ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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6 Beratungs- und Unterstützungsleistungen der <strong>Gemeinsame</strong>n<br />
<strong>Servicestellen</strong><br />
6.1 Beratungsprofil der <strong>Gemeinsame</strong>n <strong>Servicestellen</strong><br />
Ein einheitliches Profil der GS hat sich nicht durchgesetzt. Die Positionierung der GS<br />
im Gesamtberatungsangebot der Rehabilitationsträger sowie Art und Umfang der Leistungserbringung<br />
weisen Unterschiede auf. Nach ihrem Beratungsprofil, das heißt nach<br />
ihrer Position im Beratungssystem bzw. Verhältnis zu anderen Beratungsstellen der<br />
Rehabilitationsträger lassen sich die GS analytisch in drei Gruppen unterteilen:<br />
Abbildung 51 Beratungsprofil der GS – Konzeptionelles Verständnis<br />
Beratungsprofil der GS<br />
Welches konzeptionelle Verständnis liegt<br />
Ihrer GS zugrunde? N=410<br />
16<br />
6<br />
keine Angabe<br />
4%<br />
1%<br />
anderes Verständnis<br />
51%<br />
zusätzliches Angebot<br />
für komplexe Fälle<br />
210<br />
97<br />
24%<br />
das zentrale Angebot<br />
für alle Fälle<br />
81<br />
<strong>ISG</strong> 2004<br />
20%<br />
zusätzliches Angebot<br />
für alle Fälle<br />
• Gut die Hälfte der GS (51%) versteht ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot<br />
als ein zusätzliches Angebot, insbesondere für komplexe Anfragen, zum<br />
Beispiel bei mehrfachem Rehabilitationsbedarf, oder wenn ein Ratsuchender<br />
eine umfassende Beratung benötigt. Illustriert wird dieses Profil durch einen Bericht<br />
des Berliner Behindertenverbandes 32 :<br />
„... wird von Seiten der oben genannten Arbeitsgruppe ‚Trägerübergreifende <strong>Servicestellen</strong><br />
für Rehabilitation’ darum gebeten, die <strong>Servicestellen</strong> als ein zusätzliches, ergänzendes<br />
Angebot der Reha-Träger nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn das unverändert<br />
weiter bestehende bisherige Angebot dem Anliegen nicht gerecht wird, sich mit<br />
vertrauten Anliegen aber weiterhin an die schon bekannten Adressen zu wenden. ...<br />
Wenn es aber um schwierige Fragen geht, sei die Servicestelle jetzt der richtige Ort:<br />
wenn jemand nicht weiß, wohin er oder sie sich mit einem ganz bestimmten Reha-<br />
Bedarf wenden kann, wenn jemand Auskunft über das Leistungsgefüge in der Rehabilitation<br />
und Teilhabe, die darin enthaltenen Möglichkeiten braucht oder wenn jemand einen<br />
mehrfachen Reha-Bedarf hat. In diesen Fällen, die eines wesentlich höheren Klärungs-<br />
und Verwaltungsaufwands bedürfen, seien die <strong>Servicestellen</strong> in Zukunft der an-<br />
32 Berliner Behindertenverband e.V. (Hg.), Berliner Behindertenzeitung – Ausgabe 9/02;<br />
<br />
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