08.03.2014 Aufrufe

ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die vorgehende Abbildung informiert darüber, ob und ggf. wie häufig die GS diese Beratungsaufgaben<br />

bisher wahrgenommen haben. Dabei zeigt sich, dass die Aufgabenerfüllung<br />

stark von der Inanspruchnahme der GS abhängt. Wenn die GS nur in geringem<br />

Maße von Ratsuchenden in Anspruch genommen wird, dann werden entsprechend<br />

Beratungsleistungen selten oder gar nicht erbracht.<br />

Auf der Grundlage der Befragungsergebnisse lassen sich die Aufgaben nach § 22 SGB<br />

IX in vier Gruppen unterteilen:<br />

1. Drei Leistungen werden von der Hälfte der GS häufig, im Sinne von mehrmals<br />

im Monat erbracht. Es handelt sich um „Informationen über Leistungsvoraussetzungen“<br />

(53%), „Informationen über Leistungen der Rehabilitationsträger“<br />

(49%) und „Klärung der Zuständigkeit“ (57%). Der Anteil der GS, der diese<br />

Leistungen eher selten (seltener als mehrmals im Monat) erbringt, liegt zwischen<br />

37% und 43%. Zwischen 7% und 9% der GS haben diese Aufgaben bisher<br />

nicht wahrgenommen.<br />

2. Von mehr als einem Drittel der GS werden des Weiteren „Hilfe bei der Klärung<br />

des Rehabilitationsbedarfs“ (41%), „klare und sachdienliche Anträge“ (37%)<br />

und „Weiterleitung der Anträge“ (42%) häufig geleistet. Der Anteil der GS, der<br />

diese Leistungen bisher nicht erbracht hat, liegt zwischen 14% und 23%.<br />

3. Eine weitere Reihe von Aufgaben wird von mindestens einem Fünftel der GS<br />

häufig wahrgenommen. Es handelt sich um „Informationen über besondere Hilfen<br />

im Arbeitsleben“ (20%), „Informationen über Verwaltungsabläufe“ (25%),<br />

„Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Teilhabe“ (28%) und „Hinwirkung<br />

auf Entscheidungen“ (19%). Etwa die Hälfte der GS erbringt diese Beratungsleistungen<br />

eher selten, zwischen 20% und 30% der GS nahmen diese<br />

Aufgaben bisher nicht wahr.<br />

4. Schließlich gibt es eine Reihe von Aufgaben, die von mindestens einem Drittel<br />

bis hin zu weit über der Hälfte der GS bisher nicht erfüllt wurden. 60% der GS<br />

leisteten bisher keine „Information des zuständigen Rehabilitationsträgers, falls<br />

voraussichtlich ein Gutachten erforderlich wird“, 63% der GS keine „Vorbereitung<br />

der Entscheidung“, 37% der GS keine „Begleitung der Betroffenen“ und<br />

43% keine „Koordinierung und Vermittlung“ (43%).<br />

Zusammengefasst bestehen die Leistungen der GS in erster Linie aus der Klärung des<br />

Rehabilitationsbedarfs und der Klärung der Zuständigkeit, Informationen über Leistungen<br />

und Leistungsvoraussetzungen sowie Unterstützung bei der Antragstellung. Typische<br />

Selbstbeschreibungen von GS sind entsprechend:<br />

„Die Beratungen erschöpfen sich auf Nennung und Adressenweitergabe anderer zuständiger<br />

Reha-Träger sowie Beratung bei der Antragsstellung. Für weitere sicherlich wichtige<br />

Tätigkeiten sind keine Kapazitäten vorhanden.“ (GS in Bayern)<br />

„Wir helfen beim Ausfüllen und Weiterleiten der Formulare.“ (GS in Sachsen)<br />

„Ermittlung des Reha-Bedarfs und Nennung des zuständigen Trägers.“ (GS in Nordrhein-<br />

Westfalen)<br />

„Wir informieren auf Anfrage über den zuständigen Reha-Träger, ermitteln keinen Reha-<br />

Bedarf.“ (GS in Brandenburg)<br />

Alle anderen Aufgaben spielen – was die Häufigkeit der Leistungserbringung angeht –<br />

eine untergeordnete Rolle. Auffallend ist, dass aber auch diese „Kernaufgaben“ der GS<br />

71

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!