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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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5.5.2 Beteiligung im Trägervergleich<br />

Betrachtet man die Beteiligung von Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen differenziert<br />

nach Rehabilitationsträgern, dann ergeben sich einige Auffälligkeiten. Hinsichtlich<br />

der Vermittlung Ratsuchender an Behindertenverbände bestehen keine Unterschiede<br />

zwischen GS bei Krankenkassen und GS bei Rentenversicherungsträgern.<br />

Abbildung 48 Beteiligung von Behindertenverbänden nach Trägern<br />

Beteiligung von Behindertenverbänden<br />

und Selbsthilfegruppen<br />

nach Rehabilitationsträgern<br />

GS bei Krankenkassen<br />

GS bei Rentenvers.-träger<br />

Vermittlung Ratsuchender<br />

GS vermitteln an Verbände<br />

GS vermitteln an SHG<br />

84%<br />

Verbände vermitteln an GS<br />

<strong>ISG</strong> 2004<br />

SHG vermitteln an GS<br />

Beteiligung an Beratung<br />

Behindertenverbände<br />

Selbsthilfegruppe<br />

Beteiligung an Teamtreffen/<br />

Schulungen/ Qualitätszirkeln<br />

Verbände und SHG<br />

66%<br />

60%<br />

47%<br />

21%<br />

25%<br />

7%<br />

24%<br />

20%<br />

14%<br />

68%<br />

69%<br />

58%<br />

64%<br />

Hinsichtlich der Vermittlung Ratsuchender an Behindertenverbände bestehen keine<br />

Unterschiede zwischen GS bei Krankenkassen und GS bei Rentenversicherungsträgern.<br />

Unabhängig davon, wo die GS eingerichtet ist, verweisen zwei Drittel der GS<br />

Ratsuchende bei Bedarf an Verbände. Wenn es um die Vermittlung an Selbsthilfegruppen<br />

geht, dann sind GS bei Krankenkassen deutlich aktiver (84%) als GS bei Rentenversicherungsträgern<br />

(69%). Der Grund dafür dürfte sein, dass Krankenkassen insbesondere<br />

durch § 20 SGB V beauftragt sind, Prävention und Selbsthilfe zu fördern<br />

und auf der Grundlage dieser Aktivitäten der Selbsthilfeunterstützung gute Kontakte<br />

bestehen, die für die <strong>Servicestellen</strong>arbeit nutzbar gemacht werden können. Was umgekehrt<br />

aber die Unterstützung durch Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen<br />

betrifft, so wird diese von GS bei Rentenversicherungsträgern häufiger festgestellt als<br />

von GS bei Krankenkassen. Als Erklärung für diese Bevorzugung von GS bei Rentenversicherungsträgern<br />

bietet sich folgende an: Häufig äußern sich Behindertenverbände<br />

und Selbsthilfegruppen dahingehend, dass eine Unabhängigkeit und Neutralität der<br />

Beratungsleistungen von GS nicht gewährleistet sei. Dies betreffe GS bei Krankenkassen<br />

etwas stärker, da der Kostendruck vor dem Hintergrund der Wettbewerbssituation<br />

der Kassen Verbände und Selbsthilfegruppen befürchten lässt, dass eine Beratung<br />

nicht frei von Kostenkalkülen erfolgt:<br />

„Auf Seiten der AOK besteht kein Interesse, dass die Arbeit der Servicestelle publik gemacht<br />

wird. Ansiedlung bei einer Krankenkasse ist grundsätzlich schlecht, da es zu Konflikten<br />

und Eigeninteressen kommen kann.“ (Wohlfahrtsverband in Rheinland-Pfalz)<br />

„Wenn man die <strong>Servicestellen</strong> wirklich mit Leben füllen will, ist es ein grober Fehler sie<br />

bei den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern anzusiedeln!“ (Behindertenverband<br />

in Mecklenburg-Vorpommern)<br />

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