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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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3. Beteiligung von Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen an den GS<br />

Die Beteiligung von Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen stellt einen<br />

Erfolgsfaktor in mehrfacher Hinsicht dar. Erstens zeigen die Untersuchungsergebnisse<br />

deutlich, dass bei den GS einerseits und den Behindertenverbänden<br />

und Selbsthilfegruppen andererseits unterschiedlichen Perspektiven, Erfahrungen<br />

und Betroffenheiten bezogen auf die Umsetzung der Barrierefreiheit der<br />

GS vorliegen. Die GS bewerten die Umsetzung der Barrierefreiheit in ihrer GS<br />

in der Regel mit gut bis sehr gut. Gleichzeitig stellen aber Verbände behinderter<br />

Menschen zum Teil erhebliche Mängel fest. In einem ersten Schritt erscheint<br />

die Beteiligung von Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen an der Umsetzung<br />

der Barrierefreiheit wichtig. Dies könnte, wie beispielsweise in Baden-<br />

Württemberg, in Form einer „Zertifizierung“ der GS durch Verbände und Selbsthilfegruppen<br />

geschehen.<br />

Weiter ist eine Beteiligung von Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen<br />

an Schulungen der <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter nützlich. In Baden-Württemberg<br />

führte die Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter<br />

Menschen (ForseA) Multiplikatorenschulungen der Mitarbeiter der GS bei der<br />

LVA durch. Sie dienten dem Zweck, das Wissen und die Perspektive der Mitarbeiter<br />

zu erweitern und ihnen bestehende Unsicherheiten im Umgang mit behinderten<br />

und von Behinderung bedrohten Menschen zu nehmen.<br />

„... Daher bestehen teilweise Unsicherheiten darin, wie mit einem gehörlosen oder blinden<br />

Menschen kommuniziert wird, welche Hilfen rollstuhlbenutzende Menschen brauchen<br />

und/oder wollen. ... Viele <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiter haben noch nie von persönlicher<br />

Assistenz und dem Arbeitgebermodell gehört, geschweige denn, dass sie in diesem<br />

Bereich adäquat beraten können.“ 59<br />

Die Beteiligung an der Planung der Barrierefreiheit der GS und an Schulungen<br />

von <strong>Servicestellen</strong>mitarbeitern sowie Kontakte, die sich über die Beteiligung an<br />

Teamtreffen ergeben, stellen eine Arbeitsgrundlage für eine Beteiligung von<br />

Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen auch an der Beratung dar.<br />

„... Es ist vielleicht auch ganz wichtig zu sehen, was für ein Ergebnis die Schulungen<br />

überhaupt bringen. Wir bekommen immer wieder Anfragen von den gemeinsamen <strong>Servicestellen</strong><br />

in Einzelfällen. Wir werden gefragt, ob wir die Beratungen übernehmen können<br />

oder wie man mit einzelnen Fällen umgeht, also es wird auch trägerübergreifend<br />

gearbeitet. Dass man sagt, wie können wir jetzt miteinander kooperieren, dazu gibt es<br />

jetzt die ersten recht positiven Ansätze.“ 60<br />

Eine Reihe von GS verwies in den Befragungen auf die spezifische Beratungskompetenz<br />

von Verbänden und Selbsthilfegruppen, die in den GS nicht vertreten<br />

ist, über eine Beteiligung aber eingebracht wird. Eine umfassende Beratung<br />

behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen setzt deshalb eine Verknüpfung<br />

der jeweiligen Beratungskompetenzen voraus.<br />

59 kobinet-nachrichten, <strong>Servicestellen</strong>mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen sich schlau,<br />

14.11.2003, Vgl. <br />

60 Wortbeitrag von Elke Bartz, ForseA, Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung der Koalitionsarbeitsgruppe<br />

„Menschen mit Behinderungen“ zum Umsetzungsstand des SGB IX am 13. Oktober<br />

2003 im Deutschen Bundestag in Berlin, S. 15<br />

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