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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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von bis zu einem Fünftel der GS bisher nicht erfüllt wurden. Das kann zum einen daran<br />

liegen, dass die Aufgaben nicht erfüllt werden konnten, da die GS nicht (oder kaum) in<br />

Anspruch genommen wurden. Eine andere Erklärung besteht darin, dass ein Teil der<br />

GS die besprochenen Beratungsleistungen nicht erbringen will. Schließlich könnte für<br />

bestimmte Tätigkeiten der GS lediglich ein geringer oder kein Bedarf bestehen. Dies<br />

trifft ggf. für die Aufgabe „Information des zuständigen Rehabilitationsträgers, falls ein<br />

Gutachten erforderlich ist“ zu.<br />

6.2.1 Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Ländervergleich<br />

Im Folgenden wird untersucht, ob das Aufgabenprofil der GS in den einzelnen Bundesländern<br />

unterschiedlich umgesetzt wird. Zuständigkeits- und Bedarfsklärung stellen<br />

unserer Einschätzung nach zwei grundlegende Aufgaben der GS dar. Die Aufgabe der<br />

Zuständigkeitsklärung wird von der überwiegenden Mehrheit der GS in allen Bundesländern<br />

zumindest in Einzelfällen erfüllt. Dabei fallen insbesondere die GS in Baden-<br />

Württemberg und Sachsen-Anhalt auf, die diese Aufgabe häufig mehrmals im Monat,<br />

das heißt regelmäßig erfüllen. Hingegen hat jede zehnte GS in Bayern (12%) und jede<br />

sechste GS in Mecklenburg-Vorpommern (17%) bislang keine Zuständigkeitsklärung<br />

vorgenommen, im Saarland sind es 3 von 9 befragten GS.<br />

Abbildung 54 Leistungen der GS nach Bundesländern I – Klärung der Zuständigkeit<br />

Leistungen der GS nach Bundesländern<br />

Klärung der Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers<br />

Ges. 94% 94%<br />

100% BW 100%<br />

BY 88% 88%<br />

100% BE 100%<br />

BB 94% 94%<br />

100% HB 100%<br />

100% HH 100%<br />

100% HE 100%<br />

MV 83%<br />

96% NI 96%<br />

NW95%<br />

95%<br />

RP91%<br />

91%<br />

SL 67%<br />

SN 96% 96%<br />

100% ST 100%<br />

100% SH 100%<br />

TH 96% 96%<br />

<strong>ISG</strong> 2004<br />

mehrmals im Monat seltener bisher nicht<br />

6%<br />

6%<br />

12%<br />

17%<br />

4%<br />

6%<br />

9%<br />

Hilfe bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs leisten vergleichsweise viele GS insbesondere<br />

in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt regelmäßig (Vgl. Abbildung<br />

55). Dagegen gibt es einige Länder, in denen relativ viele GS bisher keine Bedarfsklärungen<br />

vornahmen. Dies sind insbesondere Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Die relativen Anteile in Hamburg und im Saarland relativieren sich<br />

vor dem Hintergrund der geringen Anzahl der GS. In Hamburg hat eine von vier GS,<br />

die bezüglich der Zuständigkeitsklärung Auskunft gaben, diese bisher nicht wahrgenommen.<br />

Im Saarland sind es drei von sechs GS.<br />

4%<br />

5%<br />

33%<br />

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