ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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Arbeitsleben“ und „Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Teilhabe und der<br />
besonderen Hilfen im Arbeitsleben“. Die Erklärung dafür ist, dass Krankenkassen<br />
selbst nicht Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind.<br />
Aber auch die Aufgaben der GS, die die Zuständigkeitsklärung und Antragstellung<br />
betreffen, werden vergleichsweise häufiger von GS bei Rentenversicherungsträgern<br />
wahrgenommen. Eine Ausnahme betrifft die Weiterleitung von Anträgen. Diese Leistung<br />
wird von knapp der Hälfte der GS bei Krankenkassen (46%) häufig erbracht, aber<br />
nur von mehr als einem Drittel der GS bei Rentenversicherungsträgern (40%). Was die<br />
weiteren Aufgaben der Entscheidungsvorbereitung, Hinwirkung auf Entscheidungen,<br />
Begleitung der Betroffenen sowie Koordinierung und Vermittlung angeht, werden diese<br />
von etwa gleich großen Anteilen der GS bei Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträgern<br />
häufig erfüllt.<br />
6.3 Typen von <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> nach ihrem Entwicklungsstand<br />
Auf der Grundlage der beschriebenen Ergebnisse zu der Aufgabenwahrnehmung lassen<br />
sich die GS in vier Gruppen unterteilen (Vgl. Abbildung 59). Grundlage für diese<br />
Differenzierung bildet ein Index, in den die Antwortmöglichkeiten „mehrmals in der Woche“<br />
mit dem Wert 4, „mehrmals im Monat“ mit dem Wert 3, „seltener als mehrmals im<br />
Monat“ mit dem Wert 2 und „bisher nicht“ mit dem Wert 1 eingehen. Bei insgesamt 15<br />
abgefragten Leistungen kann jede GS damit einen Indexwert zwischen 15 und 60 erreichen.<br />
Ein Index von 60 ergibt sich, wenn alle Aufgaben sehr häufig wahrgenommen<br />
wurden und ein Index von 15, wenn alle Aufgaben bisher nicht erfüllt wurden. 356 GS<br />
konnten auf diese Weise einem Typ zugeordnet werden. Bei 54 GS (13%) war eine<br />
Zuordnung auf Grund unvollständiger Angaben oder Nichtbeantwortung der Frage<br />
nach ihren Leistungen nicht möglich.<br />
• Typ 1 (8%) „GS mit hohem Entwicklungsstand“<br />
34 GS und damit 8% der GS erreichten einen Indexwert größer gleich 46. Diese<br />
GS zeichnen sich dadurch aus, dass sie die überwiegende Mehrheit der Aufgaben<br />
häufig bis sehr häufig wahrnehmen, insbesondere die Aufgaben der Information,<br />
Bedarfs- und Zuständigkeitsklärung sowie der Hilfe bei der Antragstellung.<br />
Meist werden auch die Aufgaben der Hinwirkung auf zeitnahe Entscheidungen,<br />
der unterstützenden Begleitung und der Koordination häufig erfüllt und<br />
nur in ganz wenigen Fällen bisher nicht. Knapp zwei Drittel der GS dieser<br />
Gruppe (64%) sind bei Rentenversicherungsträgern und gut ein Drittel (36%) ist<br />
bei Krankenkassen eingerichtet.<br />
• Typ 2 (22%) „GS mit mittlerem Entwicklungsstand“<br />
91 GS (22%) erreichten Indexwerte von 36 bis 45. Diese GS nehmen die Aufgaben<br />
der Information, Bedarfs- und Zuständigkeitsklärung in der Regel häufig<br />
wahr. Leistungen der Hinwirkung, Begleitung und Koordination werden typischerweise<br />
seltener erbracht. 55% der GS dieser Gruppe sind bei Rentenversicherungsträgern<br />
und 42% der GS bei Krankenkassen eingerichtet. Jeweils eine<br />
GS ist bei einem Unfallversicherungsträger, einer Agentur für Arbeit bzw. einem<br />
Sozialhilfeträger eingerichtet.<br />
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