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ISG-Gemeinsame Servicestellen.pdf - Institut für Sozialforschung ...

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‣ Typ 3 (34%) „GS mit niedrigem Entwicklungsstand“<br />

139 GS (34%) zeichnet überwiegend aus, dass Leistungen der Information,<br />

Bedarfs- und Zuständigkeitsklärung eher selten erbracht werden. Aufgaben<br />

der Hinwirkung, Begleitung und Koordination werden eher selten, teilweise<br />

bislang gar nicht erbracht. Die Hälfte der GS dieser Gruppe (53%) ist bei<br />

Krankenkassen, 40% sind bei Rentenversicherungsträgern eingerichtet.<br />

Weiter befinden sich jeweils 4 GS in Trägerschaft eines Unfallversicherungsträgers<br />

bzw. eines Sozialhilfeträgers und eine GS bei einer Agentur für<br />

Arbeit.<br />

‣ Typ 4 (22%) „GS mit sehr niedrigem Entwicklungsstand“<br />

92 GS (22%) weisen einen sehr niedrigen Entwicklungsstand auf. Von diesen<br />

gaben 14 GS (3%) an, bisher keine der genannten Aufgaben wahrgenommen<br />

zu haben. Insgesamt haben die GS dieser Gruppe Beratungs- und<br />

Unterstützungsleistungen eher selten bis gar nicht erbracht. 56% der GS<br />

dieser Gruppe sind bei Krankenkassen und 40% bei Rentenversicherungsträgern<br />

eingerichtet. Die restlichen 5% ergeben sich aus jeweils einer GS<br />

bei einem Unfallversicherungsträger bzw. einer Agentur für Arbeit sowie<br />

zwei GS bei Sozialhilfeträgern.<br />

31. Setzen die GS Elemente von Case Management um?<br />

• Die tatsächliche Arbeitsweise der GS ist doppelt so oft durch einfache Formen<br />

der Beratung gekennzeichnet, als es dem Selbstverständnis der GS zufolge<br />

sein sollte. Die umfassendste Stufe des Case Management bezeichnen 36%<br />

als erstrebenswertes Konzept, aber nur 26% sehen dieses in ihrer eigenen GS<br />

auch umgesetzt.<br />

• Am ehesten wird die Begleitung bzw. Betreuung Ratsuchender während des<br />

Verfahrens gewährleistet. Ein Viertel der GS (23%) gibt an, eine solche Unterstützung<br />

mehrmals im Monat zu erbringen. Knapp die Hälfte der GS (48%) leistet<br />

eine Begleitung und Betreuung Ratsuchender während des Verfahrens seltener.<br />

Mehr als ein Viertel der GS (29%) hat bisher keine Unterstützung in Form<br />

von Begleitung und Betreuung während des Verfahrens geleistet. Annähernd<br />

die Hälfte der GS (44%) legte dar, dass sie keine Informationen darüber haben,<br />

ob die Fristen nach § 14 SGB IX immer eingehalten wurden oder nicht. Nur gut<br />

jede zehnte GS (12%) nimmt für sich in Anspruch, eine Nachverfolgung von<br />

Fällen häufig zu leisten. Der Anteil der GS, die Fälle bisher nicht nachverfolgt<br />

haben, liegt bei 45%.<br />

• Die Mehrzahl der GS nimmt gemeinsam mit oder stellvertretend für einen Ratsuchenden<br />

Kontakt mit dem zuständigen Rehabilitationsträger auf und vertritt<br />

dessen Interessen. 14% der GS erfüllen eine so verstandene anwaltliche Funktion<br />

mehrmals im Monat, 43% der GS handeln seltener anwaltlich. 43% der GS<br />

haben die Ratsuchenden in dieser Form bisher nicht unterstützt.<br />

• Eine Organisation von Hilfeleistungen und die Überwachung der Ausführung<br />

wird von der Mehrheit der GS (56%) nicht geleistet. Etwa jede zehnte GS (9%)<br />

gibt an, diese Unterstützungsleistung häufig, gut jede Dritte (35%), diese Leistung<br />

selten zu erbringen.<br />

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