ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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9.1.3 Vermeidung unerwünschter Wirkungen<br />
Rehabilitationsverfahren gehen unter Umständen mit einer Reihe nicht erwünschter<br />
Wirkungen einher, zu deren Vermeidung die GS im Idealfall beitragen können. Eine<br />
knappe relative Mehrheit der GS (43%) nimmt positive Effekte der <strong>Servicestellen</strong>arbeit<br />
dahingehend wahr, dass Fehlentscheidungen vermieden werden können. 39% der GS<br />
können einen solchen Effekt nicht feststellen. Ein knappes Drittel der GS (32%) stellt<br />
fest, dass Beschwerden vermieden werden. 28% der GS berichten über die Vermeidung<br />
von Erstattungsansprüchen. In beiden Fällen überwiegt allerdings klar die Feststellung,<br />
dass dieser Effekt nicht zutreffe (43% bzw. 45%). Was die Vermeidung von<br />
Widersprüchen oder Klagen sowie die Vermeidung eines unverhältnismäßigen Aufwandes<br />
bei der Leistungserbringung angeht, überwiegt bei der Hälfte der GS eine negative<br />
Einschätzung. Der Anteil der Zustimmung liegt hier bei einem Fünftel (22% bzw.<br />
20%). Die deutlichste negative Einschätzung erfährt die Vermeidung von Maßnahmenabbrüchen,<br />
die 60% der GS durch <strong>Servicestellen</strong>arbeit als nicht beeinflussbar erfahren.<br />
Der Anteil der positiven Stimmen beträgt hier lediglich 13%.<br />
Abbildung 112<br />
Wirkungen der GS III – Vermeidung unerwünschter Wirkungen<br />
Wirkungen der GS<br />
Welche der folgenden positiven Effekte haben Sie im Rahmen Ihrer<br />
Tätigkeit feststellen können?<br />
Vermeidung von...<br />
trifft zu trifft nicht zu N<br />
Fehlentscheidungen<br />
43%<br />
39%<br />
290<br />
Beschwerden<br />
32%<br />
43%<br />
287<br />
Erstattungsansprüchen<br />
28%<br />
45%<br />
281<br />
Widersprüchen/Klagen<br />
22%<br />
51%<br />
286<br />
unverhältnismäß. Aufwand<br />
b. Leistungserbringung<br />
20%<br />
55%<br />
278<br />
Maßnahmeabbrüchen<br />
13%<br />
60%<br />
273<br />
<strong>ISG</strong> 2004<br />
Differenz zu 100% = teils/teils<br />
9.2 Beitrag der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong> zur Zielerreichung SGB IX<br />
In der sozialpolitischen Diskussion werden die GS mancherorts als der zentrale Drehund<br />
Angelpunkt des SGB IX qualifiziert. In diesem Zusammenhang ist von Interesse,<br />
ob die GS einen Beitrag leisten, Zielbestimmungen des SGB IX umzusetzen.<br />
Knapp zwei Drittel der GS (63%) sehen das Ziel des SGB IX, dass Streitigkeiten zwischen<br />
Rehabilitationsträgern über die Frage nach der Zuständigkeit nicht mehr zu Lasten<br />
der Betroffenen gehen sollen, mit der Einrichtung von GS verwirklicht (Vgl. Abbildung<br />
113). Ebenso stellt jeweils über die Hälfte der GS (55%) fest, dass sich mit der<br />
Einrichtung der GS sowohl die Koordination der Leistungen als auch die Kooperation<br />
der Leistungsträger verbessert hat. Eine knappe relative Mehrheit von über einem Drittel<br />
der GS (36%) vertritt die Auffassung, dass mit GS Wunsch- und Wahlrechten stärker<br />
entsprochen wird. Dagegen sehen 30% dieses Ziel nicht erreicht. Überwiegend<br />
negative Einschätzungen betreffen die stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter<br />
Frauen sowie Kinder. Jeweils über 40% äußern die Ansicht, dass die GS kei-<br />
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