19.04.2014 Aufrufe

Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.6 Arzneimittel<br />

2<br />

Diese Voraussetzungen gelten bei allen Arzneimitteln, <strong>die</strong> in der für <strong>die</strong> Krankenversicherung<br />

massgebenden Arzneimittelliste und Spezialitätenliste aufgenommen sind, als erfüllt. Die<br />

in der Spezialitätenliste vorgesehenen mengenmässigen Beschränkungen gelten jedoch für<br />

<strong>die</strong> IV nicht; andere Beschränkungen sind nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu beachten;<br />

zugelassene homöopathische und anthroposophische Medikamente werden von der<br />

IV zum vollen Preis übernommen.<br />

Die IV kann von Swissmedic registrierte, jedoch nicht in einer der obgenannten Listen<br />

figurierende Präparate dann übernehmen, wenn sie nicht ohne weiteres durch ein anderes<br />

Listenpräparat ersetzt werden können.<br />

Die IV übernimmt <strong>die</strong> vollen Kosten von Arzneimitteln (kein Selbstbehalt).<br />

Hinweis: Erreicht eine Person das 20. Altersjahr, so wird <strong>die</strong> Leistungspflicht der IV bezüglich<br />

der medizinischen Behandlung von Geburtsgebrechen von jener der Krankenversicherung abgelöst.<br />

Die Verordnung über <strong>die</strong> Krankenversicherung schreibt nun vor, dass in solchen Fällen<br />

<strong>die</strong> von der IV bisher erbrachten therapeutischen Massnahmen anschliessend in gleichem<br />

Masse von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmen sind. Das BSV hat<br />

in <strong>die</strong>sem Zusammenhang eine Geburtsgebrechen-Medikamentenliste (GGML) erstellt, in<br />

der jene Arzneimittel aufgeführt sind, welche <strong>die</strong> obligatorische Krankenpflegeversicherung zu<br />

übernehmen hat, falls sie zuvor von der IV vergütet worden sind.<br />

➔ Art. 4 bis IVV; Art. 52 Abs. 2 KVG; Art. 35 KVV<br />

46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!