Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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2.3 Krankenversicherung: Die freiwilligen Zusatzversicherungen<br />
2.3 Krankenversicherung: <br />
Die freiwilligen Zusatzversicherungen<br />
1. Entstehung des Versicherungsverhältnisses<br />
2<br />
a) Grundsatz<br />
Wer sich nicht mit den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung begnügen<br />
will, kann eine Zusatzversicherung abschliessen; er/sie muss sich allerdings bewusst sein,<br />
dass <strong>die</strong> Zusatzversicherungen den Regeln des Privatversicherungsrechts unterstehen. Es gilt<br />
das Prinzip der Vertragsfreiheit, und zwar für beide Seiten: Der Abschluss einer Zusatzversicherung<br />
ist nicht bloss für <strong>die</strong> Betroffenen freiwillig; auch <strong>die</strong> Versicherer sind nicht verpflichtet,<br />
mit einer bestimmten Person eine Versicherung abzuschliessen. Sie können den<br />
Abschluss insbesondere wegen erhöhten «Risikos» (Alter, vorbestehende gesundheitliche<br />
Beeinträchtigungen) verweigern.<br />
b) Die Versicherer<br />
Zusatzversicherungen dürfen sowohl von den Krankenkassen als auch von privaten Versicherungsgesellschaften<br />
angeboten werden. Wird eine Zusatzversicherung von einer<br />
Krankenkasse angeboten, so untersteht sie ebenfalls den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes<br />
und nicht denjenigen des KVG.<br />
Wer eine Zusatzversicherung abschliessen will, ist in der Wahl des Versicherers frei. Die<br />
Zusatzversicherung braucht nicht bei jener Krankenkasse abgeschlossen zu werden, bei der<br />
<strong>die</strong> obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen worden ist. Faktisch wird <strong>die</strong>se<br />
Wahlfreiheit in verschiedener Hinsicht eingeschränkt:<br />
■ Personen mit vorbestehender gesundheitlicher Beeinträchtigung riskieren, keinen Versicherer<br />
zu finden, der zu einem vorbehaltfreien Versicherungsabschluss bereit ist.<br />
■ Personen in fortgeschrittenem Alter riskieren, prohibitiv hohe Prämien zahlen zu müssen.<br />
c) Gesundheitsprüfung, Anzeigepflicht<br />
Wer eine Zusatzversicherung abschliessen will, hat allfällige vom Versicherer gestellte Fragen<br />
im Zusammenhang mit bestehenden Krankheiten oder früheren Krankheiten, <strong>die</strong> erfahrungs-<br />
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