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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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2.6 Arzneimittel<br />

2<br />

Verschiedene in der Tumorbehandlung verwendete Medikamente wurden nicht zur Kassenzulässigkeit<br />

angemeldet oder erfüllen nach Ansicht der Eidgenössischen Arzneimittelkommission<br />

bzw. des BSV nicht alle Voraussetzungen und figurieren deshalb nicht in der Spezialitätenliste.<br />

Andere Arzneimittel sind beschränkt (d.h. nur für gewisse Diagnosen und teilweise nur unter<br />

genau umschriebenen Bedingungen) kassenpflichtig. Die einzelnen Voraussetzungen sind in<br />

der Spezialitätenliste formuliert.<br />

Im komplementär-medizinischen Teil der Spezialitätenliste figuriert das Mistelpräparat Iscador<br />

® .<br />

SCHWEIZ<br />

PULMONAIRE SUISSE<br />

NARE SVIZZERA<br />

PULMUNARA SVIZRA<br />

Verschiedene in der Behandlung von Lungenleiden verwendete Wirkstoffe und Medikamente<br />

sind bis heute nicht in <strong>die</strong> Spezialitätenliste aufgenommen worden, u.a. auch solche zur Behandlung<br />

von multiresistenter Tuberkulose. Andere Arzneimittel sind beschränkt (d.h. nur für<br />

gewisse Diagnosen und teilweise nur unter genau umschriebenen Bedingungen) kassenpflichtig.<br />

Mit solchen Limitationen in <strong>die</strong> Liste aufgenommen worden ist z.B. der Impfstoff für<br />

Pneumokokkenimpfung.<br />

Colistin ist als Arzneimittel zur Inhalation bei cystischer Fibrose nach Kostengutsprache des<br />

Vertrauensarztes kassenpflichtig.<br />

Die Broschüre der Rheumaliga «Medikamente zur Behandlung rheumatischer Krankheiten»<br />

informiert in gut verständlicher Art und Weise über <strong>die</strong> gängigen Arzneimittel zur Behandlung<br />

rheumatischer Krankheiten, welche heute in der Spezialitätenliste figurieren.<br />

Verschreibt ein Arzt ein nicht kassenpflichtiges Medikament, so hat er seine Patienten vorgängig<br />

darüber zu informieren.<br />

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