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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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4. Zeitansatz für die <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit<br />

Die Mitarbeiter der GS benötigen einen Zeitansatz für die <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit,<br />

erstens für die in § 22 SGB IX vorgesehenen Managementaufgaben der<br />

Koordinierung, Vermittlung und Hinwirkung, zweitens für die erforderliche<br />

Teamarbeit mit Mitarbeitern anderer Rehabilitationsträger und die Vernetzungsarbeit<br />

mit anderen <strong>Institut</strong>ionen im Bereich der Rehabilitation sowie drittens für<br />

eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit in Form von Präsentationen der Aufgaben<br />

der GS, beispielsweise in kommunalen Gremien oder bei Verbänden und<br />

Selbsthilfegruppen. Gegenwärtig besteht in den meisten GS eine reine „Komm-<br />

Struktur“ der Beratung: Nur wenn ein Ratsuchender den Weg in die GS findet,<br />

dann findet <strong>Servicestellen</strong>arbeit statt. Wenn die GS aber nicht nachgefragt wird,<br />

dann existiert sie faktisch nicht. Eine Auflösung dieser Situation erfolgt dann,<br />

wenn die Mitarbeiter der GS einen Zeitansatz für ihre <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit erhalten,<br />

den sie in einer Startphase, aber auch über diese hinaus, darin investieren,<br />

die „Dienstleistung zum Menschen zu bringen“, also eine „Bring-Struktur“<br />

der Beratung aufzubauen.<br />

5. Schulungen der <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter<br />

Schulungen der <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter sind ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.<br />

Wenn sie trägerübergreifend auf regionaler Ebene stattfinden, dienen sie<br />

neben der Vermittlung von Wissen auch der Teamentwicklung. Entscheidend<br />

ist, dass die Schulungen nicht einmalig ein- bis zweitägig, sondern über einen<br />

längeren Zeitraum regelmäßig stattfinden. Bei der bislang im Schwerpunkt geleisteten<br />

Vermittlung leistungsrechtlicher Strukturen besteht die Gefahr, dass<br />

jeder <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter versucht, das Rehabilitationsrecht alleine zu<br />

überblicken und ohne Unterstützung anderer in der <strong>Servicestellen</strong>arbeit auszukommen.<br />

Dies ist aber, wie einige <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter im Gespräch verdeutlichten,<br />

auf Grund der Komplexität des gegliederten Systems kaum möglich.<br />

Vor diesem Hintergrund sind als Inhalte von Schulungen praxisorientierte<br />

Übungen in Teamarbeit mehrerer Rehabilitationsträger entscheidend. Es war ja<br />

gerade beabsichtigt, die Beratung in Rehabilitationsverfahren über Kooperation<br />

und Koordination der Rehabilitationsträger weiter zu entwickeln. Vor dem Hintergrund<br />

der angeführten Erfolgsfaktoren der Teamarbeit und der Beteiligung<br />

Dritter sind unserer Einschätzung nach weiter Schulungen der <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter<br />

erforderlich, die Managementkompetenzen vermitteln. Dazu gehören<br />

beispielsweise Methodenkenntnisse der Moderation, der Teamentwicklung<br />

und des Konfliktmanagements.<br />

6. Koordinierung der GS auf regionaler Ebene<br />

In manchen Regionen gewinnt man den Eindruck, dass jeder Rehabilitationsträger,<br />

bei dem eine GS eingerichtet ist, seine „eigene“ GS betreibt. Dabei gerät<br />

aus dem Blick, dass im Grunde immer alle Rehabilitationsträger gemeinsam<br />

Träger der GS sind. Da in zwei Dritteln der Fälle nicht lediglich eine, sondern<br />

mehrere GS pro Kommune eingerichtet wurden, besteht unserer Einschätzung<br />

nach ein Koordinierungsbedarf auf regionaler Ebene. Dieser betrifft zum einen<br />

die Verteilung der GS auf die Region, um zu vermeiden, dass sich mehrere GS<br />

in einigen Städten oder Stadtteilen „zusammen ballen“, während anderenorts<br />

keine GS besteht. Der Koordinierungsbedarf betrifft des Weiteren die Abstimmung<br />

der Arbeit, beispielsweise des Aufgabenprofils oder der Öffentlichkeitsar-<br />

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