Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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7.1 Invaliditätsbemessung<br />
dem ganzen Arbeitsmarkt: Solche Definitionen finden sich z.B. bei öffentlichen Versicherungskassen.<br />
Andererseits können <strong>die</strong> Pensionskassen dort, wo sie überobligatorische Leistungen anbieten,<br />
<strong>die</strong> «Invalidität» in ihren Reglementen noch strenger definieren.<br />
➔ Art. 23 BVG<br />
2. Bemessung des Invaliditätsgrades<br />
a) Die Wahl der Bemessungsmethode in der IV<br />
Massgebend für <strong>die</strong> Wahl der Bemessungsmethode ist, <strong>was</strong> <strong>die</strong> versicherte Person ohne gesundheitliche<br />
Beeinträchtigung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit tun würde:<br />
■ Wäre sie 100% erwerbstätig, so kommt <strong>die</strong> Methode des Einkommensvergleichs zur<br />
Anwendung (vgl. unten b).<br />
■ Wäre sie zu 100% nicht erwerbstätig (z.B. Haushalt führend), so kommt <strong>die</strong> Methode des<br />
Betätigungsvergleichs zur Anwendung (vgl. unten c).<br />
■ Wäre sie teilweise erwerbstätig, so kommt <strong>die</strong> gemischte Methode zur Anwendung (vgl.<br />
unten d).<br />
7<br />
b) Methode des Einkommensvergleichs<br />
Der Invaliditätsgrad ergibt sich durch Gegenüberstellung des hypothetischen Einkommens<br />
ohne gesundheitliche Beeinträchtigung (sog. Valideneinkommen: <strong>was</strong> würde <strong>die</strong> versicherte<br />
Person ohne ihre Krankheit heute ver<strong>die</strong>nen?) einerseits und des zumutbaren Invalideneinkommens<br />
(<strong>was</strong> kann sie nach Durchführung der möglichen Eingliederungsmassnahmen unter<br />
Annahme eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes zumutbarerweise noch ver<strong>die</strong>nen?) andererseits.<br />
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