Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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6.6 IV-Taggeld<br />
Schliesslich erfolgt auch eine Kürzung (um Fr. 18.– pro Tag), wenn <strong>die</strong> IV während einer Eingliederung<br />
vollständig für <strong>die</strong> Verpflegung aufkommt.<br />
Unzulässig ist demgegenüber eine Kürzung des Taggeldes wegen selbst verschuldeter<br />
Invalidität.<br />
➔ Art. 24 IVG; Art. 21 septies –21 octies IVV<br />
c) «Kleines» Taggeld<br />
Versicherte in erstmaliger beruflicher Ausbildung (vgl. Kap. 5.2) erhalten bloss ein «kleines»<br />
Taggeld. Dieses beträgt Fr. 29.30 pro Tag. Von <strong>die</strong>sem Taggeld wird ein allfällig während der<br />
Ausbildung erzielter Lohn abgezogen; ebenfalls erfolgt ein Abzug (von Fr. 18.– pro Tag), wenn<br />
<strong>die</strong> IV während der Eingliederung <strong>die</strong> Verpflegungskosten vollumfänglich übernimmt.<br />
6<br />
Falls jemand ohne Gesundheitsschaden <strong>die</strong> erstmalige berufliche Ausbildung bereits abgeschlossen<br />
hätte (in der Regel mit 20 Jahren), beträgt das «kleine» Taggeld Fr. 88.– pro Tag.<br />
Hinzu kommt allenfalls noch ein Zuschlag von Fr. 18.– pro Kind.<br />
Hinweis: Im Rahmen der 5. IVG-Revision ist vorgesehen, den Zuschlag auf Fr. 6.– pro Tag und<br />
Kind zu reduzieren.<br />
➔ Art. 24 Abs. 3 IVG; Art. 22 IVV<br />
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