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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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Stationäre Behandlung 2.8<br />

Mit Spital-Zusatzversicherungen können insbesondere folgende Deckungen versichert werden<br />

(<strong>die</strong> Einzelheiten bestimmen <strong>die</strong> Reglemente):<br />

■ Deckung der Kosten eines Aufenthalts in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in<br />

der ganzen Schweiz inkl. der Kostenpauschale für Unterkunft und Verpflegung (<strong>die</strong>se<br />

Zusatzversicherung wird heute allgemein empfohlen);<br />

■ Deckung der Kosten eines Aufenthaltes in der halbprivaten oder privaten Abteilung<br />

eines Spitals in der Schweiz;<br />

■ Deckung der Kosten bei Aufenthalt in einem ausländischen Spital.<br />

2<br />

Der Abschluss von Zusatzversicherungen erweist sich vor allem auch für jene Personen als<br />

bedeutsam, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Möglichkeit eines Aufenthalts in einer ausserkantonalen Privatklinik (wie<br />

z.B. der Lukas-Klinik in Arlesheim) in Betracht ziehen.<br />

Hinweis: Es empfiehlt sich, vor Eintritt in eine halbprivate oder private Abteilung, ein Privatspital<br />

oder ein ausserkantonales Spital bei der Krankenkasse eine schriftliche Bestätigung<br />

einzuholen, dass sie den Aufenthalt vollumfänglich aus Grund- und Zusatzversicherungen<br />

übernimmt (oder allenfalls sich bestätigen zu lassen, bis zu welcher Summe sie Leistungen<br />

daran erbringt). Damit können unliebsame Überraschungen vermieden werden. Wenn keine<br />

solche Kostengutsprache vorliegt, lehnen Privatspitäler meistens <strong>die</strong> Aufnahme ab oder verlangen<br />

ein hohes Depot.<br />

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen<br />

a) Grundsatz<br />

Die IV übernimmt <strong>die</strong> gesamten Kosten der notwendigen stationären Behandlung eines Geburtsgebrechens<br />

(vgl. Kap. 2.1). Es werden keine Selbstbehalte erhoben. Die Heilanstalten<br />

werden aufgrund von Tarifverträgen direkt von der IV entschädigt.<br />

➔ Art. 14 IVG; Art. 2 IVV<br />

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