ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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Von 265 GS, die eine Einschätzung abgaben, ob die Zusammenarbeit mit einem Integrationsamt<br />
oder einem Integrationsfachdienst für ihre Arbeit wichtig ist oder nicht,<br />
beurteilten zwei Drittel (65%) diese Zusammenarbeit als wichtig bis sehr wichtig.<br />
16% der GS konnten in der Zusammenarbeit keinen Nutzen für ihre <strong>Servicestellen</strong>tätigkeit<br />
wahrnehmen und beurteilten den Stellenwert der Zusammenarbeit mit Integrationsämtern<br />
bzw. Integrationsfachdiensten als wenig bis nicht wichtig. Was die Wichtigkeit<br />
der Beteiligung an Beratung in der Perspektive der GS angeht, stehen Integrationsamt<br />
und Integrationsfachdienst, Ärzte bzw. Krankenhäuser sowie Suchtberatungsstellen<br />
an der ersten Stelle. Zwei Drittel der GS sehen in der Zusammenarbeit mit diesen<br />
<strong>Institut</strong>ionen einen hohen Nutzen. Die Beteiligung von Arbeitgebern an der GS wird von<br />
der Mehrheit als wichtig erachtet (56%), ein knappes Viertel (23%) allerdings findet die<br />
Zusammenarbeit mit Arbeitgebern weniger bis gar nicht wichtig. Genauso erkennt eine<br />
Mehrheit der GS einen hohen Stellenwert von Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen<br />
für die <strong>Servicestellen</strong>arbeit, während ein Fünftel den Nutzen der Kooperation<br />
mit diesen <strong>Institut</strong>ionen in Zweifel zieht.<br />
Die GS begründeten einen zugemessenen hohen Stellenwert der Beteiligung Dritter<br />
mit den spezifischen Kompetenzen der <strong>Institut</strong>ionen. Der Zugriff auf dieses Spezialwissen<br />
sei in der Regel wichtig, um Rehabilitanden umfassend beraten zu können.<br />
„Eine erfolgsorientierte Zusammenarbeit mit diesen <strong>Institut</strong>ionen im Reha-Wesen ist<br />
durchweg sehr wichtig.“ (GS in Schleswig-Holstein)<br />
„<strong>Institut</strong>ionen sind z.T. wichtige Vermittler bei der Sachverhaltsaufklärung.“ (GS in Nordrhein-Westfalen)<br />
„Die Zusammenarbeit mit diesen <strong>Institut</strong>ionen ist notwendig, um im Einzelnen zum vernünftigen<br />
Ergebnis zu kommen.“ (GS in Nordrhein-Westfalen)<br />
„Für eine zeitnahe und umfassende Beratung und Antragstellung sowie Leistungserbringung<br />
ist ergebnisbezogene Zusammenarbeit wichtig.“ (GS in Bayern)<br />
„Die <strong>Institut</strong>ionen sind lange etabliert und verfügen über Know-how und bereits gute Kontakte<br />
zu Reha-Trägern.“ (GS in Nordrhein-Westfalen)<br />
„Spezialwissen der Verbände ist sehr wichtig.“ (GS in Hessen)<br />
Die GS begründeten ihre Einschätzung, die Zusammenarbeit mit diesen <strong>Institut</strong>ionen<br />
sei weniger bis gar nicht wichtig, eher selten. Sie verweisen dann aber darauf, dass die<br />
Zusammenarbeit mit bestimmten <strong>Institut</strong>ionen aufgrund der spezifischen Bedarfe der<br />
Ratsuchenden weniger häufig oder intensiv erfolgt und aus diesem Grund weniger<br />
wichtig ist. Zwei GS bekundeten grundsätzliche Bedenken bezüglich einer Beteiligung<br />
Dritter und problematisieren, dass die Eigenständigkeit des Rehabilitationsträgers bzw.<br />
die eigene Entscheidungskompetenz tangiert wird.<br />
„Ergebnisbezug sollte dem Kostenträger weitgehend vorbehalten sein.“ (GS in Rheinland-Pfalz)<br />
„Die geforderte Eigenständigkeit der Reha-Träger vermindert die gute Zusammenarbeit.“<br />
(GS in Nordrhein-Westfalen)<br />
Abbildung 44 zeigt die Bewertung des Stellenwertes der Beteiligung Dritter nach Rehabilitationsträgern.<br />
GS bei Krankenkassen stufen die Zusammenarbeit mit Dritten<br />
häufiger als wichtig ein als GS bei Rentenversicherungsträgern. Nur die Zusammenarbeit<br />
mit Arbeitgebern hat in GS bei Rentenversicherungsträgern einen höheren Stellenwert<br />
als in GS bei Krankenkassen. Besonders auffällig sind die Unterschiede in der<br />
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