ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...
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‣ Typ 3 (34%) „GS mit niedrigem Entwicklungsstand“<br />
139 GS (34%) zeichnet überwiegend aus, dass Leistungen der Information,<br />
Bedarfs- und Zuständigkeitsklärung eher selten erbracht werden. Aufgaben<br />
der Hinwirkung, Begleitung und Koordination werden eher selten, teilweise<br />
bislang gar nicht erbracht. Die Hälfte der GS dieser Gruppe (53%) ist bei<br />
Krankenkassen, 40% sind bei Rentenversicherungsträgern eingerichtet.<br />
Weiter befinden sich jeweils 4 GS in Trägerschaft eines Unfallversicherungsträgers<br />
bzw. eines Sozialhilfeträgers und eine GS bei einer Agentur für<br />
Arbeit.<br />
‣ Typ 4 (22%) „GS mit sehr niedrigem Entwicklungsstand“<br />
92 GS (22%) weisen einen sehr niedrigen Entwicklungsstand auf. Von diesen<br />
gaben 14 GS (3%) an, bisher keine der genannten Aufgaben wahrgenommen<br />
zu haben. Insgesamt haben die GS dieser Gruppe Beratungs- und<br />
Unterstützungsleistungen eher selten bis gar nicht erbracht. 56% der GS<br />
dieser Gruppe sind bei Krankenkassen und 40% bei Rentenversicherungsträgern<br />
eingerichtet. Die restlichen 5% ergeben sich aus jeweils einer GS<br />
bei einem Unfallversicherungsträger bzw. einer Agentur für Arbeit sowie<br />
zwei GS bei Sozialhilfeträgern.<br />
31. Setzen die GS Elemente von Case Management um?<br />
• Die tatsächliche Arbeitsweise der GS ist doppelt so oft durch einfache Formen<br />
der Beratung gekennzeichnet, als es dem Selbstverständnis der GS zufolge<br />
sein sollte. Die umfassendste Stufe des Case Management bezeichnen 36%<br />
als erstrebenswertes Konzept, aber nur 26% sehen dieses in ihrer eigenen GS<br />
auch umgesetzt.<br />
• Am ehesten wird die Begleitung bzw. Betreuung Ratsuchender während des<br />
Verfahrens gewährleistet. Ein Viertel der GS (23%) gibt an, eine solche Unterstützung<br />
mehrmals im Monat zu erbringen. Knapp die Hälfte der GS (48%) leistet<br />
eine Begleitung und Betreuung Ratsuchender während des Verfahrens seltener.<br />
Mehr als ein Viertel der GS (29%) hat bisher keine Unterstützung in Form<br />
von Begleitung und Betreuung während des Verfahrens geleistet. Annähernd<br />
die Hälfte der GS (44%) legte dar, dass sie keine Informationen darüber haben,<br />
ob die Fristen nach § 14 SGB IX immer eingehalten wurden oder nicht. Nur gut<br />
jede zehnte GS (12%) nimmt für sich in Anspruch, eine Nachverfolgung von<br />
Fällen häufig zu leisten. Der Anteil der GS, die Fälle bisher nicht nachverfolgt<br />
haben, liegt bei 45%.<br />
• Die Mehrzahl der GS nimmt gemeinsam mit oder stellvertretend für einen Ratsuchenden<br />
Kontakt mit dem zuständigen Rehabilitationsträger auf und vertritt<br />
dessen Interessen. 14% der GS erfüllen eine so verstandene anwaltliche Funktion<br />
mehrmals im Monat, 43% der GS handeln seltener anwaltlich. 43% der GS<br />
haben die Ratsuchenden in dieser Form bisher nicht unterstützt.<br />
• Eine Organisation von Hilfeleistungen und die Überwachung der Ausführung<br />
wird von der Mehrheit der GS (56%) nicht geleistet. Etwa jede zehnte GS (9%)<br />
gibt an, diese Unterstützungsleistung häufig, gut jede Dritte (35%), diese Leistung<br />
selten zu erbringen.<br />
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