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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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Von 265 GS, die eine Einschätzung abgaben, ob die Zusammenarbeit mit einem Integrationsamt<br />

oder einem Integrationsfachdienst für ihre Arbeit wichtig ist oder nicht,<br />

beurteilten zwei Drittel (65%) diese Zusammenarbeit als wichtig bis sehr wichtig.<br />

16% der GS konnten in der Zusammenarbeit keinen Nutzen für ihre <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit<br />

wahrnehmen und beurteilten den Stellenwert der Zusammenarbeit mit Integrationsämtern<br />

bzw. Integrationsfachdiensten als wenig bis nicht wichtig. Was die Wichtigkeit<br />

der Beteiligung an Beratung in der Perspektive der GS angeht, stehen Integrationsamt<br />

und Integrationsfachdienst, Ärzte bzw. Krankenhäuser sowie Suchtberatungsstellen<br />

an der ersten Stelle. Zwei Drittel der GS sehen in der Zusammenarbeit mit diesen<br />

<strong>Institut</strong>ionen einen hohen Nutzen. Die Beteiligung von Arbeitgebern an der GS wird von<br />

der Mehrheit als wichtig erachtet (56%), ein knappes Viertel (23%) allerdings findet die<br />

Zusammenarbeit mit Arbeitgebern weniger bis gar nicht wichtig. Genauso erkennt eine<br />

Mehrheit der GS einen hohen Stellenwert von Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen<br />

für die <strong>Servicestellen</strong>arbeit, während ein Fünftel den Nutzen der Kooperation<br />

mit diesen <strong>Institut</strong>ionen in Zweifel zieht.<br />

Die GS begründeten einen zugemessenen hohen Stellenwert der Beteiligung Dritter<br />

mit den spezifischen Kompetenzen der <strong>Institut</strong>ionen. Der Zugriff auf dieses Spezialwissen<br />

sei in der Regel wichtig, um Rehabilitanden umfassend beraten zu können.<br />

„Eine erfolgsorientierte Zusammenarbeit mit diesen <strong>Institut</strong>ionen im Reha-Wesen ist<br />

durchweg sehr wichtig.“ (GS in Schleswig-Holstein)<br />

„<strong>Institut</strong>ionen sind z.T. wichtige Vermittler bei der Sachverhaltsaufklärung.“ (GS in Nordrhein-Westfalen)<br />

„Die Zusammenarbeit mit diesen <strong>Institut</strong>ionen ist notwendig, um im Einzelnen zum vernünftigen<br />

Ergebnis zu kommen.“ (GS in Nordrhein-Westfalen)<br />

„Für eine zeitnahe und umfassende Beratung und Antragstellung sowie Leistungserbringung<br />

ist ergebnisbezogene Zusammenarbeit wichtig.“ (GS in Bayern)<br />

„Die <strong>Institut</strong>ionen sind lange etabliert und verfügen über Know-how und bereits gute Kontakte<br />

zu Reha-Trägern.“ (GS in Nordrhein-Westfalen)<br />

„Spezialwissen der Verbände ist sehr wichtig.“ (GS in Hessen)<br />

Die GS begründeten ihre Einschätzung, die Zusammenarbeit mit diesen <strong>Institut</strong>ionen<br />

sei weniger bis gar nicht wichtig, eher selten. Sie verweisen dann aber darauf, dass die<br />

Zusammenarbeit mit bestimmten <strong>Institut</strong>ionen aufgrund der spezifischen Bedarfe der<br />

Ratsuchenden weniger häufig oder intensiv erfolgt und aus diesem Grund weniger<br />

wichtig ist. Zwei GS bekundeten grundsätzliche Bedenken bezüglich einer Beteiligung<br />

Dritter und problematisieren, dass die Eigenständigkeit des Rehabilitationsträgers bzw.<br />

die eigene Entscheidungskompetenz tangiert wird.<br />

„Ergebnisbezug sollte dem Kostenträger weitgehend vorbehalten sein.“ (GS in Rheinland-Pfalz)<br />

„Die geforderte Eigenständigkeit der Reha-Träger vermindert die gute Zusammenarbeit.“<br />

(GS in Nordrhein-Westfalen)<br />

Abbildung 44 zeigt die Bewertung des Stellenwertes der Beteiligung Dritter nach Rehabilitationsträgern.<br />

GS bei Krankenkassen stufen die Zusammenarbeit mit Dritten<br />

häufiger als wichtig ein als GS bei Rentenversicherungsträgern. Nur die Zusammenarbeit<br />

mit Arbeitgebern hat in GS bei Rentenversicherungsträgern einen höheren Stellenwert<br />

als in GS bei Krankenkassen. Besonders auffällig sind die Unterschiede in der<br />

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