ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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den stärker nachgefragt als GS in städtischen Gebieten. Dies hängt wiederum<br />
damit zusammen, dass das Beratungsangebot im ländlichen Raum geringer<br />
und in Städten größer ist. Im Zusammenhang damit verstehen sich GS in Städten<br />
häufig als Spezialangebot nur für komplexe Rehabilitationsfälle, was zu geringeren<br />
Fallzahlen führt, und GS in Landkreisen als Angebot für alle Fragen im<br />
Bereich der Rehabilitation, was zu höheren Fallzahlen führt. Deutlich wird, dass<br />
die Inanspruchnahme der GS entscheidend von ihrem Profil und in Verbindung<br />
damit von ihrer Positionierung im bestehenden Beratungssystem abhängt. Zusammengefasst<br />
ergibt sich damit, dass Öffentlichkeitsarbeit eine notwendige<br />
Bedingung für eine hohe Inanspruchnahme der GS darstellt, aber noch keine<br />
hinreichende Bedingung.<br />
11.8 Effekte der Einrichtung von <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />
52. Hat sich die Beratungsqualität verbessert?<br />
• Über die Hälfte der GS (54%) stellt fest, dass der Zugang zur Beratung für Ratsuchende<br />
einfacher geworden ist. Ein knappes Fünftel (19%) hält einen solchen<br />
Effekt für nicht zutreffend. Weiter stellt jeweils annähernd die Hälfte der GS fest,<br />
dass sich komplexer Beratungsbedarf nunmehr sachgerechter klären lässt<br />
(47%) und dass sich die Qualität der Beratung verbessert hat (46%). Jeweils<br />
rund ein Fünftel der GS äußert die Einschätzung, dass sich diese Effekte nicht<br />
eingestellt haben. Eine deutliche Mehrheit von gut zwei Dritteln (68%) findet<br />
nicht, dass mehr Zeit für Beratungen zur Verfügung steht. Diese Einschätzung<br />
korrespondiert mit dem Umstand, dass die Mitarbeiter die Aufgaben der GS in<br />
der Regel „zusätzlich“ zu ihren trägerspezifischen Aufgaben wahrnehmen. Gut<br />
jede zehnte GS (12%) stellt hingegen fest, dass im Rahmen der <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit<br />
mehr Zeit für Beratungen zur Verfügung steht als zuvor.<br />
53. Haben sich die Rehabilitationsverfahren beschleunigt?<br />
• Zwei Drittel der GS (66%) nehmen eine deutlich verkürzte Zeit der Zuständigkeitsklärung<br />
wahr, während 14% einen solchen Effekt nicht feststellen. Jeweils<br />
eine relative Mehrheit von 43% bzw. von 39% stellt außerdem fest, dass sich<br />
die Wartezeit auf Beratung bzw. die Bearbeitungs- und Untersuchungszeit deutlich<br />
verkürzt habe. Der Anteil der GS, der solche Feststellungen als unzutreffend<br />
qualifiziert, liegt bei gut einem Drittel (35%) bzw. über einem Viertel (27%).<br />
Bei einem Aspekt von Verfahrensbeschleunigung, nämlich der deutlich verkürzten<br />
Wartezeit zwischen Maßnahmen, überwiegt die negative Beurteilung. Während<br />
nur 26% hier eine Verkürzung sehen, kann die relative Mehrheit von 39%<br />
der GS keinen solchen Effekt wahrnehmen.<br />
54. Konnten unerwünschte Wirkungen von Rehabilitationsverfahren vermieden<br />
werden?<br />
• Eine knappe relative Mehrheit der GS (43%) nimmt positive Effekte der <strong>Servicestellen</strong>arbeit<br />
dahingehend wahr, dass Fehlentscheidungen vermieden werden<br />
können. 39% der GS können einen solchen Effekt nicht feststellen. Ein<br />
knappes Drittel der GS (32%) stellt fest, dass Beschwerden vermieden werden.<br />
28% der GS berichten über die Vermeidung von Erstattungsansprüchen. In<br />
beiden Fällen überwiegt allerdings klar die Feststellung, dass dieser Effekt nicht<br />
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