ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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kommt, dass zurzeit zwar nur wenige Klienten/innen die gemeinsame Servicestelle<br />
aufsuchen, die Beratungs- und Begleitungsleistungen aber sehr zeitaufwendig sind,<br />
weshalb eine Zeiterfassung zur Dokumentation sehr wichtig ist.<br />
In diesem Zusammenhang wurde das Erfordernis formuliert, die potenziellen Ratsuchenden<br />
genau zu informieren, was von einer gemeinsamen Servicestelle erwartet<br />
werden kann. Es ist nämlich ein Problem, wenn viele Ratsuchende in die gemeinsame<br />
Servicestelle kommen, die eigentlich in eine ganz andere Stelle gehörten, und dann<br />
enttäuscht werden.<br />
Gibt es einen Bedarf für die Leistungen der gemeinsamen <strong>Servicestellen</strong>? Diese Frage<br />
stellte sich ebenfalls in Zusammenhang mit den niedrigen Klientenzahlen. Hierzu gab<br />
es zwei Thesen: 1. Bedarf ist da, aber die Menschen werden nicht erreicht, d.h. der<br />
Zulauf ist aufgrund mangelnder Information gering. 2. Möglicherweise gibt es keinen<br />
Bedarf und die potenziellen Klienten/innen wissen, an welchen Rehabilitationsträger<br />
sie sich wenden müssen.<br />
Diese Frage konnte nicht abschließend geklärt werden, allerdings stehen die gemeinsamen<br />
<strong>Servicestellen</strong> im Mittelpunkt des SGB IX und die Rehabilitationsträger sollten<br />
dafür sorgen, dass die gemeinsamen <strong>Servicestellen</strong> im umfassenden Sinn gute Arbeit<br />
leisten können. Dies bedeutet auch, dass gezielte Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden<br />
sollte, und wenn festgestellt wird, dass die Leistungen der gemeinsamen <strong>Servicestellen</strong><br />
in hohem Maße nachgefragt werden, muss der Aufwand über einen Kostenausgleich<br />
geregelt werden.<br />
Hier wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die ursprüngliche Idee der gemeinsamen<br />
<strong>Servicestellen</strong> bewährt hat, eine optimale Umsetzung aber nicht kostenneutral<br />
erfolgen kann.<br />
Abschließende Bemerkung:<br />
Aufgrund der Einrichtung der gemeinsamen <strong>Servicestellen</strong> haben sich die Arbeitsabläufe<br />
und die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger verbessert.<br />
12.1.2 AG 2 - Qualifikationen, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter<br />
Die Diskussionsergebnisse der Arbeitsgruppe (mit 13 Teilnehmern) lassen sich nach<br />
vier Themenfeldern strukturieren:<br />
1. Aufgaben und Grenzen der gemeinsamen <strong>Servicestellen</strong><br />
Eingangs wurde die Frage gestellt, welche Kompetenzen die Mitarbeiter/innen der gemeinsamen<br />
<strong>Servicestellen</strong> haben und wo sie an ihre Grenzen stoßen. Dazu folgende<br />
Beiträge:<br />
Jeder ist Spezialist auf seinem „normalen“, bisherigen Arbeitsgebiet. Grenzen werden<br />
deutlich bei fachfremder Leistung, d.h. wenn Fragen auftauchen, die andere Leistungsträger<br />
betreffen. Die neue Aufgabe der gemeinsamen Servicestelle beinhaltet, dass<br />
auch andere Klient/innen in die Beratung kommen als bisher. Es gilt der Grundsatz,<br />
dass niemand „weggeschickt“ werden soll, daher muss auch Hilfe bei Beantragung<br />
anderer Leistungen gegeben werden. Hier stößt man an seine Grenzen, wenn es um<br />
Details anderer Leistungssysteme geht, insbesondere auch bei Widerspruchsverfahren.<br />
In diesem Zusammenhang wurde die Frage gestellt, ob die gemeinsame Servicestelle<br />
auch „Beschwerdestelle“ sein soll, wenn ein vermittelter Leistungsantrag abgelehnt<br />
wird (die meisten sprachen sich dagegen aus, dies würde eine Überforderung bedeu-<br />
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