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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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6.6 IV-Taggeld<br />

Schliesslich erfolgt auch eine Kürzung (um Fr. 18.– pro Tag), wenn <strong>die</strong> IV während einer Eingliederung<br />

vollständig für <strong>die</strong> Verpflegung aufkommt.<br />

Unzulässig ist demgegenüber eine Kürzung des Taggeldes wegen selbst verschuldeter<br />

Invalidität.<br />

➔ Art. 24 IVG; Art. 21 septies –21 octies IVV<br />

c) «Kleines» Taggeld<br />

Versicherte in erstmaliger beruflicher Ausbildung (vgl. Kap. 5.2) erhalten bloss ein «kleines»<br />

Taggeld. Dieses beträgt Fr. 29.30 pro Tag. Von <strong>die</strong>sem Taggeld wird ein allfällig während der<br />

Ausbildung erzielter Lohn abgezogen; ebenfalls erfolgt ein Abzug (von Fr. 18.– pro Tag), wenn<br />

<strong>die</strong> IV während der Eingliederung <strong>die</strong> Verpflegungskosten vollumfänglich übernimmt.<br />

6<br />

Falls jemand ohne Gesundheitsschaden <strong>die</strong> erstmalige berufliche Ausbildung bereits abgeschlossen<br />

hätte (in der Regel mit 20 Jahren), beträgt das «kleine» Taggeld Fr. 88.– pro Tag.<br />

Hinzu kommt allenfalls noch ein Zuschlag von Fr. 18.– pro Kind.<br />

Hinweis: Im Rahmen der 5. IVG-Revision ist vorgesehen, den Zuschlag auf Fr. 6.– pro Tag und<br />

Kind zu reduzieren.<br />

➔ Art. 24 Abs. 3 IVG; Art. 22 IVV<br />

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