ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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7.2.2 Unterschiedliche Fallzahlen je nach Einwohnerzahlen im Versorgungsgebiet?<br />
Die Annahme, dass die Inanspruchnahme einer GS desto höher ausfällt, je mehr Einwohner<br />
in dem Versorgungsgebiet der GS leben, wird durch die Befragungsergebnisse<br />
gestützt. Allerdings zeigt eine statistische Korrelationsanalyse, dass der Zusammenhang<br />
gering ist. Das zeigt auch folgende Abbildung.<br />
Abbildung 80 Fallzahlen der GS nach Einwohner je GS<br />
Einwohner je GS<br />
Fallzahlen der GS<br />
nach Anzahl der Einwohner je GS<br />
Mittelwert<br />
10.000 bis u. 20.000<br />
35<br />
20.000 bis u. 50.000<br />
29<br />
50.000 bis u. 100.000<br />
51<br />
100.000 bis u. 200.000<br />
39<br />
200.000 bis u. 500.000<br />
500.000 bis u. 1 Mio.<br />
41<br />
43<br />
<strong>ISG</strong> 2004<br />
Die mittleren Fallzahlen der GS unterscheiden sich kaum danach, wie viele Einwohner<br />
im Einzugsgebiet leben. Es lässt sich eine schwache Tendenz zu höheren Fallzahlen<br />
bei höheren Einwohnerzahlen erkennen. Die Fallzahlen der GS lassen sich damit zwar<br />
ein Stück weit durch die Einwohnerzahlen in der Region erklären, ganz offenbar gibt es<br />
aber weitere und stärkere Einflussfaktoren der Inanspruchnahme der GS. Ein Einflussfaktor<br />
besteht vermutlich in dem anderweitigen Beratungsangebot in der Region. Ist<br />
dieses groß, dann werden vermutlich weniger Ratsuchende den Weg in die GS finden.<br />
Ein weiterer Einflussfaktor könnte darin bestehen, dass die Konzeption und der GS ihre<br />
Inanspruchnahme und damit die Fallzahlen beeinflusst.<br />
7.2.3 Unterschiedliche Fallzahlen je nach Konzept der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong>?<br />
Die Fallzahlen der GS sind davon abhängig, welches Beratungsprofil der <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit<br />
zugrunde liegt. Versteht sich eine GS als zusätzliches Beratungsangebot<br />
insbesondere für komplexe Fälle, dann werden meist nur dann <strong>Servicestellen</strong>fälle ausgewiesen,<br />
wenn ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist und mit dem entsprechenden<br />
Teammitglied Kontakt aufgenommen wurde (Vgl. Abbildung 81). Knapp die<br />
Hälfte der GS (44,8%) mit diesem Selbstverständnis wendet die enge Definition eines<br />
<strong>Servicestellen</strong>falls an. GS mit anderen Profilen verwenden diese engste Definition eines<br />
<strong>Servicestellen</strong>falls weniger häufig. Versteht sich eine GS wiederum als Zusatzangebot<br />
für alle Fragen der Rehabilitation, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass<br />
auch dann <strong>Servicestellen</strong>fälle ausgewiesen werden, wenn die Zuständigkeit des eigenen<br />
Rehabilitationsträgers vorliegt. Knapp ein Fünftel (20%) der GS mit diesem Selbstverständnis<br />
verwendet diese weiteste Definition eines <strong>Servicestellen</strong>falls. Liegt schließlich<br />
das Profil der zentralen Anlaufstelle für Rehabilitation vor, dann werden von über<br />
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