Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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IV-Taggeld 6.6<br />
6.6 IV-Taggeld<br />
1. Wer hat Anspruch auf ein IV-Taggeld?<br />
Grundsätzlich haben Personen, <strong>die</strong> infolge von Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen<br />
der IV verhindert sind, einer Arbeit nachzugehen, Anspruch auf ein Taggeld der IV; im Einzelnen<br />
wird das Taggeld unter folgenden Voraussetzungen gewährt:<br />
a) Während einer IV-Abklärung<br />
Dauert eine IV-Abklärungsmassnahme (vgl. Kap. 5.2) mindestens 2 aufeinander folgende Tage<br />
lang, so besteht für <strong>die</strong> Dauer der Abklärung Anspruch auf ein IV-Taggeld.<br />
➔ Art. 17 IVV<br />
b) Während einer IV-Eingliederung<br />
Während der Dauer einer IV-Eingliederungsmassnahme (z.B. Sprachrehabilitation, vgl. Kap.<br />
2.5; Umschulung, vgl. Kap. 5.2) besteht Anspruch auf ein IV-Taggeld, sofern <strong>die</strong> versicherte<br />
Person an mindestens 3 Tagen innerhalb eines Monats in Eingliederung steht.<br />
Nicht nur für <strong>die</strong> Eingliederungstage, sondern auch für <strong>die</strong> dazwischen liegenden Tage<br />
werden IV-Taggelder gewährt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person in ihrer gewohnten Tätigkeit mindestens<br />
50% arbeitsunfähig ist.<br />
6<br />
➔ Art. 22 IVG; Art. 17 bis IVV<br />
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