese Unterstützung mehrmals im Monat leisten<br />

GS bei Krankenkassen<br />

GS bei Rentenvers.-trägern<br />

Begleitung/Betreuung<br />

während d. Verfahrens<br />

22%<br />

24%<br />

Beteiligung v. Selbsthilfe/<br />

Verbänden an Beratung<br />

Nachverfolgung d. Falls<br />

bis zur Entscheidung<br />

Interessenvertretung gegen.<br />

zuständ. Reha-Träger<br />

Organisation d. Hilfe,<br />

Überwachung d. Ausführung<br />

<strong>ISG</strong> 2004<br />

6%<br />

14%<br />

17%<br />

12%<br />

6%<br />

12%<br />

10%<br />

6%<br />

6.4.3 Umsetzung von Case Management-Konzepten in den <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />

Eine umfassende Information, Beratung und Unterstützung, die auf den Bedarf des<br />

Einzelfalls abgestimmt ist, wird in der Fachdiskussion als „Case Management“ bezeichnet.<br />

35 Der Prozess des Case Management umfasst die Schritte von einer Bedarfsermittlung<br />

(Assessment) über eine detaillierte Hilfeplanung bis zur Organisation<br />

und Vermittlung der Hilfeleistung, und darüber hinaus auch der weiteren Begleitung<br />

des Hilfeprozesses, um bei unsachgemäßer Leistungserbringung intervenieren und bei<br />

verändertem Hilfebedarf ein erneutes Re-Assessment durchführen zu können. Dieser<br />

umfassende Unterstützungsprozess wird unter Beteiligung der Betroffenen und ggf.<br />

seiner Vertrauenspersonen durchgeführt. Nicht in jedem Fall sind alle Elemente des<br />

Case Management erforderlich – in einfach gelagerten Fällen kann die erforderliche<br />

Leistung klar „auf der Hand“ liegen. Dagegen ist dieser Prozess in Fällen eines komplexen<br />

Hilfebedarfs erforderlich und sinnvoll, d.h. wenn der Bedarf noch unklar ist,<br />

wenn mehrere Leistungsträger zuständig sind und/ oder wenn mehrere Leistungser-<br />

35 Vgl. etwa W. R. Wendt, Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen, Freiburg<br />

1997. - M. Wissert, Ambulante Rehabilitation alter Menschen. Beratungshilfen durch das Unterstützungsmanagement,<br />

Freiburg 1996.<br />

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