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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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den stärker nachgefragt als GS in städtischen Gebieten. Dies hängt wiederum<br />

damit zusammen, dass das Beratungsangebot im ländlichen Raum geringer<br />

und in Städten größer ist. Im Zusammenhang damit verstehen sich GS in Städten<br />

häufig als Spezialangebot nur für komplexe Rehabilitationsfälle, was zu geringeren<br />

Fallzahlen führt, und GS in Landkreisen als Angebot für alle Fragen im<br />

Bereich der Rehabilitation, was zu höheren Fallzahlen führt. Deutlich wird, dass<br />

die Inanspruchnahme der GS entscheidend von ihrem Profil und in Verbindung<br />

damit von ihrer Positionierung im bestehenden Beratungssystem abhängt. Zusammengefasst<br />

ergibt sich damit, dass Öffentlichkeitsarbeit eine notwendige<br />

Bedingung für eine hohe Inanspruchnahme der GS darstellt, aber noch keine<br />

hinreichende Bedingung.<br />

11.8 Effekte der Einrichtung von <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />

52. Hat sich die Beratungsqualität verbessert?<br />

• Über die Hälfte der GS (54%) stellt fest, dass der Zugang zur Beratung für Ratsuchende<br />

einfacher geworden ist. Ein knappes Fünftel (19%) hält einen solchen<br />

Effekt für nicht zutreffend. Weiter stellt jeweils annähernd die Hälfte der GS fest,<br />

dass sich komplexer Beratungsbedarf nunmehr sachgerechter klären lässt<br />

(47%) und dass sich die Qualität der Beratung verbessert hat (46%). Jeweils<br />

rund ein Fünftel der GS äußert die Einschätzung, dass sich diese Effekte nicht<br />

eingestellt haben. Eine deutliche Mehrheit von gut zwei Dritteln (68%) findet<br />

nicht, dass mehr Zeit für Beratungen zur Verfügung steht. Diese Einschätzung<br />

korrespondiert mit dem Umstand, dass die Mitarbeiter die Aufgaben der GS in<br />

der Regel „zusätzlich“ zu ihren trägerspezifischen Aufgaben wahrnehmen. Gut<br />

jede zehnte GS (12%) stellt hingegen fest, dass im Rahmen der <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit<br />

mehr Zeit für Beratungen zur Verfügung steht als zuvor.<br />

53. Haben sich die Rehabilitationsverfahren beschleunigt?<br />

• Zwei Drittel der GS (66%) nehmen eine deutlich verkürzte Zeit der Zuständigkeitsklärung<br />

wahr, während 14% einen solchen Effekt nicht feststellen. Jeweils<br />

eine relative Mehrheit von 43% bzw. von 39% stellt außerdem fest, dass sich<br />

die Wartezeit auf Beratung bzw. die Bearbeitungs- und Untersuchungszeit deutlich<br />

verkürzt habe. Der Anteil der GS, der solche Feststellungen als unzutreffend<br />

qualifiziert, liegt bei gut einem Drittel (35%) bzw. über einem Viertel (27%).<br />

Bei einem Aspekt von Verfahrensbeschleunigung, nämlich der deutlich verkürzten<br />

Wartezeit zwischen Maßnahmen, überwiegt die negative Beurteilung. Während<br />

nur 26% hier eine Verkürzung sehen, kann die relative Mehrheit von 39%<br />

der GS keinen solchen Effekt wahrnehmen.<br />

54. Konnten unerwünschte Wirkungen von Rehabilitationsverfahren vermieden<br />

werden?<br />

• Eine knappe relative Mehrheit der GS (43%) nimmt positive Effekte der <strong>Servicestellen</strong>arbeit<br />

dahingehend wahr, dass Fehlentscheidungen vermieden werden<br />

können. 39% der GS können einen solchen Effekt nicht feststellen. Ein<br />

knappes Drittel der GS (32%) stellt fest, dass Beschwerden vermieden werden.<br />

28% der GS berichten über die Vermeidung von Erstattungsansprüchen. In<br />

beiden Fällen überwiegt allerdings klar die Feststellung, dass dieser Effekt nicht<br />

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