Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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Stationäre Behandlung 2.8<br />
Mit Spital-Zusatzversicherungen können insbesondere folgende Deckungen versichert werden<br />
(<strong>die</strong> Einzelheiten bestimmen <strong>die</strong> Reglemente):<br />
■ Deckung der Kosten eines Aufenthalts in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in<br />
der ganzen Schweiz inkl. der Kostenpauschale für Unterkunft und Verpflegung (<strong>die</strong>se<br />
Zusatzversicherung wird heute allgemein empfohlen);<br />
■ Deckung der Kosten eines Aufenthaltes in der halbprivaten oder privaten Abteilung<br />
eines Spitals in der Schweiz;<br />
■ Deckung der Kosten bei Aufenthalt in einem ausländischen Spital.<br />
2<br />
Der Abschluss von Zusatzversicherungen erweist sich vor allem auch für jene Personen als<br />
bedeutsam, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Möglichkeit eines Aufenthalts in einer ausserkantonalen Privatklinik (wie<br />
z.B. der Lukas-Klinik in Arlesheim) in Betracht ziehen.<br />
Hinweis: Es empfiehlt sich, vor Eintritt in eine halbprivate oder private Abteilung, ein Privatspital<br />
oder ein ausserkantonales Spital bei der Krankenkasse eine schriftliche Bestätigung<br />
einzuholen, dass sie den Aufenthalt vollumfänglich aus Grund- und Zusatzversicherungen<br />
übernimmt (oder allenfalls sich bestätigen zu lassen, bis zu welcher Summe sie Leistungen<br />
daran erbringt). Damit können unliebsame Überraschungen vermieden werden. Wenn keine<br />
solche Kostengutsprache vorliegt, lehnen Privatspitäler meistens <strong>die</strong> Aufnahme ab oder verlangen<br />
ein hohes Depot.<br />
2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen<br />
a) Grundsatz<br />
Die IV übernimmt <strong>die</strong> gesamten Kosten der notwendigen stationären Behandlung eines Geburtsgebrechens<br />
(vgl. Kap. 2.1). Es werden keine Selbstbehalte erhoben. Die Heilanstalten<br />
werden aufgrund von Tarifverträgen direkt von der IV entschädigt.<br />
➔ Art. 14 IVG; Art. 2 IVV<br />
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