ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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von bis zu einem Fünftel der GS bisher nicht erfüllt wurden. Das kann zum einen daran<br />
liegen, dass die Aufgaben nicht erfüllt werden konnten, da die GS nicht (oder kaum) in<br />
Anspruch genommen wurden. Eine andere Erklärung besteht darin, dass ein Teil der<br />
GS die besprochenen Beratungsleistungen nicht erbringen will. Schließlich könnte für<br />
bestimmte Tätigkeiten der GS lediglich ein geringer oder kein Bedarf bestehen. Dies<br />
trifft ggf. für die Aufgabe „Information des zuständigen Rehabilitationsträgers, falls ein<br />
Gutachten erforderlich ist“ zu.<br />
6.2.1 Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Ländervergleich<br />
Im Folgenden wird untersucht, ob das Aufgabenprofil der GS in den einzelnen Bundesländern<br />
unterschiedlich umgesetzt wird. Zuständigkeits- und Bedarfsklärung stellen<br />
unserer Einschätzung nach zwei grundlegende Aufgaben der GS dar. Die Aufgabe der<br />
Zuständigkeitsklärung wird von der überwiegenden Mehrheit der GS in allen Bundesländern<br />
zumindest in Einzelfällen erfüllt. Dabei fallen insbesondere die GS in Baden-<br />
Württemberg und Sachsen-Anhalt auf, die diese Aufgabe häufig mehrmals im Monat,<br />
das heißt regelmäßig erfüllen. Hingegen hat jede zehnte GS in Bayern (12%) und jede<br />
sechste GS in Mecklenburg-Vorpommern (17%) bislang keine Zuständigkeitsklärung<br />
vorgenommen, im Saarland sind es 3 von 9 befragten GS.<br />
Abbildung 54 Leistungen der GS nach Bundesländern I – Klärung der Zuständigkeit<br />
Leistungen der GS nach Bundesländern<br />
Klärung der Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers<br />
Ges. 94% 94%<br />
100% BW 100%<br />
BY 88% 88%<br />
100% BE 100%<br />
BB 94% 94%<br />
100% HB 100%<br />
100% HH 100%<br />
100% HE 100%<br />
MV 83%<br />
96% NI 96%<br />
NW95%<br />
95%<br />
RP91%<br />
91%<br />
SL 67%<br />
SN 96% 96%<br />
100% ST 100%<br />
100% SH 100%<br />
TH 96% 96%<br />
<strong>ISG</strong> 2004<br />
mehrmals im Monat seltener bisher nicht<br />
6%<br />
6%<br />
12%<br />
17%<br />
4%<br />
6%<br />
9%<br />
Hilfe bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs leisten vergleichsweise viele GS insbesondere<br />
in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt regelmäßig (Vgl. Abbildung<br />
55). Dagegen gibt es einige Länder, in denen relativ viele GS bisher keine Bedarfsklärungen<br />
vornahmen. Dies sind insbesondere Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Die relativen Anteile in Hamburg und im Saarland relativieren sich<br />
vor dem Hintergrund der geringen Anzahl der GS. In Hamburg hat eine von vier GS,<br />
die bezüglich der Zuständigkeitsklärung Auskunft gaben, diese bisher nicht wahrgenommen.<br />
Im Saarland sind es drei von sechs GS.<br />
4%<br />
5%<br />
33%<br />
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