Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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5.1 Nicht medizinische Therapien<br />
5.1 Nicht medizinische Therapien<br />
1. Abgrenzung<br />
In <strong>die</strong>sem Kapitel soll kurz dargestellt werden, in welchem Rahmen Therapien, <strong>die</strong> nicht medizinischer<br />
Art sind, von einer Sozialversicherung gedeckt werden können.<br />
Unter den Begriff der medizinischen Therapien fallen all jene, <strong>die</strong> in der Regel entweder von<br />
einem Arzt selber oder auf dessen Anordnung von einer sog. medizinischen Hilfsperson erbracht<br />
werden (z.B. Physiotherapie, Psychotherapie).<br />
Für <strong>die</strong> nicht medizinischen Therapien (z.B. Musiktherapie, Kunsttherapie, Heileurythmie) gibt<br />
es keine einheitliche begriffliche Umschreibung. In der IV wird von pädagogisch-therapeutischen<br />
Massnahmen gesprochen.<br />
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2. Die Leistungen der IV<br />
Die IV kommt unter gewissen Voraussetzungen für <strong>die</strong> Kosten solcher Therapien bei Minderjährigen<br />
auf: sog. pädagogisch-therapeutische Massnahmen! Anders als bei den<br />
medizinischen Massnahmen spielt es hierbei keine Rolle, ob ein Kind an einer Geburts- oder<br />
Krankheitsbehinderung leidet.<br />
Die einzelnen von der IV zu übernehmenden Therapien sind in der Invalidenversicherungsverordnung<br />
abschliessend aufgezählt. In jedem Fall wird vorausgesetzt, dass <strong>die</strong> betreffende<br />
Therapie<br />
■ von einer ausgebildeten Fachperson durchgeführt wird und<br />
■ zur Vorbereitung auf <strong>die</strong> Schule, zur Unterstützung einer Sonderschulung oder zur Ermöglichung<br />
des Besuchs der Volksschule als notwendig erscheint.<br />
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