ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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3 Struktur und Organisation der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />
Die folgenden Ausführungen zu Strukturaufbau und Personal der GS sowie Organisation<br />
der <strong>Servicestellen</strong>teams basieren auf Auswertungen der schriftlichen und telefonischen<br />
Befragungen der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong>.<br />
3.1 Strukturaufbau der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />
Die weit überwiegende Mehrheit der GS (92%) nutzte für die Einrichtung der GS – wie<br />
in § 23 SGB IX vorgesehen – bestehende Strukturen. Dies erfolgte in aller Regel in der<br />
Form, dass die GS in eine bestehende Beratungsstelle des Trägers bei nunmehr gemeinsamer<br />
Nutzung der technischen, räumlichen und personellen Infrastruktur integriert<br />
wurde.<br />
„Wir nutzen die vorhandenen Räumlichkeiten. Im Eingangsbereich sitzt eine Empfangsmitarbeiterin,<br />
die nach dem Anliegen fragt und die Ratsuchenden entsprechend leitet. Die<br />
Beratung erfolgt entweder im Auskunfts- und Beratungsbereich oder bei Bedarf in einem<br />
separaten Raum. Die Servicestelle hat zwei Mitarbeiterinnen. Wer gerade frei ist, macht<br />
die Beratung.“ (GS in Sachsen-Anhalt)<br />
„Eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen existierte vorher. Die Servicestelle<br />
wurde angekoppelt. Eine Mitarbeiterin: Personalunion.“ (GS in Nordrhein-Westfalen)<br />
Abbildung 14 Einrichtung und Organisation der GS<br />
Einrichtung und Organisation der GS<br />
Welche der Beschreibungen für die Einrichtung<br />
und Organisation Ihrer GS treffen zu? N=410<br />
Strukturen<br />
Nutzung bestehender<br />
Strukturen<br />
bestehende Beratungsstelle<br />
umbenannt<br />
Beratungsstrukturen<br />
neu geschaffen<br />
8%<br />
23%<br />
92%<br />
eigenes, neues Büro<br />
7%<br />
Personal<br />
GS als zusätzliche Aufgabe<br />
99%<br />
Mitarbeiter weitgehend<br />
freigestellt<br />
0,2%<br />
<strong>ISG</strong> 2004<br />
Die Nutzung bestehender Beratungsstrukturen erfolgte in knapp einem Viertel der Fälle<br />
(23%) derart, dass eine bestehende Beratungsstelle in „<strong>Gemeinsame</strong> Servicestelle für<br />
Rehabilitation“ umbenannt wurde. Für einen relativ geringen Anteil der GS (8%) wurden<br />
die erforderlichen Beratungsstrukturen hingegen neu geschaffen. Diese GS stellen<br />
dann überwiegend eigenständige Beratungsstellen mit eigener Infrastruktur dar. Für 21<br />
GS (7%) ist ein eigenes Büro neu eingerichtet worden.<br />
„Es gibt regelmäßige Sprechzeiten. Der Ratsuchende gelangt zunächst in eine offene<br />
Wartezone im Beratungsbereich. Das linke Zimmer ist die Servicestelle, das rechte die<br />
Pflegeberatung. Es gibt keinen Counter.“ (GS in Nordrhein-Westfalen)<br />
Die Mitarbeiter fast aller GS wurden aus dem Mitarbeiterpool der Rehabilitationsträger,<br />
insbesondere aus deren bestehenden Beratungsstellen ausgewählt bzw. benannt. Sie<br />
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