Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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Leistungen der Krankenversicherung 3.1<br />
Hinweis: Wer sich über <strong>die</strong> tarifmässige Situation im eigenen Kanton informieren will, erkundigt<br />
sich am besten beim kantonalen Krankenkassenverband oder bei der kantonalen Gesundheitsdirektion<br />
über den geltenden Tarifvertrag bzw. bestellt eine Kopie des Vertrages oder der<br />
Richtlinien.<br />
➔ Art. 9, 9a KLV<br />
e) Kürzung<br />
Die Krankenkassen können ihre Leistungen kürzen, wenn <strong>die</strong> versicherte Person zusätzlich<br />
eine Hilflosenentschädigung bezieht und nicht nachweisen kann, dass ihr nebst den von der<br />
Krankenkasse übernommenen Kosten weitere Auslagen für <strong>die</strong> Pflege und Betreuung anfallen.<br />
Das Eidg. Versicherungsgericht hat allerdings in einem Urteil (125 V 297) präzisiert, dass im<br />
Falle des Bezugs einer Hilflosenentschädigung schweren Grades ein Anteil von Fr. 450.– den<br />
Kürzungsregeln nicht unterliegt. Ob <strong>die</strong>ser Anteil in Berücksichtigung der Verdoppelung der<br />
Hilflosenentschädigungen auf den 1.1.2004 heute noch höher angesetzt werden muss, ist<br />
unklar.<br />
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2. Zusatzversicherungen<br />
Jede Kasse kennt in <strong>die</strong>sem Bereich eigene Regelungen, welche sich in den entsprechenden<br />
Reglementen finden. Häufig werden Spitex-Leistungen, zumindest für eine gewisse Dauer,<br />
in Form von täglichen Pauschalbeiträgen aus Spitalzusatzversicherungen finanziert. Einzelne<br />
Kassen kennen auch Sonderpflegeversicherungen, aus denen ebenfalls Beiträge an<br />
<strong>die</strong> Pflege und Hilfe zu Hause erbracht werden.<br />
Hin und wieder sind <strong>die</strong> Kassen auch bereit, über <strong>die</strong> reglementarischen Leistungen hinaus<br />
freiwillige Leistungen aus Zusatzversicherungen zu erbringen, wenn damit ein an sich indizierter<br />
Spitalaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Es ist ratsam, von den Kassen<br />
eine entsprechende Zusicherung frühzeitig (d.h. vor Austritt aus dem Spital) zu verlangen.<br />
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