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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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IV-Taggeld 6.6<br />

6.6 IV-Taggeld<br />

1. Wer hat Anspruch auf ein IV-Taggeld?<br />

Grundsätzlich haben Personen, <strong>die</strong> infolge von Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen<br />

der IV verhindert sind, einer Arbeit nachzugehen, Anspruch auf ein Taggeld der IV; im Einzelnen<br />

wird das Taggeld unter folgenden Voraussetzungen gewährt:<br />

a) Während einer IV-Abklärung<br />

Dauert eine IV-Abklärungsmassnahme (vgl. Kap. 5.2) mindestens 2 aufeinander folgende Tage<br />

lang, so besteht für <strong>die</strong> Dauer der Abklärung Anspruch auf ein IV-Taggeld.<br />

➔ Art. 17 IVV<br />

b) Während einer IV-Eingliederung<br />

Während der Dauer einer IV-Eingliederungsmassnahme (z.B. Sprachrehabilitation, vgl. Kap.<br />

2.5; Umschulung, vgl. Kap. 5.2) besteht Anspruch auf ein IV-Taggeld, sofern <strong>die</strong> versicherte<br />

Person an mindestens 3 Tagen innerhalb eines Monats in Eingliederung steht.<br />

Nicht nur für <strong>die</strong> Eingliederungstage, sondern auch für <strong>die</strong> dazwischen liegenden Tage<br />

werden IV-Taggelder gewährt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person in ihrer gewohnten Tätigkeit mindestens<br />

50% arbeitsunfähig ist.<br />

6<br />

➔ Art. 22 IVG; Art. 17 bis IVV<br />

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