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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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Abbildung 25 Barrierefreiheit der Kommunikation – Kommunikationshilfen der GS<br />

Barrierefreiheit in der Kommunikation<br />

Kommunikationshilfen der GS, N=378<br />

geplant vorhanden weder vorhanden noch geplant<br />

Gebärdendolmetscher<br />

Termin innerhalb<br />

von 3 Tagen<br />

60%<br />

22%<br />

Antragsformulare<br />

in Großschrift<br />

7%<br />

76%<br />

Bildschirmlesegerät<br />

4%<br />

80%<br />

besondere Kommunikationshilfen<br />

für lern- oder geistig<br />

behinderte Menschen<br />

Bildtelefon<br />

2%<br />

1%<br />

81%<br />

85%<br />

<strong>ISG</strong> 2003<br />

Differenz zu 100% = keine Angabe<br />

In den seltensten Fällen verfügten <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter selbst über Kompetenzen<br />

in Gebärdensprache. 19 Schwierigkeiten bestanden offenbar häufig in der kurzfristigen<br />

Verfügbarkeit von Gebärdendolmetschern. In mehreren Fällen wurde aber auch bezüglich<br />

dieses Aspektes von Barrierefreiheit in der Kommunikation argumentiert, dass ein<br />

Gebärdendolmetscher in der Vergangenheit nicht notwendig war, weil Ratsuchende mit<br />

Hörsprachbehinderung nur gemeinsam mit Vertrauenspersonen oder durch sie vertreten<br />

mit der GS Kontakt aufnahmen. Das Anliegen habe mit Hilfe dieser dritten Person<br />

geklärt werden können. In Einzelfällen wurde des Weiteren argumentiert, dass man im<br />

Bedarfsfall eine Verständigung über „Zeichensprache“ oder schriftlich herstellen könne.<br />

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Umsetzungsstand des SGB IX berichtete<br />

ein Vertreter des Deutschen Gehörlosenbundes über die Schwierigkeiten gehörloser<br />

Menschen, in den GS eine kommunikationsbarrierefreie Beratung zu erhalten 20 :<br />

„... Aber das Problem ist, dass Dolmetscher Mangelware sind. So ist unsere Hoffnung,<br />

dass es <strong>Servicestellen</strong> gibt, die man angehen kann und die auch barrierefrei sind, die<br />

dann auch über Leistungen des Arbeitsamtes, Krankenversicherungsträger oder die anderen<br />

Sozialleistungsträger beraten können und wo man Anträge stellen kann. Aber tatsächlich<br />

ist es so, wenn ein Gehörloser zu einer Servicestelle kommt, dass die Leute<br />

nicht Gebärdensprache können und sich mit Gehörlosen nicht verständigen können, d.h.<br />

in der Regel wird von den <strong>Servicestellen</strong> gesagt, dass die Gehörlosen selber einen Dolmetscher<br />

mitbringen sollen. Aber es ist nun mal so, dass es Gebärdensprachdolmetscher<br />

nicht zuhauf gibt und das ist immer mit Wartezeiten verbunden. Einen Dolmetscher zu<br />

bekommen, dazu braucht man mindestens 2 Wochen, wenn nicht sogar 4 oder noch länger.<br />

Sinn und Zweck einer Servicestelle ist doch nicht, dass man dahin geht und wartet.<br />

Wir haben uns gedacht, wenn die Reha-Träger in einer gemeinsamen Servicestelle zu-<br />

19 Mitarbeiter der bei der AOK Sachsen-Anhalt eingerichteten GS nahmen an einer Praxisschulung<br />

zum Erlernen der Gebärdensprache teil, der von einem Behindertenverband durchgeführt<br />

wurde.<br />

20 Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung der Koalitionsarbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“<br />

zum Umsetzungsstand des SGB IX am 13. Oktober 2003 im Deutschen Bundestag in<br />

Berlin, Wortbeitrag Thomas Worseck, Deutscher Gehörlosenbund, S. 22-23<br />

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