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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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2.3 Krankenversicherung: Die freiwilligen Zusatzversicherungen<br />

2.3 Krankenversicherung: <br />

Die freiwilligen Zusatzversicherungen<br />

1. Entstehung des Versicherungsverhältnisses<br />

2<br />

a) Grundsatz<br />

Wer sich nicht mit den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung begnügen<br />

will, kann eine Zusatzversicherung abschliessen; er/sie muss sich allerdings bewusst sein,<br />

dass <strong>die</strong> Zusatzversicherungen den Regeln des Privatversicherungsrechts unterstehen. Es gilt<br />

das Prinzip der Vertragsfreiheit, und zwar für beide Seiten: Der Abschluss einer Zusatzversicherung<br />

ist nicht bloss für <strong>die</strong> Betroffenen freiwillig; auch <strong>die</strong> Versicherer sind nicht verpflichtet,<br />

mit einer bestimmten Person eine Versicherung abzuschliessen. Sie können den<br />

Abschluss insbesondere wegen erhöhten «Risikos» (Alter, vorbestehende gesundheitliche<br />

Beeinträchtigungen) verweigern.<br />

b) Die Versicherer<br />

Zusatzversicherungen dürfen sowohl von den Krankenkassen als auch von privaten Versicherungsgesellschaften<br />

angeboten werden. Wird eine Zusatzversicherung von einer<br />

Krankenkasse angeboten, so untersteht sie ebenfalls den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes<br />

und nicht denjenigen des KVG.<br />

Wer eine Zusatzversicherung abschliessen will, ist in der Wahl des Versicherers frei. Die<br />

Zusatzversicherung braucht nicht bei jener Krankenkasse abgeschlossen zu werden, bei der<br />

<strong>die</strong> obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen worden ist. Faktisch wird <strong>die</strong>se<br />

Wahlfreiheit in verschiedener Hinsicht eingeschränkt:<br />

■ Personen mit vorbestehender gesundheitlicher Beeinträchtigung riskieren, keinen Versicherer<br />

zu finden, der zu einem vorbehaltfreien Versicherungsabschluss bereit ist.<br />

■ Personen in fortgeschrittenem Alter riskieren, prohibitiv hohe Prämien zahlen zu müssen.<br />

c) Gesundheitsprüfung, Anzeigepflicht<br />

Wer eine Zusatzversicherung abschliessen will, hat allfällige vom Versicherer gestellte Fragen<br />

im Zusammenhang mit bestehenden Krankheiten oder früheren Krankheiten, <strong>die</strong> erfahrungs-<br />

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