Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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2.4 Ambulante Behandlung<br />
2<br />
Die Leistungskommission hat u.a. folgende Entscheide gefällt:<br />
■ Die Kosten einer autologen hämatopoetischen Stammzell-Transplantation sind von<br />
den Krankenkassen bei Lymphomen, bei akuter lymphatischer und myeloischer Leukämie,<br />
beim multiplen Myelom, beim Mammakarzinom, beim Keimzelltumor sowie weiteren<br />
Tumor<strong>krank</strong>heiten zu übernehmen. Auch hinsichtlich einer allogenen hämatopoetischen<br />
Stammzell-Transplantation ist <strong>die</strong> Leistungspflicht der Krankenkassen stark erweitert<br />
worden und umfasst nun einen längeren Katalog von Diagnosen.<br />
■ Ebenfalls zu den Pflichtleistungen der Krankenversicherung gehört <strong>die</strong> extra-korporelle<br />
Photochemotherapie beim kutanen T-Zell-Syndrom.<br />
■ Bis auf weiteres von den Krankenkassen zu übernehmen ist auch <strong>die</strong> «isolierte Gliedmassenperfusion<br />
mit Hyperthermie und Einsatz des Tumor-Necrosis-Faktors alpha» bei<br />
Melanomen und Weichteilsarkomen mit ausschliesslichem Befall einer Extremität.<br />
■ Vorläufig bis am 31.12.2008 wird bei einem lokalisierten Prostatakarzinom mit niedrigem<br />
oder mittlerem Rezidivrisiko und einer Lebenserwartung von mehr als 5 Jahren auch <strong>die</strong><br />
«Brachytherapie mit Jod-125-seeds» übernommen.<br />
■ Zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählt auch <strong>die</strong> im Paul-Scherrer-Institut entwickelte<br />
Protonen-Bestrahlung, welche <strong>die</strong> gezielte Behandlung besonders komplizierter<br />
Tumoren in sensiblen Körperbereichen (z.B. Tumoren im Bereich des Schädels, Tumoren<br />
des Hirns und der Hirnhäute, intraokuläre Melanome) erlaubt.<br />
■ Ebenfalls zu den Pflichtleistungen gehört <strong>die</strong> künstliche Insemination. Das Eidg. Versicherungsgericht<br />
hat allerdings entschieden, dass <strong>die</strong> präventive Spermienasservierung<br />
(Kryokonservierung) vor einer Chemotherapie mit anschliessender Bestrahlung zur Vermeidung<br />
von Fertilitätsstörungen nicht als Pflichtleistung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung<br />
zu übernehmen ist (Urteil K 23/04).<br />
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