ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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die Region Halle und Saalkreis zuständigen GS sowie weiteren Teammitgliedern. Dabei<br />
sind alle Rehabilitationsträger mit mindestens einem extra für die GS benannten<br />
Teammitglied vertreten. An den Teamtreffen werden weiter Ansprechpartner des Integrationsamtes<br />
und des Integrationsfachdienstes beteiligt, auch in der Form, dass sie<br />
Schulungen für die <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter durchführen. Außerdem nehmen Behindertenverbände<br />
an den Teamtreffen teil. Ein guter Kontakt besteht beispielsweise zum<br />
Sehschwachen- und Blindenverband. In einer seiner Einrichtungen findet im Herbst<br />
2004 das nächste geplante Teamtreffen statt. Ein weiteres Beispiel für die offenbar<br />
gute Vernetzung von GS besteht darin, dass im Landkreis Stendal/Altmark ein <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter<br />
Mitglied des Behindertenbeirates ist. In den Regionen finden zwischen<br />
den Rehabilitationsträger abgestimmte Schulungen durch Behindertenverbände<br />
statt. Beispielsweise ist noch in diesem Jahr eine Qualifizierung zum Thema Persönliches<br />
Budget geplant, die von einer Vertreterin des Diakonischen Werkes geleitet wird.<br />
Um den Teilnehmerkreis der Kurse nicht zu groß werden zu lassen, finden die Schulungen<br />
in der Regel nicht trägerübergreifend statt. Vielmehr stimmen die Rehabilitationsträger<br />
Schulungsinhalte ab und werden die Schulungen dann je Träger durchgeführt.<br />
10.2.3 Fallzahlen, Definition eines <strong>Servicestellen</strong>falls<br />
Die relativ hohen Fallzahlen in Sachsen-Anhalt lassen die Frage aufkommen, welche<br />
Definition eines <strong>Servicestellen</strong>falls zugrunde gelegt wird, das heißt, wie gezählt wird.<br />
Nach Auskunft der LVA Sachsen-Anhalt zählten die 12 GS bei der LVA bis einschließlich<br />
Mai 2004 insgesamt 4.100 <strong>Servicestellen</strong>fälle, das sind rd. 800 Fälle im Monat. Die<br />
durchschnittliche Inanspruchnahme je GS bei der LVA beträgt damit 68 Kunden im<br />
Monat. Die Definition eines <strong>Servicestellen</strong>falls erfolge gemäß der BAR-Empfehlung. Es<br />
werden also die Beratungsfälle als <strong>Servicestellen</strong>fälle gewertet, bei denen Kontakt mit<br />
einem Teammitglied aufgenommen wurde. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass<br />
der Beratungsbedarf in Sachsen-Anhalt als hoch eingeschätzt wird und gleichzeitig die<br />
trägerinternen Beratungsstellen nicht als Konkurrenz zu dem Angebot der GS erlebt<br />
werden.<br />
10.2.4 Organisation der Teamarbeit, Fallbesprechungen<br />
Beispielsweise in Halle werden die 4 GS unterschiedlicher Träger als 1 GS mit 4<br />
Standorten verstanden. Für alle besteht ein „Beratungsteam“ bzw. Netzwerk aller beteiligten<br />
Rehabilitationsträger und weiterer <strong>Institut</strong>ionen für Rehabilitation. Die 4 GS bzw.<br />
Standorte sind zum einen – wie dargestellt – durch Treffen und Schulungen, zum anderen<br />
aber auch tatsächlich fallbezogen, in der praktischen Arbeit vernetzt. Auch hier<br />
erfolgen die Kontakte der Teammitglieder vorwiegend telefonisch und per E-Mail, bemerkenswert<br />
ist aber, dass – zumindest in Einzelfällen – Teammitglieder in der Vergangenheit<br />
zu kurzfristigen Fallbesprechungen auch in die GS kamen.<br />
Im Schulungshandbuch für Mitarbeiter der GS in Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich folgende<br />
Verfahrensweise der Zusammenarbeit von Rehabilitationsträgern bei Beratungsgesprächen<br />
festgelegt 56 :<br />
• Ergibt sich in einem Beratungsgespräch die Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers,<br />
klärt dies der Mitarbeiter der GS durch telefonischen Kontakt mit<br />
dem entsprechenden Teammitglied.<br />
56 Handbuch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation<br />
in Sachsen-Anhalt, Stand: 04.12.2002, Zusammenarbeit der Träger untereinander, S. 12<br />
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