ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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6.4 Fall- und Unterstützungsmanagement<br />
§ 22 SGB IX nennt neben Beratung ausdrücklich auch Unterstützung behinderter und<br />
von Behinderung bedrohter Menschen als Aufgabe der GS. Der Begriff „Unterstützung“<br />
betont stärker als „Information“ und „Beratung“ psychosoziale Betreuungsleistungen<br />
sowie ein anwaltliches Eintreten der GS für die Belange der Ratsuchenden. Die folgende<br />
Abbildung weist aus, dass verschiedene denkbare Formen einer solchen „Unterstützung“<br />
eher selten bis gar nicht erbracht werden. Am ehesten wird nach Selbstauskunft<br />
der GS noch eine Begleitung Ratsuchender während des Verfahrens gewährleistet,<br />
die auch Momente von Betreuung beinhaltet. Ein Viertel der GS (23%) gibt an,<br />
eine solche Unterstützung mehrmals im Monat zu erbringen. Knapp die Hälfte der GS<br />
(48%) leistet eine Begleitung und Betreuung Ratsuchender während des Verfahrens<br />
seltener. Mehr als ein Viertel der GS (29%) hat bisher keine Unterstützung in dieser<br />
Form geleistet.<br />
Abbildung 62 Unterstützung Ratsuchender – Formen der Unterstützung<br />
Unterstützung Ratsuchender<br />
In welcher Form leisten Sie diese Unterstützung?<br />
mehrmals im Monat seltener bisher nicht<br />
Begleitung/Betreuung<br />
während d. Verfahrens<br />
23%<br />
48%<br />
29%<br />
396<br />
Beteiligung v. Selbsthilfe/<br />
Verbänden an Beratung<br />
6%<br />
49%<br />
45%<br />
391<br />
Nachverfolgung d. Falls<br />
bis zur Entscheidung<br />
12%<br />
43%<br />
45%<br />
390<br />
Interessenvertretung gegen.<br />
zuständ. Reha-Träger<br />
14%<br />
43%<br />
43%<br />
387<br />
Organisation d. Hilfe,<br />
Überwachung d. Ausführung<br />
9%<br />
35%<br />
56%<br />
388<br />
<strong>ISG</strong> 2004<br />
Die Beteiligung von Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden an der Beratung als<br />
Form der Unterstützung Ratsuchender wird insgesamt eher zurückhaltend umgesetzt.<br />
Nur 23 GS (6%) praktizieren diese Beteiligung häufig, knapp die Hälfte (49%) selten.<br />
Ein großer Anteil von 45% der GS räumt ein, Selbsthilfegruppen oder Behindertenverbände<br />
bisher nicht an der Beratung beteiligt zu haben. Ähnlich sieht es auch mit der<br />
Nachverfolgung eines Falls bis zur Entscheidung aus. Es handelt sich um eine Aktivität,<br />
die zu gewährleisten sucht, dass dem Ratsuchenden beim zuständigen Rehabilitationsträger<br />
auch tatsächlich und abschließend geholfen wird. Nur gut jede zehnte GS<br />
(12%) nimmt für sich in Anspruch, diese Nachverfolgung häufig zu leisten. Der Anteil<br />
der GS, die Fälle bisher nicht nachverfolgt haben, liegt bei 45%.<br />
Im Rahmen von Telefoninterviews mit <strong>Servicestellen</strong>mitarbeitern wurde mehrere Male<br />
darauf hingewiesen, dass Personen die GS kontaktieren, die in ihr eine „Widerspruchsstelle“<br />
bzw. eine „Schiedsstelle“ sahen. Auch wenn die GS formal keine solche<br />
Funktion erfüllt, nimmt die Mehrzahl der GS gemeinsam mit oder stellvertretend für<br />
einen Ratsuchenden Kontakt mit dem zuständigen Rehabilitationsträger auf und vertritt<br />
dessen Interessen. 14% der GS erfüllen eine so verstandene anwaltliche Funktion<br />
mehrmals im Monat, 43% der GS handeln seltener anwaltlich. 43% der GS haben die<br />
Ratsuchenden in dieser Form bisher nicht unterstützt. Eine Organisation von Hilfeleis-<br />
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