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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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Arbeitsleben“ und „Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Teilhabe und der<br />

besonderen Hilfen im Arbeitsleben“. Die Erklärung dafür ist, dass Krankenkassen<br />

selbst nicht Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind.<br />

Aber auch die Aufgaben der GS, die die Zuständigkeitsklärung und Antragstellung<br />

betreffen, werden vergleichsweise häufiger von GS bei Rentenversicherungsträgern<br />

wahrgenommen. Eine Ausnahme betrifft die Weiterleitung von Anträgen. Diese Leistung<br />

wird von knapp der Hälfte der GS bei Krankenkassen (46%) häufig erbracht, aber<br />

nur von mehr als einem Drittel der GS bei Rentenversicherungsträgern (40%). Was die<br />

weiteren Aufgaben der Entscheidungsvorbereitung, Hinwirkung auf Entscheidungen,<br />

Begleitung der Betroffenen sowie Koordinierung und Vermittlung angeht, werden diese<br />

von etwa gleich großen Anteilen der GS bei Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträgern<br />

häufig erfüllt.<br />

6.3 Typen von <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> nach ihrem Entwicklungsstand<br />

Auf der Grundlage der beschriebenen Ergebnisse zu der Aufgabenwahrnehmung lassen<br />

sich die GS in vier Gruppen unterteilen (Vgl. Abbildung 59). Grundlage für diese<br />

Differenzierung bildet ein Index, in den die Antwortmöglichkeiten „mehrmals in der Woche“<br />

mit dem Wert 4, „mehrmals im Monat“ mit dem Wert 3, „seltener als mehrmals im<br />

Monat“ mit dem Wert 2 und „bisher nicht“ mit dem Wert 1 eingehen. Bei insgesamt 15<br />

abgefragten Leistungen kann jede GS damit einen Indexwert zwischen 15 und 60 erreichen.<br />

Ein Index von 60 ergibt sich, wenn alle Aufgaben sehr häufig wahrgenommen<br />

wurden und ein Index von 15, wenn alle Aufgaben bisher nicht erfüllt wurden. 356 GS<br />

konnten auf diese Weise einem Typ zugeordnet werden. Bei 54 GS (13%) war eine<br />

Zuordnung auf Grund unvollständiger Angaben oder Nichtbeantwortung der Frage<br />

nach ihren Leistungen nicht möglich.<br />

• Typ 1 (8%) „GS mit hohem Entwicklungsstand“<br />

34 GS und damit 8% der GS erreichten einen Indexwert größer gleich 46. Diese<br />

GS zeichnen sich dadurch aus, dass sie die überwiegende Mehrheit der Aufgaben<br />

häufig bis sehr häufig wahrnehmen, insbesondere die Aufgaben der Information,<br />

Bedarfs- und Zuständigkeitsklärung sowie der Hilfe bei der Antragstellung.<br />

Meist werden auch die Aufgaben der Hinwirkung auf zeitnahe Entscheidungen,<br />

der unterstützenden Begleitung und der Koordination häufig erfüllt und<br />

nur in ganz wenigen Fällen bisher nicht. Knapp zwei Drittel der GS dieser<br />

Gruppe (64%) sind bei Rentenversicherungsträgern und gut ein Drittel (36%) ist<br />

bei Krankenkassen eingerichtet.<br />

• Typ 2 (22%) „GS mit mittlerem Entwicklungsstand“<br />

91 GS (22%) erreichten Indexwerte von 36 bis 45. Diese GS nehmen die Aufgaben<br />

der Information, Bedarfs- und Zuständigkeitsklärung in der Regel häufig<br />

wahr. Leistungen der Hinwirkung, Begleitung und Koordination werden typischerweise<br />

seltener erbracht. 55% der GS dieser Gruppe sind bei Rentenversicherungsträgern<br />

und 42% der GS bei Krankenkassen eingerichtet. Jeweils eine<br />

GS ist bei einem Unfallversicherungsträger, einer Agentur für Arbeit bzw. einem<br />

Sozialhilfeträger eingerichtet.<br />

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