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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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9.1.3 Vermeidung unerwünschter Wirkungen<br />

Rehabilitationsverfahren gehen unter Umständen mit einer Reihe nicht erwünschter<br />

Wirkungen einher, zu deren Vermeidung die GS im Idealfall beitragen können. Eine<br />

knappe relative Mehrheit der GS (43%) nimmt positive Effekte der <strong>Servicestellen</strong>arbeit<br />

dahingehend wahr, dass Fehlentscheidungen vermieden werden können. 39% der GS<br />

können einen solchen Effekt nicht feststellen. Ein knappes Drittel der GS (32%) stellt<br />

fest, dass Beschwerden vermieden werden. 28% der GS berichten über die Vermeidung<br />

von Erstattungsansprüchen. In beiden Fällen überwiegt allerdings klar die Feststellung,<br />

dass dieser Effekt nicht zutreffe (43% bzw. 45%). Was die Vermeidung von<br />

Widersprüchen oder Klagen sowie die Vermeidung eines unverhältnismäßigen Aufwandes<br />

bei der Leistungserbringung angeht, überwiegt bei der Hälfte der GS eine negative<br />

Einschätzung. Der Anteil der Zustimmung liegt hier bei einem Fünftel (22% bzw.<br />

20%). Die deutlichste negative Einschätzung erfährt die Vermeidung von Maßnahmenabbrüchen,<br />

die 60% der GS durch <strong>Servicestellen</strong>arbeit als nicht beeinflussbar erfahren.<br />

Der Anteil der positiven Stimmen beträgt hier lediglich 13%.<br />

Abbildung 112<br />

Wirkungen der GS III – Vermeidung unerwünschter Wirkungen<br />

Wirkungen der GS<br />

Welche der folgenden positiven Effekte haben Sie im Rahmen Ihrer<br />

Tätigkeit feststellen können?<br />

Vermeidung von...<br />

trifft zu trifft nicht zu N<br />

Fehlentscheidungen<br />

43%<br />

39%<br />

290<br />

Beschwerden<br />

32%<br />

43%<br />

287<br />

Erstattungsansprüchen<br />

28%<br />

45%<br />

281<br />

Widersprüchen/Klagen<br />

22%<br />

51%<br />

286<br />

unverhältnismäß. Aufwand<br />

b. Leistungserbringung<br />

20%<br />

55%<br />

278<br />

Maßnahmeabbrüchen<br />

13%<br />

60%<br />

273<br />

<strong>ISG</strong> 2004<br />

Differenz zu 100% = teils/teils<br />

9.2 Beitrag der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> zur Zielerreichung SGB IX<br />

In der sozialpolitischen Diskussion werden die GS mancherorts als der zentrale Drehund<br />

Angelpunkt des SGB IX qualifiziert. In diesem Zusammenhang ist von Interesse,<br />

ob die GS einen Beitrag leisten, Zielbestimmungen des SGB IX umzusetzen.<br />

Knapp zwei Drittel der GS (63%) sehen das Ziel des SGB IX, dass Streitigkeiten zwischen<br />

Rehabilitationsträgern über die Frage nach der Zuständigkeit nicht mehr zu Lasten<br />

der Betroffenen gehen sollen, mit der Einrichtung von GS verwirklicht (Vgl. Abbildung<br />

113). Ebenso stellt jeweils über die Hälfte der GS (55%) fest, dass sich mit der<br />

Einrichtung der GS sowohl die Koordination der Leistungen als auch die Kooperation<br />

der Leistungsträger verbessert hat. Eine knappe relative Mehrheit von über einem Drittel<br />

der GS (36%) vertritt die Auffassung, dass mit GS Wunsch- und Wahlrechten stärker<br />

entsprochen wird. Dagegen sehen 30% dieses Ziel nicht erreicht. Überwiegend<br />

negative Einschätzungen betreffen die stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter<br />

Frauen sowie Kinder. Jeweils über 40% äußern die Ansicht, dass die GS kei-<br />

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