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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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32. Welche Einstellung haben die GS-Mitarbeiter gegenüber Case Management-<br />

Konzepten?<br />

• Nur eine Minderheit der befragten Mitarbeiter der GS hält Case Management in<br />

seiner umfassenden Form überhaupt für erstrebenswert. Hinzu kommt, dass<br />

sich die von uns telefonisch und im Rahmen des Workshops näher befragten<br />

GS sehr skeptisch gegenüber einem umfassenden Case Management-Konzept<br />

für GS zeigten. Das Befragungsergebnis, ein Viertel der GS setzten dieses<br />

Konzept tatsächlich um, wurde als Selbstüberschätzung wahrgenommen – ihrer<br />

Einschätzung nach sei dieser Anteil niedriger. Diese Skepsis wird entweder<br />

damit begründet, dass ein umfangreiches Case Management nicht erforderlich<br />

sei bzw. nicht zur Konzeption der GS passe, oder damit, dass es mit den verfügbaren<br />

Kapazitäten nicht leistbar sei.<br />

33. Wie wird die <strong>Servicestellen</strong>arbeit dokumentiert?<br />

• Gut zwei Drittel der GS (68%) nutzen gegenwärtig den Falldokumentationsbogen<br />

der BAR. Weiter finden trägerinterne Falldokumentationsbogen, Aktennotizen<br />

oder eine computergestützte Falldokumentation Anwendung.<br />

34. Erfolgt in den GS eine Qualitätssicherung der <strong>Servicestellen</strong>arbeit?<br />

• Knapp drei Viertel der GS (72%) gaben Auskunft über die Maßnahmen der<br />

Qualitätssicherung ihrer <strong>Servicestellen</strong>arbeit. Für 58% der GS gelten trägerinterne<br />

und für 61% der GS trägerübergreifende Qualitätssicherungsmaßnahmen.<br />

Knapp die Hälfte der GS (47%) betreibt sowohl trägerinterne als auch trägerübergreifende<br />

Qualitätssicherung. Trägerinterne Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

wurden in der Regel nicht eigens für die <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit, sondern<br />

sind für die gesamte Beratungstätigkeit des Trägers aufgelegt.<br />

• Als Maßnahme trägerübergreifender Qualitätssicherung wird insbesondere die<br />

gemeinsame Fort- und Weiterbildung genannt (54%). 14% der GS erkennen in<br />

den Teamtreffen eine Möglichkeit der Qualitätssicherung, 13% der GS nennen<br />

explizit gemeinsame Empfehlungen bzw. Absprachen der Rehabilitationsträger<br />

als qualitätssichernde Maßnahmen.<br />

11.6 Inanspruchnahme der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />

35. Wie werden „<strong>Servicestellen</strong>fälle“ definiert?<br />

• 14% der GS werten Beratungsfälle auch dann als <strong>Servicestellen</strong>fälle, wenn der<br />

Träger der GS selbst der zuständige Leistungsträger ist. Eine klare Trennlinie<br />

zwischen trägerspezifischer Beratungstätigkeit und trägerübergreifender <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit<br />

wird also nicht gezogen. 77% der GS stellen hingegen definitorisch<br />

darauf ab, dass ein <strong>Servicestellen</strong>fall nur dann vorliegt, wenn die Zuständigkeit<br />

eines anderen Leistungsträgers gegeben ist. Für rd. die Hälfte dieser<br />

GS (das sind 42% aller GS) stellt die eigene Nicht-Zuständigkeit eine hinreichende<br />

Bedingung für das Vorliegen eines <strong>Servicestellen</strong>falls dar, auch wenn<br />

keine Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Leistungsträger erforderlich ist.<br />

Knapp die Hälfte dieser GS wiederum (das sind 35% aller GS) sehen als zusätzliche<br />

Bedingung vor, dass der zuständige Rehabilitationsträger, das heißt<br />

ein Teammitglied des <strong>Servicestellen</strong>teams auch tatsächlich eingeschaltet wird.<br />

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