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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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27. Wie werden Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen an der Beratung beteiligt?<br />

• Jeweils rd. ein Drittel der GS nahm im Jahr 2003 wenigstens einmal mit Behindertenverbänden<br />

bzw. Selbsthilfegruppen Kontakt auf, um vor dem Hintergrund<br />

eines konkreten Beratungsfalls Informationen auszutauschen oder Absprachen<br />

zu treffen. Sehr verbreitet ist in einem weiten Verständnis von Beteiligung der<br />

gegenseitige Verweis auf das Angebot des jeweils anderen. Gut zwei Drittel der<br />

GS (68%) verweisen Ratsuchende bei Bedarf an Verbände, wobei dies in der<br />

Regel als Weitergabe einer Adresse oder Nennung eines Ansprechpartners erfolgt,<br />

seltener in Form einer telefonischen Kontaktaufnahme der GS mit einem<br />

Verband oder gar einer persönlichen Begleitung des Ratsuchenden. Die Hälfte<br />

der GS (53%) gibt an, dass Behindertenverbände ihre Mitglieder oder Ratsuchende<br />

an die GS vermitteln. Gut ein Fünftel der GS (21%) nimmt für sich in<br />

Anspruch, Verbände „an der Beratung zu beteiligen“. 8% der GS beteiligen Behindertenverbände<br />

an Teamtreffen, führen mit diesen gemeinsam Qualitätszirkel<br />

durch und/oder beteiligen sie an Schulungen von <strong>Servicestellen</strong>mitarbeitern.<br />

11.5 Beratungs- und Unterstützungsleistungen der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />

28. Weisen die GS ein einheitliches Beratungsprofil auf?<br />

• Die GS weisen kein einheitliches Beratungsprofil auf. Die Positionierung der GS<br />

im Gesamtberatungsangebot der Rehabilitationsträger sowie Art und Umfang<br />

der Leistungserbringung sind unterschiedlich. Die Hälfte der GS (51%) versteht<br />

ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot als ein zusätzliches Angebot, insbesondere<br />

für komplexe Anfragen, zum Beispiel bei mehrfachem Rehabilitationsbedarf,<br />

oder wenn ein Ratsuchender eine umfassende Beratung benötigt. Ein<br />

Fünftel der GS (20%) versteht sich als ein Zusatzangebot, das grundsätzlich für<br />

alle Fragen der Rehabilitation zur Verfügung steht. Eine Differenzierung vermeintlich<br />

„leichter“ und „schwieriger“ Fälle und eine Spezialisierung auf letztere<br />

wird hier nicht vorgenommen. Ein Viertel der GS (24%) wiederum sieht in der<br />

GS das zentrale Angebot für alle Fragen der Rehabilitation.<br />

29. Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringen die GS?<br />

• Auf der Grundlage der Befragungsergebnisse lassen sich vier Gruppen von<br />

Aufgaben danach unterscheiden, wie häufig sie wahrgenommen werden:<br />

‣ Drei Leistungen werden von der Hälfte der GS häufig erbracht. Es handelt<br />

sich um „Informationen über Leistungsvoraussetzungen“ (53%), „Informationen<br />

über Leistungen der Rehabilitationsträger“ (49%) und „Klärung der<br />

Zuständigkeit“ (57%). Der Anteil der GS, der diese Leistungen eher selten<br />

erbringt, liegt zwischen 37% und 43%. Zwischen 7% und 9% der GS haben<br />

diese Aufgaben bisher nicht wahrgenommen<br />

‣ Von mehr als einem Drittel der GS werden des Weiteren „Hilfe bei der Klärung<br />

des Rehabilitationsbedarfs“ (41%), „klare und sachdienliche Anträge“<br />

(37%) und „Weiterleitung der Anträge“ (42%) häufig geleistet. Der Anteil der<br />

GS, der diese Leistungen bisher nicht erbracht hat, liegt zwischen 14% und<br />

23%.<br />

‣ Eine weitere Reihe von Aufgaben wird von mindestens einem Fünftel der<br />

GS häufig wahrgenommen. Es handelt sich um „Informationen über beson-<br />

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