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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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6.4 Fall- und Unterstützungsmanagement<br />

§ 22 SGB IX nennt neben Beratung ausdrücklich auch Unterstützung behinderter und<br />

von Behinderung bedrohter Menschen als Aufgabe der GS. Der Begriff „Unterstützung“<br />

betont stärker als „Information“ und „Beratung“ psychosoziale Betreuungsleistungen<br />

sowie ein anwaltliches Eintreten der GS für die Belange der Ratsuchenden. Die folgende<br />

Abbildung weist aus, dass verschiedene denkbare Formen einer solchen „Unterstützung“<br />

eher selten bis gar nicht erbracht werden. Am ehesten wird nach Selbstauskunft<br />

der GS noch eine Begleitung Ratsuchender während des Verfahrens gewährleistet,<br />

die auch Momente von Betreuung beinhaltet. Ein Viertel der GS (23%) gibt an,<br />

eine solche Unterstützung mehrmals im Monat zu erbringen. Knapp die Hälfte der GS<br />

(48%) leistet eine Begleitung und Betreuung Ratsuchender während des Verfahrens<br />

seltener. Mehr als ein Viertel der GS (29%) hat bisher keine Unterstützung in dieser<br />

Form geleistet.<br />

Abbildung 62 Unterstützung Ratsuchender – Formen der Unterstützung<br />

Unterstützung Ratsuchender<br />

In welcher Form leisten Sie diese Unterstützung?<br />

mehrmals im Monat seltener bisher nicht<br />

Begleitung/Betreuung<br />

während d. Verfahrens<br />

23%<br />

48%<br />

29%<br />

396<br />

Beteiligung v. Selbsthilfe/<br />

Verbänden an Beratung<br />

6%<br />

49%<br />

45%<br />

391<br />

Nachverfolgung d. Falls<br />

bis zur Entscheidung<br />

12%<br />

43%<br />

45%<br />

390<br />

Interessenvertretung gegen.<br />

zuständ. Reha-Träger<br />

14%<br />

43%<br />

43%<br />

387<br />

Organisation d. Hilfe,<br />

Überwachung d. Ausführung<br />

9%<br />

35%<br />

56%<br />

388<br />

<strong>ISG</strong> 2004<br />

Die Beteiligung von Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden an der Beratung als<br />

Form der Unterstützung Ratsuchender wird insgesamt eher zurückhaltend umgesetzt.<br />

Nur 23 GS (6%) praktizieren diese Beteiligung häufig, knapp die Hälfte (49%) selten.<br />

Ein großer Anteil von 45% der GS räumt ein, Selbsthilfegruppen oder Behindertenverbände<br />

bisher nicht an der Beratung beteiligt zu haben. Ähnlich sieht es auch mit der<br />

Nachverfolgung eines Falls bis zur Entscheidung aus. Es handelt sich um eine Aktivität,<br />

die zu gewährleisten sucht, dass dem Ratsuchenden beim zuständigen Rehabilitationsträger<br />

auch tatsächlich und abschließend geholfen wird. Nur gut jede zehnte GS<br />

(12%) nimmt für sich in Anspruch, diese Nachverfolgung häufig zu leisten. Der Anteil<br />

der GS, die Fälle bisher nicht nachverfolgt haben, liegt bei 45%.<br />

Im Rahmen von Telefoninterviews mit <strong>Servicestellen</strong>mitarbeitern wurde mehrere Male<br />

darauf hingewiesen, dass Personen die GS kontaktieren, die in ihr eine „Widerspruchsstelle“<br />

bzw. eine „Schiedsstelle“ sahen. Auch wenn die GS formal keine solche<br />

Funktion erfüllt, nimmt die Mehrzahl der GS gemeinsam mit oder stellvertretend für<br />

einen Ratsuchenden Kontakt mit dem zuständigen Rehabilitationsträger auf und vertritt<br />

dessen Interessen. 14% der GS erfüllen eine so verstandene anwaltliche Funktion<br />

mehrmals im Monat, 43% der GS handeln seltener anwaltlich. 43% der GS haben die<br />

Ratsuchenden in dieser Form bisher nicht unterstützt. Eine Organisation von Hilfeleis-<br />

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