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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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ten). Wie wird aber dann die längerfristige Fallbegleitung gehandhabt – wird auch bei<br />

Vermittlung in andere Zuständigkeit der Verlauf der Hilfeleistung weiter beobachtet?<br />

Nach dem Konzept des Case Management gehört ein „Monitoring“ im Sinne einer flankierenden<br />

Begleitung und regelmäßigen Überprüfung der Leistungsgewährung zur<br />

Beratung dazu. Einige Teilnehmer meinten, dies sei „zeitlich nicht machbar“, andere<br />

berichteten über ein Verfahren, dass sich die Klient/innen verpflichten, die gemeinsame<br />

Servicestelle über den weiteren Verlauf der Leistung zu unterrichten.<br />

2. Erforderliche Qualifikationen<br />

Als zentrale Leistung der gemeinsamen <strong>Servicestellen</strong> wird die Klärung des Bedarfs,<br />

Zuständigkeitsklärung und Erschließung aller erforderlichen Hilfen gesehen. Welche<br />

Kompetenzen sind dafür erforderlich? Im Verlauf der Diskussion kristallisierten sich vier<br />

Grundkompetenzen heraus:<br />

a) Fachkenntnis der anderen Leistungsträger: Basiswissen über Leistungen und Voraussetzungen<br />

anderer Leistungsträger ist notwendig, aber keine Kenntnisse im Detail.<br />

b) Beratungskompetenz/ Gesprächsführung: Die Klient/innen ernst nehmen und ihnen<br />

wirksam helfen, aber nicht zu viel versprechen – dies erfordert eine Balance zwischen<br />

„Vertrauen aufbauen“ und zugleich „Grenzen der Hilfemöglichkeiten“ deutlich<br />

machen.<br />

c) Kenntnis der Beeinträchtigung der Klient/innen, um deren Situation und Hilfebedarf<br />

angemessen erkennen zu können, aber auch, um deren Schwierigkeiten in der Beratungssituation<br />

und bei der Antragstellung richtig einschätzen zu können.<br />

d) Vernetzungs- und Organisationskompetenz: Die Ansprechpartner/innen anderer<br />

Leistungsträger sollte man kennen und zudem wissen, ab welchem Punkt man weiter<br />

vermittelt: nicht zu früh (Abschiebung) und nicht zu spät (Selbstüberschätzung).<br />

3. Erfordernis von Schulung und Fortbildung<br />

Von hier aus stellte sich die Frage, wie diese Kompetenzen vermittelt werden.<br />

zu 1. Fachkenntnisse: Diese sind Gegenstand der Schulungen, die zur Vorbereitung<br />

der <strong>Servicestellen</strong>-Mitarbeiter/innen durchgeführt wurden (vgl. auch das BAR-<br />

Curriculum). Aber als Schwerpunkt wurden sie zu stark betont bzw. waren zu detailliert<br />

(„nach 3 Tagen 600 Seiten Papier mitgenommen, das kann man gar nicht mehr lesen“);<br />

hilfreich könnte eine Software sein, wo man das Problem eingibt und alle Leistungsinformationen<br />

werden unmittelbar in der Beratungssituation angezeigt (Grundlagen<br />

gibt es schon dafür).<br />

zu 2. Gesprächsführung: Diese wird unabhängig von den gemeinsamen <strong>Servicestellen</strong><br />

von der BAR als Fortbildung angeboten; aber reicht das? Werden Mitarbeiter/innen der<br />

gemeinsamen <strong>Servicestellen</strong> zusätzliche Fortbildungen genehmigt? Dies müsste ins<br />

Anforderungsprofil aufgenommen werden, zumal Gesprächsführungskompetenzen in<br />

Zukunft immer wichtiger werden, wenn mehr „fachfremde“ Klient/innen kommen.<br />

zu 3. Kenntnis der Klient/innen: Hierzu berichtete eine Teilnehmerin über Schulungen,<br />

die gemeinsam mit Selbsthilfegruppen durchgeführt wurden und in denen Betroffene<br />

ihre Beeinträchtigungen deutlich gemacht haben. Dies wurde als sehr hilfreich wahrgenommen,<br />

um die Voraussetzungen und Beeinträchtigungen der Klient/innen besser<br />

kennen zu lernen.<br />

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