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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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7.2.2 Unterschiedliche Fallzahlen je nach Einwohnerzahlen im Versorgungsgebiet?<br />

Die Annahme, dass die Inanspruchnahme einer GS desto höher ausfällt, je mehr Einwohner<br />

in dem Versorgungsgebiet der GS leben, wird durch die Befragungsergebnisse<br />

gestützt. Allerdings zeigt eine statistische Korrelationsanalyse, dass der Zusammenhang<br />

gering ist. Das zeigt auch folgende Abbildung.<br />

Abbildung 80 Fallzahlen der GS nach Einwohner je GS<br />

Einwohner je GS<br />

Fallzahlen der GS<br />

nach Anzahl der Einwohner je GS<br />

Mittelwert<br />

10.000 bis u. 20.000<br />

35<br />

20.000 bis u. 50.000<br />

29<br />

50.000 bis u. 100.000<br />

51<br />

100.000 bis u. 200.000<br />

39<br />

200.000 bis u. 500.000<br />

500.000 bis u. 1 Mio.<br />

41<br />

43<br />

<strong>ISG</strong> 2004<br />

Die mittleren Fallzahlen der GS unterscheiden sich kaum danach, wie viele Einwohner<br />

im Einzugsgebiet leben. Es lässt sich eine schwache Tendenz zu höheren Fallzahlen<br />

bei höheren Einwohnerzahlen erkennen. Die Fallzahlen der GS lassen sich damit zwar<br />

ein Stück weit durch die Einwohnerzahlen in der Region erklären, ganz offenbar gibt es<br />

aber weitere und stärkere Einflussfaktoren der Inanspruchnahme der GS. Ein Einflussfaktor<br />

besteht vermutlich in dem anderweitigen Beratungsangebot in der Region. Ist<br />

dieses groß, dann werden vermutlich weniger Ratsuchende den Weg in die GS finden.<br />

Ein weiterer Einflussfaktor könnte darin bestehen, dass die Konzeption und der GS ihre<br />

Inanspruchnahme und damit die Fallzahlen beeinflusst.<br />

7.2.3 Unterschiedliche Fallzahlen je nach Konzept der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong>?<br />

Die Fallzahlen der GS sind davon abhängig, welches Beratungsprofil der <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit<br />

zugrunde liegt. Versteht sich eine GS als zusätzliches Beratungsangebot<br />

insbesondere für komplexe Fälle, dann werden meist nur dann <strong>Servicestellen</strong>fälle ausgewiesen,<br />

wenn ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist und mit dem entsprechenden<br />

Teammitglied Kontakt aufgenommen wurde (Vgl. Abbildung 81). Knapp die<br />

Hälfte der GS (44,8%) mit diesem Selbstverständnis wendet die enge Definition eines<br />

<strong>Servicestellen</strong>falls an. GS mit anderen Profilen verwenden diese engste Definition eines<br />

<strong>Servicestellen</strong>falls weniger häufig. Versteht sich eine GS wiederum als Zusatzangebot<br />

für alle Fragen der Rehabilitation, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass<br />

auch dann <strong>Servicestellen</strong>fälle ausgewiesen werden, wenn die Zuständigkeit des eigenen<br />

Rehabilitationsträgers vorliegt. Knapp ein Fünftel (20%) der GS mit diesem Selbstverständnis<br />

verwendet diese weiteste Definition eines <strong>Servicestellen</strong>falls. Liegt schließlich<br />

das Profil der zentralen Anlaufstelle für Rehabilitation vor, dann werden von über<br />

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