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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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Ambulante Behandlung 2.4<br />

ENLIGA SCHWEIZ<br />

LIGUE PULMONAIRE SUISSE<br />

OLMONARE SVIZZERA<br />

LIA PULMUNARA SVIZRA<br />

Seit 1994 wird <strong>die</strong> Leistungspflicht der Krankenkassen für isolierte Lungentransplantationen<br />

bei Patienten im Endstadium einer chronischen Lungener<strong>krank</strong>ung bejaht, allerdings nur,<br />

wenn sie in den Universitätsspitälern Zürich oder «Centre Roman<strong>die</strong>» durchgeführt werden.<br />

Keine Leistungspflicht besteht demgegenüber für Herz-Lungen-Transplantationen.<br />

2<br />

Bejaht worden ist <strong>die</strong> Leistungspflicht der Krankenkassen hinsichtlich der Kosten einer Polysomnographie<br />

bei dringender Verdachtsdiagnose auf ein Schlafapnoesyndrom oder ein<br />

Restlesslegs-Syndrom; verneint worden ist sie demgegenüber für blosse Routineabklärungen<br />

der vorübergehenden und der chronischen Insomnie, der Fibrositis (Fibromyalgie) und des<br />

«Chronic Fatigue»-Syndroms.<br />

Die Leistungskommission hat u.a. folgende Entscheide gefällt:<br />

■ Die Behandlung von Haltungsschäden ist von den Krankenkassen zu übernehmen, wenn<br />

sie eindeutig therapeutischen Charakter hat, d.h., wenn durch Röntgenaufnahmen feststellbare<br />

Strukturveränderungen oder Fehlbildungen der Wirbelsäule manifest geworden<br />

sind. Hingegen gehen prophylaktische Massnahmen, welche drohende Skelettveränderungen<br />

verhindern sollen, namentlich Spezialgymnastik zur Stärkung des Rückens, nicht<br />

zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.<br />

■ Die transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS) ist von den Krankenkassen bei<br />

gewissen Indikationen (z.B. ischialgieforme Schmerzzustände, Schulter-Arm-Syndrome,<br />

Schmerzausstrahlungen nach Diskushernieoperationen) zu finanzieren (Übernahme der<br />

Mietkosten des Apparates), falls deren Wirksamkeit durch den Arzt oder Physiotherapeuten<br />

erprobt worden ist und der Vertrauensarzt <strong>die</strong> Indikation bestätigt hat.<br />

■ Nicht kassenpflichtig sind <strong>die</strong> Arthrosebehandlung mit intraartikulärer Injektion eines<br />

künstlichen Gleitmittels oder von Teflon oder Silikon als Gleitmittel. Ebenfalls nicht<br />

kassenpflichtig ist <strong>die</strong> Low-Level-Laser-Therapie.<br />

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