Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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2.6 Arzneimittel<br />
2<br />
Verschiedene in der Tumorbehandlung verwendete Medikamente wurden nicht zur Kassenzulässigkeit<br />
angemeldet oder erfüllen nach Ansicht der Eidgenössischen Arzneimittelkommission<br />
bzw. des BSV nicht alle Voraussetzungen und figurieren deshalb nicht in der Spezialitätenliste.<br />
Andere Arzneimittel sind beschränkt (d.h. nur für gewisse Diagnosen und teilweise nur unter<br />
genau umschriebenen Bedingungen) kassenpflichtig. Die einzelnen Voraussetzungen sind in<br />
der Spezialitätenliste formuliert.<br />
Im komplementär-medizinischen Teil der Spezialitätenliste figuriert das Mistelpräparat Iscador<br />
® .<br />
SCHWEIZ<br />
PULMONAIRE SUISSE<br />
NARE SVIZZERA<br />
PULMUNARA SVIZRA<br />
Verschiedene in der Behandlung von Lungenleiden verwendete Wirkstoffe und Medikamente<br />
sind bis heute nicht in <strong>die</strong> Spezialitätenliste aufgenommen worden, u.a. auch solche zur Behandlung<br />
von multiresistenter Tuberkulose. Andere Arzneimittel sind beschränkt (d.h. nur für<br />
gewisse Diagnosen und teilweise nur unter genau umschriebenen Bedingungen) kassenpflichtig.<br />
Mit solchen Limitationen in <strong>die</strong> Liste aufgenommen worden ist z.B. der Impfstoff für<br />
Pneumokokkenimpfung.<br />
Colistin ist als Arzneimittel zur Inhalation bei cystischer Fibrose nach Kostengutsprache des<br />
Vertrauensarztes kassenpflichtig.<br />
Die Broschüre der Rheumaliga «Medikamente zur Behandlung rheumatischer Krankheiten»<br />
informiert in gut verständlicher Art und Weise über <strong>die</strong> gängigen Arzneimittel zur Behandlung<br />
rheumatischer Krankheiten, welche heute in der Spezialitätenliste figurieren.<br />
Verschreibt ein Arzt ein nicht kassenpflichtiges Medikament, so hat er seine Patienten vorgängig<br />
darüber zu informieren.<br />
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