ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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32. Welche Einstellung haben die GS-Mitarbeiter gegenüber Case Management-<br />
Konzepten?<br />
• Nur eine Minderheit der befragten Mitarbeiter der GS hält Case Management in<br />
seiner umfassenden Form überhaupt für erstrebenswert. Hinzu kommt, dass<br />
sich die von uns telefonisch und im Rahmen des Workshops näher befragten<br />
GS sehr skeptisch gegenüber einem umfassenden Case Management-Konzept<br />
für GS zeigten. Das Befragungsergebnis, ein Viertel der GS setzten dieses<br />
Konzept tatsächlich um, wurde als Selbstüberschätzung wahrgenommen – ihrer<br />
Einschätzung nach sei dieser Anteil niedriger. Diese Skepsis wird entweder<br />
damit begründet, dass ein umfangreiches Case Management nicht erforderlich<br />
sei bzw. nicht zur Konzeption der GS passe, oder damit, dass es mit den verfügbaren<br />
Kapazitäten nicht leistbar sei.<br />
33. Wie wird die <strong>Servicestellen</strong>arbeit dokumentiert?<br />
• Gut zwei Drittel der GS (68%) nutzen gegenwärtig den Falldokumentationsbogen<br />
der BAR. Weiter finden trägerinterne Falldokumentationsbogen, Aktennotizen<br />
oder eine computergestützte Falldokumentation Anwendung.<br />
34. Erfolgt in den GS eine Qualitätssicherung der <strong>Servicestellen</strong>arbeit?<br />
• Knapp drei Viertel der GS (72%) gaben Auskunft über die Maßnahmen der<br />
Qualitätssicherung ihrer <strong>Servicestellen</strong>arbeit. Für 58% der GS gelten trägerinterne<br />
und für 61% der GS trägerübergreifende Qualitätssicherungsmaßnahmen.<br />
Knapp die Hälfte der GS (47%) betreibt sowohl trägerinterne als auch trägerübergreifende<br />
Qualitätssicherung. Trägerinterne Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
wurden in der Regel nicht eigens für die <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit, sondern<br />
sind für die gesamte Beratungstätigkeit des Trägers aufgelegt.<br />
• Als Maßnahme trägerübergreifender Qualitätssicherung wird insbesondere die<br />
gemeinsame Fort- und Weiterbildung genannt (54%). 14% der GS erkennen in<br />
den Teamtreffen eine Möglichkeit der Qualitätssicherung, 13% der GS nennen<br />
explizit gemeinsame Empfehlungen bzw. Absprachen der Rehabilitationsträger<br />
als qualitätssichernde Maßnahmen.<br />
11.6 Inanspruchnahme der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />
35. Wie werden „<strong>Servicestellen</strong>fälle“ definiert?<br />
• 14% der GS werten Beratungsfälle auch dann als <strong>Servicestellen</strong>fälle, wenn der<br />
Träger der GS selbst der zuständige Leistungsträger ist. Eine klare Trennlinie<br />
zwischen trägerspezifischer Beratungstätigkeit und trägerübergreifender <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit<br />
wird also nicht gezogen. 77% der GS stellen hingegen definitorisch<br />
darauf ab, dass ein <strong>Servicestellen</strong>fall nur dann vorliegt, wenn die Zuständigkeit<br />
eines anderen Leistungsträgers gegeben ist. Für rd. die Hälfte dieser<br />
GS (das sind 42% aller GS) stellt die eigene Nicht-Zuständigkeit eine hinreichende<br />
Bedingung für das Vorliegen eines <strong>Servicestellen</strong>falls dar, auch wenn<br />
keine Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Leistungsträger erforderlich ist.<br />
Knapp die Hälfte dieser GS wiederum (das sind 35% aller GS) sehen als zusätzliche<br />
Bedingung vor, dass der zuständige Rehabilitationsträger, das heißt<br />
ein Teammitglied des <strong>Servicestellen</strong>teams auch tatsächlich eingeschaltet wird.<br />
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