Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4.3 Einzelne Hilfsmittel<br />
Auch <strong>die</strong> AHV finanziert <strong>die</strong> Abgabe von Rollstühlen bei Personen, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Fortbewegung<br />
voraussichtlich dauernd darauf angewiesen sind. Der Beitrag der AHV beträgt Fr. 900.– und<br />
kann höchstens alle 5 Jahre beansprucht werden. Bei invaliditätsbedingt notwendiger<br />
Spezialversorgung beträgt <strong>die</strong> Kostenbeteiligung Fr. 1840.–, bei zusätzlicher Notwendigkeit<br />
eines Antidekubituskissens Fr. 2200.–.<br />
4<br />
b) Elektrorollstühle<br />
Die IV (nicht aber <strong>die</strong> AHV) übernimmt auch <strong>die</strong> Kosten von Elektrorollstühlen für Personen, <strong>die</strong><br />
einen gewöhnlichen Fahrstuhl nicht be<strong>die</strong>nen und sich nur dank elektromotorischem Antrieb<br />
selbständig fortbewegen können. Übernommen werden ebenfalls <strong>die</strong> Reparaturkosten inkl.<br />
Ersatz von Batterien. Zwei Elektrofahrstühle werden in der Regel nur abgegeben, wenn der<br />
eine am Arbeitsplatz und der andere im Wohnbereich benötigt wird; ansonsten wird zusätzlich<br />
zu einem Elektrofahrstuhl bloss ein gewöhnlicher Rollstuhl abgegeben.<br />
6. Elektrobetten<br />
Elektrobetten (inkl. Aufziehbügel und Seitengitter) werden von der IV nur an Personen abgegeben,<br />
<strong>die</strong> darauf angewiesen sind, um zu Bett zu gehen und aufzustehen (nicht jedoch an<br />
dauernd Bettlägerige). Übernommen werden <strong>die</strong> Kosten der Miete bei einer ermächtigten<br />
Mietstelle (im Mietpreis sind auch <strong>die</strong> Kosten für Reparatur und Ersatz von Bestandteilen eingeschlossen).<br />
Keine Finanzierung von Elektrobetten kennt <strong>die</strong> AHV. Eine Finanzierung ist bei Altersrentnern<br />
allenfalls über <strong>die</strong> EL möglich (vgl. Kap. 4.2, Ziff. 4b).<br />
94