ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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Abbildung 25 Barrierefreiheit der Kommunikation – Kommunikationshilfen der GS<br />
Barrierefreiheit in der Kommunikation<br />
Kommunikationshilfen der GS, N=378<br />
geplant vorhanden weder vorhanden noch geplant<br />
Gebärdendolmetscher<br />
Termin innerhalb<br />
von 3 Tagen<br />
60%<br />
22%<br />
Antragsformulare<br />
in Großschrift<br />
7%<br />
76%<br />
Bildschirmlesegerät<br />
4%<br />
80%<br />
besondere Kommunikationshilfen<br />
für lern- oder geistig<br />
behinderte Menschen<br />
Bildtelefon<br />
2%<br />
1%<br />
81%<br />
85%<br />
<strong>ISG</strong> 2003<br />
Differenz zu 100% = keine Angabe<br />
In den seltensten Fällen verfügten <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter selbst über Kompetenzen<br />
in Gebärdensprache. 19 Schwierigkeiten bestanden offenbar häufig in der kurzfristigen<br />
Verfügbarkeit von Gebärdendolmetschern. In mehreren Fällen wurde aber auch bezüglich<br />
dieses Aspektes von Barrierefreiheit in der Kommunikation argumentiert, dass ein<br />
Gebärdendolmetscher in der Vergangenheit nicht notwendig war, weil Ratsuchende mit<br />
Hörsprachbehinderung nur gemeinsam mit Vertrauenspersonen oder durch sie vertreten<br />
mit der GS Kontakt aufnahmen. Das Anliegen habe mit Hilfe dieser dritten Person<br />
geklärt werden können. In Einzelfällen wurde des Weiteren argumentiert, dass man im<br />
Bedarfsfall eine Verständigung über „Zeichensprache“ oder schriftlich herstellen könne.<br />
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Umsetzungsstand des SGB IX berichtete<br />
ein Vertreter des Deutschen Gehörlosenbundes über die Schwierigkeiten gehörloser<br />
Menschen, in den GS eine kommunikationsbarrierefreie Beratung zu erhalten 20 :<br />
„... Aber das Problem ist, dass Dolmetscher Mangelware sind. So ist unsere Hoffnung,<br />
dass es <strong>Servicestellen</strong> gibt, die man angehen kann und die auch barrierefrei sind, die<br />
dann auch über Leistungen des Arbeitsamtes, Krankenversicherungsträger oder die anderen<br />
Sozialleistungsträger beraten können und wo man Anträge stellen kann. Aber tatsächlich<br />
ist es so, wenn ein Gehörloser zu einer Servicestelle kommt, dass die Leute<br />
nicht Gebärdensprache können und sich mit Gehörlosen nicht verständigen können, d.h.<br />
in der Regel wird von den <strong>Servicestellen</strong> gesagt, dass die Gehörlosen selber einen Dolmetscher<br />
mitbringen sollen. Aber es ist nun mal so, dass es Gebärdensprachdolmetscher<br />
nicht zuhauf gibt und das ist immer mit Wartezeiten verbunden. Einen Dolmetscher zu<br />
bekommen, dazu braucht man mindestens 2 Wochen, wenn nicht sogar 4 oder noch länger.<br />
Sinn und Zweck einer Servicestelle ist doch nicht, dass man dahin geht und wartet.<br />
Wir haben uns gedacht, wenn die Reha-Träger in einer gemeinsamen Servicestelle zu-<br />
19 Mitarbeiter der bei der AOK Sachsen-Anhalt eingerichteten GS nahmen an einer Praxisschulung<br />
zum Erlernen der Gebärdensprache teil, der von einem Behindertenverband durchgeführt<br />
wurde.<br />
20 Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung der Koalitionsarbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“<br />
zum Umsetzungsstand des SGB IX am 13. Oktober 2003 im Deutschen Bundestag in<br />
Berlin, Wortbeitrag Thomas Worseck, Deutscher Gehörlosenbund, S. 22-23<br />
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