ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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Da die Mitarbeiter der GS die <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit „zusätzlich“ und bei Bedarf erledigen,<br />
geben die Anzahl der Mitarbeiter und die umgerechneten Vollzeitstellen in erster<br />
Linie Auskunft über das theoretische Beratungsangebot im Rahmen der GS. Das heißt,<br />
wenn sehr viele Anfragen an die GS zu verzeichnen wären, dann könnten im Einzelfall<br />
bis zu 70 Mitarbeiter und 60 Vollzeitstellen für die Beratung aktiviert werden. Wenn<br />
aber keine Anfragen an die GS zu verzeichnen sind, dann ist auch niemand in den GS<br />
tätig. In diesem Zusammenhang ist der tatsächliche Zeitumfang, der für die <strong>Servicestellen</strong>arbeit<br />
aufgebracht wird, entscheidend. Eine eingehende Analyse des Zeitbudgets<br />
der <strong>Servicestellen</strong>arbeit erfolgt in Kapitel 7. An dieser Stelle sei schon darauf hingewiesen,<br />
dass der Zeitaufwand für die <strong>Servicestellen</strong>arbeit insgesamt sehr gering<br />
ausfällt und durchschnittlich bei lediglich 11 Stunden im Monat liegt. Die Hälfte der GS<br />
investiert nicht mehr als 4 Stunden im Monat in die <strong>Servicestellen</strong>arbeit. Bei beispielhaft<br />
angenommenen 160 Arbeitsstunden im Monat beträgt der Anteil der <strong>Servicestellen</strong>arbeit<br />
damit weniger als 2,5% einer Vollzeitstelle. Lediglich 18 GS (4%) geben einen<br />
Zeitaufwand von 40 Stunden und mehr im Monat an, der wenigstens etwa einer Viertelstelle<br />
entspricht.<br />
3.6 Schulungen der <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter<br />
Alle Mitarbeiter der GS sollen nach einem – durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für<br />
Rehabilitation (BAR) erarbeiteten – bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Konzept<br />
weitergebildet werden. 14 Das Konzept soll ein einheitliches Anforderungsprofil sowie<br />
Bausteine umfassen, die an das vorhandene Wissen der Mitarbeiter anknüpfen. Dabei<br />
wird eine gemeinsame Schulung der Teammitglieder der beteiligten Rehabilitationsträger<br />
angestrebt. Das Schulungskonzept der BAR sieht ein zweitägiges Seminar mit dem<br />
kompletten <strong>Servicestellen</strong>team vor. Dabei wird darauf hingewiesen, dass sich dieses<br />
Seminar<br />
„... angesichts des zur Verfügung stehenden Zeitbudgets im Wesentlichen darauf beschränken<br />
[muss], einen Überblick über alle Leistungsbereiche zu geben und einen<br />
Teamentwicklungsprozess in Gang zu setzen. In so fern ist das vorliegende Konzept nur<br />
ein Einstieg in eine weitergehende regelmäßige Schulung auf regionaler Ebene.“ 15<br />
Das Curriculum legt als Lern- und Handlungsziele der Schulung fest, dass die Teilnehmer<br />
das SGB IX, die Leistungen zur Teilhabe und ihre Leistungsvoraussetzungen<br />
kennen, die Arbeit der GS beschreiben und Betroffene zu Fragen der unterschiedlichen<br />
Leistungsgruppen der Teilhabe beraten können.<br />
Nach den Ergebnissen der schriftlichen Befragung erfolgte bei 12% der GS keine<br />
Schulung der Mitarbeiter zur Vorbereitung auf die <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit (Vgl. Abbildung<br />
17). Weitere 7% der befragten GS machten keine Angaben dazu, ob Mitarbeiter<br />
an Schulungen teilnahmen oder nicht. Dagegen verfügen 81% der GS über geschulte<br />
Mitarbeiter. Von diesen 330 GS berichteten 320 GS davon, dass insgesamt 617, das<br />
sind durchschnittlich zwei <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter, an den vorbereitenden Schulungen<br />
teilnahmen. 66% der befragten GS nahmen an trägerübergreifenden Schulungen teil,<br />
14 Durchführungshinweise der BAR zu der Rahmenempfehlung zur Einrichtung trägerübergreifender<br />
<strong>Servicestellen</strong> für Rehabilitation, Ziffer 6, Schulung der MitarbeiterInnen der <strong>Servicestellen</strong>,<br />
Stand: 14. Mai 2001<br />
15 BAR, Curriculum zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinsamen <strong>Servicestellen</strong>,<br />
Anmerkungen zum Schulungskonzept, Hervorhebungen im Original; Vgl. <br />
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