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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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die Region Halle und Saalkreis zuständigen GS sowie weiteren Teammitgliedern. Dabei<br />

sind alle Rehabilitationsträger mit mindestens einem extra für die GS benannten<br />

Teammitglied vertreten. An den Teamtreffen werden weiter Ansprechpartner des Integrationsamtes<br />

und des Integrationsfachdienstes beteiligt, auch in der Form, dass sie<br />

Schulungen für die <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter durchführen. Außerdem nehmen Behindertenverbände<br />

an den Teamtreffen teil. Ein guter Kontakt besteht beispielsweise zum<br />

Sehschwachen- und Blindenverband. In einer seiner Einrichtungen findet im Herbst<br />

2004 das nächste geplante Teamtreffen statt. Ein weiteres Beispiel für die offenbar<br />

gute Vernetzung von GS besteht darin, dass im Landkreis Stendal/Altmark ein <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter<br />

Mitglied des Behindertenbeirates ist. In den Regionen finden zwischen<br />

den Rehabilitationsträger abgestimmte Schulungen durch Behindertenverbände<br />

statt. Beispielsweise ist noch in diesem Jahr eine Qualifizierung zum Thema Persönliches<br />

Budget geplant, die von einer Vertreterin des Diakonischen Werkes geleitet wird.<br />

Um den Teilnehmerkreis der Kurse nicht zu groß werden zu lassen, finden die Schulungen<br />

in der Regel nicht trägerübergreifend statt. Vielmehr stimmen die Rehabilitationsträger<br />

Schulungsinhalte ab und werden die Schulungen dann je Träger durchgeführt.<br />

10.2.3 Fallzahlen, Definition eines <strong>Servicestellen</strong>falls<br />

Die relativ hohen Fallzahlen in Sachsen-Anhalt lassen die Frage aufkommen, welche<br />

Definition eines <strong>Servicestellen</strong>falls zugrunde gelegt wird, das heißt, wie gezählt wird.<br />

Nach Auskunft der LVA Sachsen-Anhalt zählten die 12 GS bei der LVA bis einschließlich<br />

Mai 2004 insgesamt 4.100 <strong>Servicestellen</strong>fälle, das sind rd. 800 Fälle im Monat. Die<br />

durchschnittliche Inanspruchnahme je GS bei der LVA beträgt damit 68 Kunden im<br />

Monat. Die Definition eines <strong>Servicestellen</strong>falls erfolge gemäß der BAR-Empfehlung. Es<br />

werden also die Beratungsfälle als <strong>Servicestellen</strong>fälle gewertet, bei denen Kontakt mit<br />

einem Teammitglied aufgenommen wurde. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass<br />

der Beratungsbedarf in Sachsen-Anhalt als hoch eingeschätzt wird und gleichzeitig die<br />

trägerinternen Beratungsstellen nicht als Konkurrenz zu dem Angebot der GS erlebt<br />

werden.<br />

10.2.4 Organisation der Teamarbeit, Fallbesprechungen<br />

Beispielsweise in Halle werden die 4 GS unterschiedlicher Träger als 1 GS mit 4<br />

Standorten verstanden. Für alle besteht ein „Beratungsteam“ bzw. Netzwerk aller beteiligten<br />

Rehabilitationsträger und weiterer <strong>Institut</strong>ionen für Rehabilitation. Die 4 GS bzw.<br />

Standorte sind zum einen – wie dargestellt – durch Treffen und Schulungen, zum anderen<br />

aber auch tatsächlich fallbezogen, in der praktischen Arbeit vernetzt. Auch hier<br />

erfolgen die Kontakte der Teammitglieder vorwiegend telefonisch und per E-Mail, bemerkenswert<br />

ist aber, dass – zumindest in Einzelfällen – Teammitglieder in der Vergangenheit<br />

zu kurzfristigen Fallbesprechungen auch in die GS kamen.<br />

Im Schulungshandbuch für Mitarbeiter der GS in Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich folgende<br />

Verfahrensweise der Zusammenarbeit von Rehabilitationsträgern bei Beratungsgesprächen<br />

festgelegt 56 :<br />

• Ergibt sich in einem Beratungsgespräch die Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers,<br />

klärt dies der Mitarbeiter der GS durch telefonischen Kontakt mit<br />

dem entsprechenden Teammitglied.<br />

56 Handbuch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation<br />

in Sachsen-Anhalt, Stand: 04.12.2002, Zusammenarbeit der Träger untereinander, S. 12<br />

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