ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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5.5.2 Beteiligung im Trägervergleich<br />
Betrachtet man die Beteiligung von Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen differenziert<br />
nach Rehabilitationsträgern, dann ergeben sich einige Auffälligkeiten. Hinsichtlich<br />
der Vermittlung Ratsuchender an Behindertenverbände bestehen keine Unterschiede<br />
zwischen GS bei Krankenkassen und GS bei Rentenversicherungsträgern.<br />
Abbildung 48 Beteiligung von Behindertenverbänden nach Trägern<br />
Beteiligung von Behindertenverbänden<br />
und Selbsthilfegruppen<br />
nach Rehabilitationsträgern<br />
GS bei Krankenkassen<br />
GS bei Rentenvers.-träger<br />
Vermittlung Ratsuchender<br />
GS vermitteln an Verbände<br />
GS vermitteln an SHG<br />
84%<br />
Verbände vermitteln an GS<br />
<strong>ISG</strong> 2004<br />
SHG vermitteln an GS<br />
Beteiligung an Beratung<br />
Behindertenverbände<br />
Selbsthilfegruppe<br />
Beteiligung an Teamtreffen/<br />
Schulungen/ Qualitätszirkeln<br />
Verbände und SHG<br />
66%<br />
60%<br />
47%<br />
21%<br />
25%<br />
7%<br />
24%<br />
20%<br />
14%<br />
68%<br />
69%<br />
58%<br />
64%<br />
Hinsichtlich der Vermittlung Ratsuchender an Behindertenverbände bestehen keine<br />
Unterschiede zwischen GS bei Krankenkassen und GS bei Rentenversicherungsträgern.<br />
Unabhängig davon, wo die GS eingerichtet ist, verweisen zwei Drittel der GS<br />
Ratsuchende bei Bedarf an Verbände. Wenn es um die Vermittlung an Selbsthilfegruppen<br />
geht, dann sind GS bei Krankenkassen deutlich aktiver (84%) als GS bei Rentenversicherungsträgern<br />
(69%). Der Grund dafür dürfte sein, dass Krankenkassen insbesondere<br />
durch § 20 SGB V beauftragt sind, Prävention und Selbsthilfe zu fördern<br />
und auf der Grundlage dieser Aktivitäten der Selbsthilfeunterstützung gute Kontakte<br />
bestehen, die für die <strong>Servicestellen</strong>arbeit nutzbar gemacht werden können. Was umgekehrt<br />
aber die Unterstützung durch Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen<br />
betrifft, so wird diese von GS bei Rentenversicherungsträgern häufiger festgestellt als<br />
von GS bei Krankenkassen. Als Erklärung für diese Bevorzugung von GS bei Rentenversicherungsträgern<br />
bietet sich folgende an: Häufig äußern sich Behindertenverbände<br />
und Selbsthilfegruppen dahingehend, dass eine Unabhängigkeit und Neutralität der<br />
Beratungsleistungen von GS nicht gewährleistet sei. Dies betreffe GS bei Krankenkassen<br />
etwas stärker, da der Kostendruck vor dem Hintergrund der Wettbewerbssituation<br />
der Kassen Verbände und Selbsthilfegruppen befürchten lässt, dass eine Beratung<br />
nicht frei von Kostenkalkülen erfolgt:<br />
„Auf Seiten der AOK besteht kein Interesse, dass die Arbeit der Servicestelle publik gemacht<br />
wird. Ansiedlung bei einer Krankenkasse ist grundsätzlich schlecht, da es zu Konflikten<br />
und Eigeninteressen kommen kann.“ (Wohlfahrtsverband in Rheinland-Pfalz)<br />
„Wenn man die <strong>Servicestellen</strong> wirklich mit Leben füllen will, ist es ein grober Fehler sie<br />
bei den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern anzusiedeln!“ (Behindertenverband<br />
in Mecklenburg-Vorpommern)<br />
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