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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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Krankentaggeld: Voraussetzungen, Höhe und Dauer des Anspruchs 6.5<br />

6.5 Krankentaggeld: Voraussetzungen, <br />

Höhe und Dauer des Anspruchs<br />

1. Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung<br />

Der Anspruch auf ein Taggeld entsteht, wenn eine versicherte Person arbeitsunfähig geworden ist.<br />

a) Begriff der Arbeitsunfähigkeit<br />

Arbeitsunfähigkeit ist <strong>die</strong> durch einen Gesundheitsschaden bedingte Unfähigkeit, zumutbare<br />

Arbeit zu verrichten.<br />

In der ersten Phase einer Krankheit wird Arbeitsunfähigkeit angenommen, wenn einer Person<br />

ärztlich attestiert wird, dass sie ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben<br />

kann. Dauert eine Krankheit länger (z.B. mehr als ein halbes Jahr) und ist zudem eine Rückkehr<br />

in den Beruf aus gesundheitlichen oder anderen Gründen unwahrscheinlich, so wird der<br />

versicherten Person im Sinne der Schadenminderungspflicht zugemutet, auch eine Arbeit<br />

ausserhalb des bisherigen Berufs zu suchen. Die Versicherung hat <strong>die</strong> betroffene Person darauf<br />

hinzuweisen und für einen Berufswechsel eine angemessene Frist (praxisgemäss 3 bis<br />

5 Monate) einzuräumen. Danach kann <strong>die</strong> Arbeitsunfähigkeit aufgrund der zumutbaren Tätigkeiten<br />

auf dem gesamten infrage kommenden Arbeitsmarkt beurteilt werden.<br />

6<br />

Bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit darf <strong>die</strong> Krankenkasse verlangen, dass sich <strong>die</strong> versicherte<br />

Person bei der IV zum Leistungsbezug anmeldet. Sie darf zudem <strong>die</strong> ärztlich attestierte<br />

Arbeitsunfähigkeit durch ihren Vertrauensarzt überprüfen lassen.<br />

➔ Art. 6 ATSG<br />

b) Grad der Arbeitsunfähigkeit<br />

Die Krankenkassen, welche <strong>die</strong> Taggeldversicherung nach den Regeln des KVG («freiwillige<br />

Taggeldversicherung») durchführen, haben das Taggeld ab einer Arbeitsunfähigkeit von<br />

50% zu gewähren. Auch <strong>die</strong> übrigen Versicherer gewähren das Taggeld in aller Regel ab<br />

einer Arbeitsunfähigkeit von 50%. Eher selten wird das Taggeld bereits bei geringerer Arbeits-<br />

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