Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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Prävention 2.10<br />
■ Mammographie: Einerseits bei familiär erhöhtem Risiko (Mammakarzinom bei Mutter,<br />
Tochter oder Schwester), andererseits alle 2 Jahre ab dem 50. Altersjahr, sofern <strong>die</strong> Mammographie<br />
im Rahmen eines Programms zur Früherkennung des Brustkrebses erfolgt.<br />
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Keine Kostenübernahme ist demgegenüber vorgesehen für Bronchoskopien zur präventiven<br />
Feststellung von Bronchokarzinomen, insbesondere bei Rauchern.<br />
ENLIGA SCHWEIZ<br />
LIGUE PULMONAIRE SUISSE<br />
OLMONARE SVIZZERA<br />
LIA PULMUNARA SVIZRA<br />
Nicht übernommen werden <strong>die</strong> Kosten von Raucher-Entwöhnungskursen sowie Nikotinersatzpräparaten.<br />
Ebenfalls keine Leistungen erbringen <strong>die</strong> Krankenkassen für grenzsanitarische<br />
Untersuchungen (Kostenübernahme durch den Bund) sowie für <strong>die</strong> von den Ligen<br />
durchgeführten Umgebungsuntersuchungen bei positivem Tb-Befund (teilweise Finanzierung<br />
durch <strong>die</strong> Kantone). Die BCG-Impfung figuriert demgegenüber neu unter den Pflichtleistungen<br />
der Krankenversicherung.<br />
➔ Art. 26 KVG, Art. 12 KLV<br />
c) Zusatzversicherungen<br />
Einzelne Krankenkassen oder Privatversicherer übernehmen im Rahmen von Zusatzversicherungen<br />
weitere Kosten unter dem Titel der Prävention (z.B. Fitness-Trainingskurse). Massgebend<br />
sind <strong>die</strong> Reglemente.<br />
Die Rheumaliga verfügt über eine Zusammenstellung, aus der hervorgeht, welche der grossen<br />
Krankenkassen einen Beitrag aus welcher Zusatzversicherung an <strong>die</strong> Kosten von Präventionskursen<br />
gewährt.<br />
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